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vom 24.06.2025 PDF
#1156
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die die Handlungsfähigkeit der EU in den ent
#1157scheidenden Feldern der Zukunft verbessern. Dafür
#1158müssen wir auch die Ausgaben im MFR kritisch auf
#1159ihre Wirkung hin überprüfen. Das betrifft insbeson
#1160dere die Bereiche, in denen die Mitgliedstaaten die
#1161Ausgaben verwalten.
#1162Der Schutz unseres Gemeinwohls setzt eine auch
#1163finanziell handlungsfähige EU voraus. Gerade in
#1164Zeiten massiv wachsender Aufgaben kann sie sich
#1165auf Dauer nicht nur aus den Beiträgen der Mitglied
#1166staaten finanzieren. Sie braucht auch eigene Ein
#1167nahmen, die ihre finanzielle Ausstattung langfristig
#1168sichern. Dafür wollen wir das Prinzip festschreiben,
#1169dass Einnahmen, die infolge europäischer Inst
#1170rumente entstehen, im Grundsatz mehrheitlich
#1171dem EU-Haushalt zugutekommen. In einem ersten
#1172Umsetzungsschritt wollen wir festlegen, dass 75
#1173Prozent der möglichen Geldschöpfungsgewinne des
#1174Eurosystems in Zukunft dem EU-Haushalt zugute
#1175kommen. Auch die Einnahmen aus dem neuen CO₂
#1176Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) sollen zu 75
#1177Prozent dem EU-Haushalt zufließen.
#1178Damit die anstehenden Zins- und Tilgungszah
#1179lungen für das NGEU-Programm nicht zu einer
#1180Kürzung des EU-Haushalts führen, wollen wir so
#1181schnell wie möglich den bereits 2020 von Rat
#1182und Parlament beschlossenen Fahrplan zu neuen
#1183Eigenmitteln in die Tat umsetzen. Dabei muss die
#1184Finanzierung der notwendigen nationalen Klima
#1185finanzierung in den Mitgliedstaaten sichergestellt
#1186werden.
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