Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 01.03.2026 PDF
#224
Eine geregelte Zuwanderung ist sowohl für die Herkunfts- als auch die europäischen Zielländer eine Chance für eine bessere wirtschaftliche, gesellschaftliche und demografische Entwicklung.
#225
Die enge Verknüpfung von Migration und Integration ist dabei zwingend notwendig.
#226
Klar ist aber auch, dass Menschen, die sich nicht rechtmäßig bei uns aufhalten, grundsätzlich in ihre Herkunftsländer zurückkehren müssen.
#227
Die weltweiten Migrationsbewegungen schließen häufig auch hochqualifizierte Arbeitskräfte ein, die noch immer eher in den USA als auf europäischen Arbeitsmärkten Aufnahme finden.
#228
Mit der sogenannten „Blue Card“ haben wir einen ersten Schritt gemacht, um die EU für besonders gut qualifizierte Menschen attraktiver zu machen, damit sie in Bereichen arbeiten können, in denen die europäische Wirtschaft und Forschung sie benötigen.
#229
Dabei muss die Verantwortung für Entscheidungen, die den nationalen Arbeitsmarkt betreffen, auch weiterhin bei den einzelnen Mitgliedstaaten bleiben.
#230
Innere und äußere Sicherheit verzahnen Mit internationalen Polizeieinsätzen leisten die EU und ihre Mitgliedstaaten Wesentliches zur Befriedung von Krisenregionen.
#231
Wie die Erfahrungen beim Polizeiaufbau in Afghanistan verdeutlichen, bedarf es hierfür allerdings verbesserter Fähigkeiten.
#232
Ein weiterer Beleg dafür, dass innere und äußere Sicherheit eng miteinander verwoben sind, ist die Europäische Nachbarschaftspolitik mit allen Ländern, mit denen die EU eine gemeinsame Grenze teilt.
#233
Es liegt sowohl im Interesse der Europäer als auch ihrer Nachbarn, wenn sich insbesondere die Standards an den Grenzen, in der Polizeizusammenarbeit, der Drogenbekämpfung sowie der Visum- und Migrationspolitik möglichst weit annähern.
#234
Wir wollen darüber hinaus, dass die EU auf globaler Ebene bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus auf einen völkerrechtlichen Rahmen hinarbeitet, der ausreichend Gewähr für ein wirksames und rechtlich eindeutiges Vorgehen bietet.
#235
Den europäischen Rechtsraum gestalten Die Europäische Union ist eine Rechtsgemeinschaft.
#236
Eine Angleichung der Rechtsordnungen im Zivilrecht ist Voraussetzung für einen funktionierenden, starken Binnenmarkt.
#237
Dabei müssen die Grundprinzipien der nationalen Rechtsordnungen gewahrt und rechtliche Standards der Mitgliedstaaten respektiert werden.
#238
Deshalb begrüßen wir einen Europäischen Referenzrahmen für das Zivilrecht.
#239
Allerdings darf eine europäische Antidiskriminierungspolitik nicht zur Aushöhlung der Vertragsfreiheit als Grundlage unserer Zivilrechtsordnung und zu mehr Bürokratie führen.
#240
Ebenso lehnen wir eine Erweiterung der Rechtsmittel um Elemente nach anglo-amerikanischem Vorbild, wie z.
#241
Sammelklagen oder die Ausweitung des Schadenersatzes, ab.
#242
Sie sind nicht vereinbar mit unserer Rechtsordnung.
#243
Eine verstärkte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Strafverfolgung stärkt die Sicherheit im europäischen Rechtsraum.
#244
Dabei werden wir sicherstellen, dass die Garantien des Grundgesetzes gewahrt bleiben.
#245
Für ein gefestigtes Europa 5.
#246
Die Politische Union gestalten Die CDU steht für eine Europäische Union als eine Politische Union der Bürger und der Mitgliedstaaten.
#247
Sie baut auf gemeinsamen Werten und dem europäischen Menschenbild auf, das maßgeblich durch Christentum, Judentum, Antike und Aufklärung geprägt ist.
#248
Die Charta der Grundrechte ist ein Ausdruck dieser Werte.
#249
Wir werden uns für den Abschluss des Ratifizierungsprozesses und die Umsetzung des EU-Reformvertrags von Lissabon einsetzen.
#250
An dem langfristigen Ziel, eine Verfassung für die Europäische Union zu schaffen, halten wir fest.
#251
Wir setzen uns dafür ein, dass in die Präambel einer solchen Verfassung ein Gottesbezug aufgenommen wird.
#252
Der Vertrag von Lissabon stärkt die Demokratie in der Europäischen Union und das Europäische Parlament.
#253
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union wirken nach dem Vertrag von Lissabon nahezu gleichberechtigt an jeder europäischen Gesetzgebung im Sinne eines Zweikammersystems mit.
#254
Die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten müssen auch in Zukunft die Übertragung von Hoheitsbefugnissen der Mitgliedstaaten auf die Europäische Union legitimieren und jeder EU-Erweiterung zustimmen.


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