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vom 01.03.2026 PDF
#213
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Sie darf aber nicht zu einem Verlust an Sicherheit führen.
#214Wir leben in einem Europa zunehmend offener Grenzen, einer stark gestiegenen Mobilität von Personen sowie einer weiter steigenden globalen Kommunikation und Vernetzung.
#215Daher muss die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich gestärkt werden.
#216Gerade weil es diese Zusammenarbeit an den EU-Außengrenzen mit gemeinsamen Standards und Kontrollen sowie der Koordinierung durch die europäische Grenzschutzagentur FRONTEX gibt, wird die Freizügigkeit innerhalb der EU ermöglicht.
#217Auch die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit mit gemeinsamen Polizeizentren, europaweit abrufbaren Fahndungsausschreibungen und dem Abgleich von Ermittlungsdaten leisten hierzu einen wichtigen Beitrag.
#218Wir setzen uns dafür ein, dass Informationsaustausch und ein einheitlich hohes Niveau des Datenschutzes in Europa Hand in Hand gehen.
#219Das Internet bietet allen Bürgern der EU große Chancen und hat ganz neue Freiräume geschaffen, die leider auch von Kriminellen missbraucht werden.
#220Die Europäische Union kann in vielen Fällen besser als einzelne Staaten den Missbrauch des Internets bekämpfen und zur Eindämmung illegaler Internetinhalte, beispielsweise der Verbreitung von Kinderpornografie über das Netz, beitragen.
#221Integration fördern – Zuwanderung steuern Der Kampf gegen illegale Migration kann nur als Teil eines europäischen Gesamtansatzes zur Steuerung und Begrenzung von Migration Erfolg haben.
#222Daher wurde im Jahr 2008 der „Europäische Pakt zu Migration und Asyl“ beschlossen, den wir mit Leben füllen müssen.
#223Durch Partnerschaften mit den Herkunfts- und Transitländern wollen wir die Fluchtursachen vor Ort bekämpfen.
#224Eine geregelte Zuwanderung ist sowohl für die Herkunfts- als auch die europäischen Zielländer eine Chance für eine bessere wirtschaftliche, gesellschaftliche und demografische Entwicklung.
#225Die enge Verknüpfung von Migration und Integration ist dabei zwingend notwendig.
#226Klar ist aber auch, dass Menschen, die sich nicht rechtmäßig bei uns aufhalten, grundsätzlich in ihre Herkunftsländer zurückkehren müssen.
#227Die weltweiten Migrationsbewegungen schließen häufig auch hochqualifizierte Arbeitskräfte ein, die noch immer eher in den USA als auf europäischen Arbeitsmärkten Aufnahme finden.
#228Mit der sogenannten „Blue Card“ haben wir einen ersten Schritt gemacht, um die EU für besonders gut qualifizierte Menschen attraktiver zu machen, damit sie in Bereichen arbeiten können, in denen die europäische Wirtschaft und Forschung sie benötigen.
#229Dabei muss die Verantwortung für Entscheidungen, die den nationalen Arbeitsmarkt betreffen, auch weiterhin bei den einzelnen Mitgliedstaaten bleiben.
#230Innere und äußere Sicherheit verzahnen Mit internationalen Polizeieinsätzen leisten die EU und ihre Mitgliedstaaten Wesentliches zur Befriedung von Krisenregionen.
#231Wie die Erfahrungen beim Polizeiaufbau in Afghanistan verdeutlichen, bedarf es hierfür allerdings verbesserter Fähigkeiten.
#232Ein weiterer Beleg dafür, dass innere und äußere Sicherheit eng miteinander verwoben sind, ist die Europäische Nachbarschaftspolitik mit allen Ländern, mit denen die EU eine gemeinsame Grenze teilt.
#233Es liegt sowohl im Interesse der Europäer als auch ihrer Nachbarn, wenn sich insbesondere die Standards an den Grenzen, in der Polizeizusammenarbeit, der Drogenbekämpfung sowie der Visum- und Migrationspolitik möglichst weit annähern.
#234Wir wollen darüber hinaus, dass die EU auf globaler Ebene bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus auf einen völkerrechtlichen Rahmen hinarbeitet, der ausreichend Gewähr für ein wirksames und rechtlich eindeutiges Vorgehen bietet.
#235Den europäischen Rechtsraum gestalten Die Europäische Union ist eine Rechtsgemeinschaft.
#236Eine Angleichung der Rechtsordnungen im Zivilrecht ist Voraussetzung für einen funktionierenden, starken Binnenmarkt.
#237Dabei müssen die Grundprinzipien der nationalen Rechtsordnungen gewahrt und rechtliche Standards der Mitgliedstaaten respektiert werden.
#238Deshalb begrüßen wir einen Europäischen Referenzrahmen für das Zivilrecht.
#239Allerdings darf eine europäische Antidiskriminierungspolitik nicht zur Aushöhlung der Vertragsfreiheit als Grundlage unserer Zivilrechtsordnung und zu mehr Bürokratie führen.
#240Ebenso lehnen wir eine Erweiterung der Rechtsmittel um Elemente nach anglo-amerikanischem Vorbild, wie z.
#241Sammelklagen oder die Ausweitung des Schadenersatzes, ab.
#242Sie sind nicht vereinbar mit unserer Rechtsordnung.
#243Eine verstärkte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Strafverfolgung stärkt die Sicherheit im europäischen Rechtsraum.
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