Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 19.06.2025 PDF
#259
Nur so können wir den Menschen Zuflucht bieten, die vor Krieg und Verfolgung fliehen und unsere Hilfe wirklich benötigen.
#260
Einheitliche Bedingungen sollen die Sekundärmigration innerhalb der EU verhindern.
#261
Wir befürworten die Einrichtung Europäischer Asylzentren an der EU-Außengrenze, die unter Wahrung humanitärer Standards ein effizientes und schnelles Asylverfahren gewährleisten sollen.
#262
Wir wollen, dass Asylbewerber zur Bearbeitung des Asylverfahrens in sichere Drittstaaten über führt und bis zur Anerkennung des Asylantrags im Drittstaat untergebracht werden können – unter Gewährleistung humanitärer und rechtsstaatlicher Standards.
#263
Wir wollen den Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration der Vereinten Nationen auch auf europäischer Ebene umsetzen.
#264
Europäische Entwicklungszusammenarbeit muss Fluchtursachen vor allem präventiv angehen und damit auf längere Sicht abmildern.
#265
Wir befürworten die Einrichtung hu manitärer Schutzzonen im Einvernehmen mit den jeweiligen Staaten und mit Finanzierung der EU.
#266
Wir wollen die Prüfung von Asylanträgen in Drittstaaten ermöglichen.
#267
So können Betroffene dort auslo ten, ob sie eine Bleibeperspektive in der EU haben und gegebenenfalls auf eine gefährliche Flucht ver zichten.
#268
Selbstverständlich unter Achtung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Grund- und Men schenrechte.
#269
Die Werte der Union – Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – sind das Fundament, auf dem die EU aufgebaut ist.
#270
Wer den Rechtsstaat mit Füßen tritt, dem müssen rasch und konsequent EU Fördermittel entzogen werden.
#271
Künftig soll der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf Antrag eines Mit gliedstaats, der Kommission oder des Parlaments EU-Gelder einfrieren können.
#272
Wir wollen den Recht staatsmechanismus auf die Verletzung aller Werte der Union ausweiten, unabhängig davon, ob EU Gelder betroffen sind.
#273
Wir fordern eine Europäische Grundrechtsbeschwerde.
#274
Bürgerinnen und Bürgern sowie juristischen Personen sollen verbesserte Klagemöglichkeiten vor dem Europäischen Gerichtshof gegen EU Rechtsakte eingeräumt werden.
#275
Nach Ausschöpfen des nationalen Rechtswegs müssen diese auch ge gen nationale Rechtsakte wegen einer Verletzung ihrer europäischen Grundrechte klagen können.
#276
Wir wollen die erfolgreiche Arbeit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) stärker fördern und weiter ausbauen.
#277
Europol muss zu einem Europäischen Kriminalamt ausgebaut werden.
#278
Die Behörde muss bei grenz überschreitenden Sachverhalten sowie im Bereich der Gefahrenabwehr mit wirksamen Ermittlungsbe fugnissen die Arbeit der Mitgliedstaaten koordinieren und unterstützen können.
#279
Wir wollen ein Europa der Vielfalt.
#280
Der Schutz von Minderheiten ist innerhalb einer demokratischen Gemeinschaft Voraussetzung und Anliegen des Rechtsstaats.
#281
Nationale Minderheiten innerhalb der EU haben ein Recht, ihre Kultur und ihre Sprache pflegen und weitergeben zu können.
#282
Menschen an derer Hautfarbe oder mit Migrationshintergrund dürfen keiner Diskriminierung ausgesetzt sein.
#283
All tagsdiskriminierung und erst recht eine systematische Ausgrenzung von Minderheiten haben in Eu ropa keinen Platz.
#284
Wir fordern, dass Demonstrationen von LSBTIQ unionsweit ungehindert und sicher stattfinden können.
#285
Einschränkungen, über das Leben von LSBTIQ sachlich aufzuklären, darf es nir gends in der EU geben.
#286
Wir fordern, dass innerhalb der EU geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen und festgestellte Elternschaften mit allen Rechten und Pflichten in den europäischen Mitgliedstaaten anerkannt werden.
#287
Reproduktive Rechte wie Eizellspende und altruistische Leihmutterschaft müssen, wenn sie in einem EU-Mitgliedstaat rechtmäßig in Anspruch genommen wurden, in anderen EU-Staa ten geachtet werden und dürfen für ihre Staatsbürgerinnen und Staatsbürger nicht unter Strafe ge stellt werden.
#288
Die „Verfolgung wegen sexueller Identität“ bleibt für uns ein Asylgrund in Europa.
#289
Rechtsakte der EU, die gegen Diskriminierung aufgrund von Rassismus gelten, müssen künftig auch Homophobie und andere Diskriminierungen umfassen.


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