Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 18.06.2025 PDF
#134
Nur so kann die EU als Wirtschaftsstand ort international wettbewerbsfähig sein und Motor für neues Wachstum und Wohlstand werden.
#135
Bü rokratieabbau stärkt zudem das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine effiziente EU, die Prob leme löst.
#136
Dazu fordern wir einen „Bureaucracy Reduction Act“.
#137
Wir wollen die Wirtschaft von mindestens 50 Prozent der Bürokratielasten befreien.
#138
Für jede neue Belastung durch EU-Regulierung müssen im Ge genzug gemäß der „One in, two out“-Regel bestehende Belastungen konsequent in doppeltem Um fang abgeschafft werden.
#139
Bürokratie auf EU-Ebene ist noch immer eine Blackbox.
#140
Es fehlt an einer Kontrolle der Bürokratiekosten, die im Zuge der komplexen Gesetzgebungsverfahren oft immer weiter anwachsen.
#141
Wir fordern, dass der den Betroffenen letztlich entstehende Erfüllungsaufwand jeweils in Euro bewertet und transparent gemacht wird.
#142
Wichtig ist darüber hinaus eine empirische Bestands aufnahme.
#143
Wir fordern daher eine systematische Erfassung der Bürokratiekosten resultierend aus EU Rechtsvorschriften.
#144
Als Vorbild könnte der deutsche Bürokratiekostenindex dienen.
#145
Zudem müssen EU-Richtlinien ohne zusätzliche Bürokratie in nationales Recht umgesetzt werden.
#146
Eine Übererfüllung von EU-Anforderungen, das sogenannte „Gold Plating“, lehnen wir ab.
#147
Wir fordern zudem, Gesetze und Verordnungen, wo möglich, mit einem konkreten Ablaufdatum, einer sogenannten „Sunset-Klau sel“, zu beschließen.
#148
Zudem muss das aktuelle Beihilferecht überarbeitet werden.
#149
Wir wollen auch weiterhin einen starken Wettbewerbsschutz in Europa, aber die zunehmende Überfrachtung, etwa der Beihilfe durch andere Themen, muss zurückgedreht werden.
#150
So brauchen wir mehr Technologieoffen heit und weniger Bürokratie – auch in der Klima- und Energierichtlinie.
#151
Eine Verschärfung der Liefer kettengesetzgebung durch die EU lehnen wir ab.
#152
Die EU braucht einen echten Mittelstandskommissar, der sich um faire Wettbewerbsbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie um Bürokratieabbau kümmert.
#153
Er muss sicherstellen, dass auf EU-Ebene keine Regelungen eingeführt werden, die von Mittelständlern nicht umgesetzt werden kön nen, und Vorschläge für die Änderung oder Abschaffung bestehender Regelungen erarbeiten, wenn sie den Mittelstand über Gebühr belasten.
#154
Jedes Gesetzgebungsverfahren soll außerdem zukünftig ei nen KMU-Test durchlaufen, der die potentiellen Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kritisch durchleuchtet.
#155
Denn der Mittelstand ist das Rückgrat der europäischen Wirtschaft und Antrieb für Wachstum, Innovation und Wohlstand.
#156
Die KMU-Definition auf EU-Ebene wollen wir an die Lebensrealität anpassen.
#157
Unternehmen mit mittelgroßer Kapitalisierung („Small Mid Caps“) und größerer Kapitalisierung („Mid Caps“) sollen zukünftig ebenfalls als europäischer Mittelstand definiert werden.
#158
Zudem muss die Mitarbeitergrenze von 250 auf 1.250 Mitarbeiter angehoben werden.
#159
Auch sich überschneidende Berichtspflichten, die aus einem regelrechten Regulierungsdickicht resul tieren, belasten Unternehmen unnötig.
#160
Wir fordern deshalb einen systematischen Berichtspflichten Check durch die EU-Kommission, um doppelte Berichtspflichten zu identifizieren und zusammenzu führen oder abzuschaffen.
#161
Wir fordern außerdem ein einheitliches digitales Meldeportal, das Unter nehmen relevante Informationen gebündelt bereitstellt und eine unkomplizierte zentrale Einreichung von Berichten ermöglicht.
#162
Die Ausgestaltung der EU-Lieferkettenrichtlinie, der EU-Verpackungsverord nung, des „Carbon Border Adjustment Mechanism“ (CBAM), die Ausweitung der unternehmensbezo genen Arbeitsmarkt-Statistik auf Kleinbetriebe und ähnliche Vorhaben sehen wir sehr kritisch.
#163
Eine EU Sozialtaxonomie zur einheitlichen Definition von sozial nachhaltigen Investitionen und Finanzproduk ten dürfte nicht zu zusätzlichen regulatorischen Pflichten für Unternehmen führen.
#164
Die Anwendung müsste freiwillig bleiben.


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