Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 19.06.2025 PDF
#505
Dabei müssen aber auch die Kompetenzen berücksichtigt werden, die den Mitgliedstaaten obliegen.
#506
Wir lehnen eine Vergrößerung des EU-Perso nalbestands ab.
#507
Wir müssen in den EU-Behörden ein stärkeres Bewusstsein für die Rea litäten vor Ort erzeugen.
#508
Rechtsstaatlichkeit verteidigen.
#509
Das bereits bestehende Verfahren zum Schutz der Grundwerte der EU im EU-Vertrag sowie der neue EU-Rechtsstaatsmechanismus bieten die notwendigen Handlungsspielräume, um schwerwiegende Verletzungen der Grund werte durch einzelne Mitgliedstaaten zu sanktionieren.
#510
Diese müssen wir nutzen.
#511
Die Vielfalt der Regionen als Stärke Europas aufwerten.
#512
Europas Stärke liegt in der Vielfalt seiner Regionen, wo Menschen Heimat erleben.
#513
Deshalb wollen wir den Aus schuss der Regionen stärken.
#514
Zugleich ist unser Ziel, die verstärkte regionale Zusam menarbeit über Landesgrenzen hinweg auszubauen und zu fördern – auch indem wir grenzüberschreitende Pilotregionen ermöglichen und den europäischen Rechtsrahmen weiterentwickeln.
#515
Zur Regionalität gehört für uns zudem, dass die Daseinsvorsoge, bei spielsweise die Trinkwasserversorgung, in kommunaler Hand bleibt.
#516
3. EU-Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik neu ausrichten
#517
Europa ist größer als die EU, aber die EU ist Europas Herz.
#518
Weil die EU durch immer neue Krisen von außen herausgefordert wird, ist es wichtiger denn je, dass Europa zu sammenwächst.
#519
Der EU-Beitritt der sechs Westbalkan-Länder, der Ukraine und der Republik Moldau liegt im sicherheits- und geopolitischen Interesse Deutschlands und Europas.
#520
Vor einem Beitritt müssen alle Beitrittskriterien vollständig erfüllt sein.
#521
EU-Beitrittskandidaten eine konkrete Perspektive bieten.
#522
Dafür schlagen wir Zwischenstufen für Kandidatenländer hin zur Mitgliedschaft in der EU vor.
#523
Dies können z.
#524
B.
#525
die Teilnahme an einzelnen EU-Programmen, der graduelle Zugang zum Binnen markt oder die Gewährung der vier Grundfreiheiten sein.
#526
Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich vertiefen.
#527
Die Briten haben sich lei der für einen Weg außerhalb der EU entschieden.
#528
Es ist aber im großen gegenseitigen strategischen Interesse, eng und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten – auch und gerade in der Sicherheitspolitik.
#529
Die Zusammenarbeit muss stets dem langfristigen europäischen Interesse dienen, das gilt z.
#530
B.
#531
für den Wiederbeitritt des Vereinigten Kö nigreichs zum Programm Erasmus+.
#532
Potenziale der Europäischen Politischen Gemeinschaft nutzen.
#533
Mit diesem Format ist ein neues Forum für den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern und 17 weiteren europäischen Staaten entstanden, das den Zusammenhalt in ganz Europa stärken kann. Doppelstrukturen mit der EU lehnen wir ab.
#534
Gute politische und wirtschaftliche Beziehungen zur Türkei plegen.
#535
Auch die Türkei ist von strategischer Bedeutung für Europa.


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