Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 19.06.2025 PDF
#858
Die gute Ausbildung der Jagdschein inhaber in Deutschland darf nicht durch EU-Vorschriften verwässert werden.
#859
Über aktives Management sollen problematische Wildtier-Bestandsgrößen zeitnah regional überwacht und korrigiert werden können.
#860
Wie das Beispiel Wolf zeigt, muss Realitätssinn Vorrang vor einer unkontrol lierten Ansiedlung haben.
#861
Die Population des Wolfes muss als einheitlicher europäischer Bestand verstanden werden.
#862
Sie sollte räumlich und zahlenmäßig nach schwedischem und norwegischem Vorbild reglementiert werden.
#863
Dafür ist der Wolf von Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtlinie zu überführen.
#864
Invasive Arten und deren Wildtierpopulationen bedrohen unsere heimische Artenvielfalt, den Wildbesatz sowie die Land- und Viehwirtschaft.
#865
Regulierung und Zurückdrängung dieser Arten müssen unbürokratisch möglich sein, um die Natur zu stabilisieren und eine Gefährdung der heimischen Flora und Fauna zu verhindern.
#866
Q Windkraftindustrie gegen Arten- und Landschaftsschutz
#867
Windenergieanlagen stellen grundsätzlich eine Gefährdung für Pflanzen und Tiere sowie eine Beeinträchti gung der Gesundheit und der Lebensqualität der Menschen dar.
#868
Insbesondere der Tod von Vögeln, Fleder mäusen und Insekten wird als Kollateralschaden der linksgrünen Energietransformation in Kauf genommen.
#869
Folgen daraus sind Bestandsrückgänge, die zum Aussterben geschützter Arten führen können.
#870
Keine andere Energieform fordert einen solch hohen Blutzoll in der Tierwelt wie die Windkraftindustrie!
#871
Die Auswirkungen von durch Windkraftanlagen verursachten Bodenerosionen und Windschleppen sind schnellstmöglich zu er forschen.
#872
Bis zur Feststellung dieser Auswirkungen sind weitere Genehmigungen auszusetzen.
#873
Zudem hat diese Energieerzeugungsart massive Auswirkungen auf den Boden- und den Wasserhaushalt.
#874
Weitere Schä digungen unserer Natur im Namen eines vermeintlichen Klimaschutzes müssen unter allen Umständen ver hindert werden.
#875
Q Gewässerschutz
#876
Mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie wurden für den Bereich der EU zentrale Grenzwerte vorge geben, die für die Mitgliedstaaten verpflichtend sind.
#877
Ein derart zentralistisch geregelter Ordnungsrahmen verursacht in den einzelnen Regionen unterschiedliche Anpassungsschwierigkeiten und überbordende Bü rokratie, die Maßnahmen beim Überschreiten von evidenzbasierten Grenzwerten verhindern.
#878
Daher gehört der Gewässerschutz hauptsächlich in die Hände der Nationalstaaten und in Deutschland in die der Bundes länder.
#879
Diese können in abgestimmter Zusammenarbeit mit Vertretern von Kommunen, Landwirtschaft und weiteren Akteuren wesentlich effektiver den Gewässerschutz sicherstellen.
#880
Q Verbraucherschutz
#881
Der Verbraucher muss den zunehmend global agierenden Unternehmen auf Augenhöhe begegnen können.
#882
Bei vielen Nahrungsmitteln, Finanzprodukten und Sachgütern fehlen dem Verbraucher jedoch wesentliche Informationen über Produktherkunft und -qualität.
#883
Die AfD will die Verbraucher in die Lage versetzen, eine informierte Kaufentscheidung treffen zu können, und fordert, die asymmetrische Informationslage zwischen Verbrauchern und Unternehmern auszugleichen.
#884
Dabei wollen wir die Verbraucher weder staatlich bevor munden noch mit zu vielen Informationen verwirren.
#885
Unsere Ziele sind klar erkennbare, transparente Infor mationen und aufgeklärte Verbraucher.
#886
Dies darf jedoch nicht zu unpraktikablen Vorschriften führen.
#887
Deutschland verfügt über eine gut funktionierende Lebensmittelkontrolle.
#888
Hier bedarf es keiner überge ordneten EU-Behörde.


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