Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 19.06.2025 PDF
#847
Die Schlachtung nach religiösen Ritualen ist nur nach ausreichender Betäubung zu gestatten.
#848
Die Dauer der Betäubung muss für den gesamten Schlachtvorgang gewährleistet sein.
#849
Der deutsche Standard für Schlacht betriebe sollte auch bei Importware Anwendung finden.
#850
Q Jagd, Hege und Artenschutz
#851
Jagd ist gelebter Naturschutz.
#852
Die AfD unterstützt waidgerechte Jagd im Einklang mit der Natur.
#853
Wir stehen für den bewährten Grundsatz Wald mit Wild.
#854
Der in linksgrünen Kreisen vorherrschenden „Wald vor Wild“ Ideologie, die Wildarten zu Schädlingen degradiert, erteilen wir eine klare Absage.
#855
Denn diese steht in Wider spruch zu Tierschutz und Wildbiologie – und damit zur waidgerechten Jagd!
#856
Die weitere Beeinträchtigung der waidgerechten Jagdausübung durch EU-Vorschriften im Jagd-, Waffen- und Lebensmittelrecht ist zu verhindern.
#857
Bereits bestehende Vorschriften sind zu überprüfen und den Interessen von Landwirten, Wald- und Grundbesitzern sowie Jägern anzugleichen.
#858
Die gute Ausbildung der Jagdschein inhaber in Deutschland darf nicht durch EU-Vorschriften verwässert werden.
#859
Über aktives Management sollen problematische Wildtier-Bestandsgrößen zeitnah regional überwacht und korrigiert werden können.
#860
Wie das Beispiel Wolf zeigt, muss Realitätssinn Vorrang vor einer unkontrol lierten Ansiedlung haben.
#861
Die Population des Wolfes muss als einheitlicher europäischer Bestand verstanden werden.
#862
Sie sollte räumlich und zahlenmäßig nach schwedischem und norwegischem Vorbild reglementiert werden.
#863
Dafür ist der Wolf von Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtlinie zu überführen.
#864
Invasive Arten und deren Wildtierpopulationen bedrohen unsere heimische Artenvielfalt, den Wildbesatz sowie die Land- und Viehwirtschaft.
#865
Regulierung und Zurückdrängung dieser Arten müssen unbürokratisch möglich sein, um die Natur zu stabilisieren und eine Gefährdung der heimischen Flora und Fauna zu verhindern.
#866
Q Windkraftindustrie gegen Arten- und Landschaftsschutz
#867
Windenergieanlagen stellen grundsätzlich eine Gefährdung für Pflanzen und Tiere sowie eine Beeinträchti gung der Gesundheit und der Lebensqualität der Menschen dar.
#868
Insbesondere der Tod von Vögeln, Fleder mäusen und Insekten wird als Kollateralschaden der linksgrünen Energietransformation in Kauf genommen.
#869
Folgen daraus sind Bestandsrückgänge, die zum Aussterben geschützter Arten führen können.
#870
Keine andere Energieform fordert einen solch hohen Blutzoll in der Tierwelt wie die Windkraftindustrie!
#871
Die Auswirkungen von durch Windkraftanlagen verursachten Bodenerosionen und Windschleppen sind schnellstmöglich zu er forschen.
#872
Bis zur Feststellung dieser Auswirkungen sind weitere Genehmigungen auszusetzen.
#873
Zudem hat diese Energieerzeugungsart massive Auswirkungen auf den Boden- und den Wasserhaushalt.
#874
Weitere Schä digungen unserer Natur im Namen eines vermeintlichen Klimaschutzes müssen unter allen Umständen ver hindert werden.
#875
Q Gewässerschutz
#876
Mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie wurden für den Bereich der EU zentrale Grenzwerte vorge geben, die für die Mitgliedstaaten verpflichtend sind.
#877
Ein derart zentralistisch geregelter Ordnungsrahmen verursacht in den einzelnen Regionen unterschiedliche Anpassungsschwierigkeiten und überbordende Bü rokratie, die Maßnahmen beim Überschreiten von evidenzbasierten Grenzwerten verhindern.


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