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vom 21.06.2025 PDF
#53
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Selbst wenn es aber der EU gelänge, ihr Demokratiedefizit zu beheben, wäre damit das Grundproblem nicht gelöst.
#54Denn unabhängig von Demokratiedefiziten entwickelt sich die EU immer mehr zu einem euro päischen Bundesstaat, bei dem die einzelnen Mitgliedsländer zu bloßen Gliedstaaten ohne eigene Souverä nität degradiert werden.
#55Dagegen hilft nur eine konsequente Rückkehr zum Einstimmigkeitsprinzip zwischen den Mitgliedstaaten.
#56Alle Maßnahmen der sogenannten Euro-Rettung verstoßen gegen das vertragsrechtliche Verbot der Kreditfi nanzierung von EU-Staaten nach Art.
#57123 AEUV und das vertragsrechtliche Hilfeverbot („No bail out“-Klausel) des Art.
#58125 AEUV – so geschehen beim Schuldenerlass und den Finanzhilfen für Griechenland im Jahre 2012 und der unkonditionierten Geldverteilung an alle EU-Staaten gemäß dem „Wiederaufbauprogramm für Eu ropa“ (NextGenerationEU) im Jahr 2022 aus dem EU-Haushalt.
#59Deren Tilgung wird überproportional den Net tozahlern unter den Euro-Mitgliedstaaten aufgebürdet, die unterproportional Mittel erhalten haben.
#60Während der Binnenmarkt in der EWG prosperierte und Wohlstand für alle beteiligten Staaten schuf, wird unter EU-Regime die internationale Wettbewerbsfähigkeit zunehmend durch eine Überregulierung der EU und die gemeinsame Währung der Eurozone erdrosselt.
#61Q Das EU-Projekt ist gescheitert
#62Die EU hat sich zu einem undemokratischen Konstrukt entwickelt, das immer mehr Gewalt an sich zieht und von einer intransparenten, nicht kontrollierten Bürokratie regiert wird.
#63Mit den Verträgen von Schengen, Maastricht und Lissabon wurde das Prinzip der Volkssouveränität ausge höhlt.
#64Der Versuch, funktionierende demokratische Nationalstaaten aufzulösen und durch eine Art euro päischen Superstaat zu ersetzen, ist zum Scheitern verurteilt.
#65Die Vielfalt der europäischen Kulturen und Sprachen ist das Ergebnis jahrhundertelanger geschichtlicher Entwicklungen.
#66Sie ist identitätsstiftend für uns alle.
#67Es ist illusorisch, die nationalen Identitäten durch eine „europäische Identität“ ersetzen zu wollen.
#68Weder gibt es ein europäisches Staatsvolk, das für ein solches Vorhaben eine Grundvoraussetzung wäre, noch sind Anzeichen erkennbar, dass sich ein solches Staatsvolk herausbilden wird.
#69Schon die stark unterschied lichen Nationalsprachen verhindern dies.
#70Wir lehnen eine EU ab, die sich zu einem Staat mit Gesetzgebungskompetenz und einer eigenen Regierung auf schwingen will, ebenso die Idee der „Vereinigten Staaten von Europa“.
#71Ausschließlich in Nationalstaaten mit de mokratischer Verfassung können Volkssouveränität und Grundrechte der Bürger gelebt und bewahrt werden.
#72Da die EU nicht im Sinne der AfD reformierbar ist, treten wir für die Neugründung einer europäischen Wirt schafts- und Interessengemeinschaft ein.
#73Q Ein Bund europäischer Nationen
#74Die Völker Europas sind durch gemeinsame Geschichte und ihre Orientierung an gemeinsamen humanitären Werten des Zusammenlebens miteinander verbunden.
#75Insbesondere die griechische Philosophie, das römi sche Recht, das Christentum und die Aufklärung haben eine prägende Wirkung für alle europäischen Völker entfaltet.
#76Dazu gehören auch die Trennung von geistlicher und weltlicher Gewalt sowie die freie Entwicklung von Wissenschaft und Kunst, welche die Grundlagen für die Führungsrolle Europas in der Welt seit dem Be ginn der Neuzeit bildeten.
#77Angesichts der Tatsache, dass die EU nicht reformierbar ist, treten wir für die Gründung eines Bundes euro päischer Nationen ein.
#78Die Entscheidung über eine neue Form des Zusammenlebens der Völker in Europa darf in Deutschland nach Vorstellung der AfD nur durch eine Volksabstimmung getroffen werden.
#79Freiheit und Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten
#80Eine Einschränkung der Souveränität jedes europäischen Staates durch Belange der neu zu schaffenden Gemeinschaft wird ausgeschlossen, ebenso die Etablierung von Gemeinschaftsnormen, die über den na tionalen Verfassungen stehen.
#81Grundsätzlich soll Vertragsfreiheit für jeden Staat und jeden einzelnen Po litikbereich auf völkerrechtlicher Basis mit einem geregelten Austrittsrecht gelten.
#82So wird sichergestellt, dass Verträge nur dann geschlossen werden und fortbestehen, solange sie für alle Vertragspartner von Vorteil sind und deren Souveränität dabei nicht unangemessen und auf Dauer einschränken.
#83Auch bei allen zwischenstaatlichen Verträgen ist Transparenz das oberste Gebot staatlicher Aktivitäten.
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