Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

Dokument lesen

-

vom 19.06.2025 PDF
#516
Q Internationale Unternehmensbesteuerung
#517
Es muss entgegen den Bemühungen der EU bei der Ertragsbesteuerung von Unternehmen beim Betriebs stättenprinzip bleiben.
#518
Die deutschen Unternehmen mit ihrem hohen Exportanteil tragen ihre Risiken in der Regel am Ort des Unternehmenssitzes.
#519
Hier werden die wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen getroffen, beispielsweise in den Bereichen Forschung, Produktionsentwicklung, Lieferbeziehungen, Strategie, Investitionen u.v.a.m.
#520
An diesem Ort realisieren sich die wirtschaftlichen Chancen und Risiken, die im Falle von Unternehmensgewinnen auch dort versteuert werden müssen.
#521
Dies gilt mit der Ausnahme von bestimmten digitalen Geschäftsmodellen.
#522
Hier können Absatz- und Werbe märkte als Ausgangspunkt für Ertragsbesteuerung von Unternehmen zugrunde gelegt werden.
#523
Q Keine EU-Steuern
#524
Die AfD lehnt jede Art von EU-Steuern ab.
#525
Dies gilt sowohl für Steuern, die direkt über die EU erhoben werden, als auch für Steuerbeteiligungen der EU an Steuern der Länder.
#526
Eine anteilige Abführung von Erlösen aus der Mindestbesteuerung von Großkonzernen an die EU als zusätzliche Eigenmittel lehnen wir ab.
#527
Q Aktive Förderung eigener Unternehmen durch Steuererleichterungen
#528
Staaten wie Luxemburg sichern sich Wettbewerbsvorteile, indem sie gezielt einzelne Unternehmen durch Steuererleichterungen fördern.
#529
Wir halten es im nationalen Interesse Deutschlands ebenfalls für gerecht fertigt, in besonderen Fällen unsere eigenen Unternehmen durch geringere Steuern zu fördern.
#530
Bestehende Regelungen des Welthandelsrechts müssen dabei allerdings eingehalten werden.
#531
Q Verbrauchsteuerrecht bei den Mitgliedstaaten belassen
#532
Eine Harmonisierung des europäischen Verbrauchsteuerrechts lehnen wir ab.
#533
Die zurückliegenden Krisen, von denen stets die Unter- und Mittelschicht in besonderem Maße getroffen wurden, haben deutlich gezeigt, wie wichtig es ist, dass Staaten über genügend Flexibilität auch bei der Steuergestaltung verfügen, um so die Bürger über das Steuerrecht schnell und effektiv entlasten zu können.
#534
Da insbesondere die Verbrauchsteuern die Bürger mit niedrigem und mittlerem Einkommen überproportional stark belasten, kann eine Reduzie rung dieser Steuern ein wirksames Mittel zur Entlastung sein.
#535
Eine Beschneidung dieser Gestaltungsfreiheit der Nationalstaaten durch strikte Grenzwerte der EU wäre daher kontraproduktiv.
#536
Q Finanztransaktionssteuer
#537
Eine Finanztransaktionssteuer lehnen wir ab.
#538
Wir befürchten dadurch eine höhere Belastung für Sparer, da sich durch diese Steuer insbesondere die fondsgebundene Altersvorsorge verteuern würde.
#539
Die in Deutsch land sehr geringe Quote der Kleinanleger im Aktienmarkt würde sich durch Einführung der Steuer weiter verringern.
#540
Großanleger und professionelle Investoren können ihre Transaktionen in außerhalb der EU lie gende Börsenplätze verlegen und dadurch die Steuer problemlos umgehen.
#541
Zudem würde eine EU-weite Fi nanztransaktionssteuer die prinzipielle Steuerhoheit der Mitgliedstaaten verletzen.
#542
Q Marktwirtschaft statt CO₂-Bepreisung
#543
Die AfD lehnt jede Form der CO₂-Bepreisung – sei es über den CO₂-Zertifikathandel oder über eine direkte CO₂-Steuer – sowie den geplanten Grenzausgleichsmechanismus strikt ab.
#544
Innerhalb der EU gilt die CO₂-Bepreisung über den CO₂-Zertifikathandel.
#545
Darüber hinaus sollen zukünftig über ein CO₂-Grenzausgleichssystem auch importierte Waren mit einer CO₂-Abgabe belastet werden.
#546
Dies führt zu einer weiteren Verteuerung aller in der EU gehandelten importierten Waren und damit zwangsläufig zu einem weiteren Wohlstandsverlust der Bürger.


Fenster schließen und zurück

Anzeige: