Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 18.06.2025 PDF
#480
Da die vertraglich geregelten Kompetenzen der EU auf Unterstützung und Ergänzung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten beschränkt sind, liegen Verantwortung und Gestaltungskompetenz für die Sozialpolitik wei terhin bei den Mitgliedstaaten.
#481
Ihnen obliegt es, ihr nationales Sozialsystem an ihren eigenen Werten auszu richten und nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auszugestalten.
#482
Diese Gestaltungskompetenz der Mitgliedstaaten und die zwischen den Mitgliedstaaten nach wie vor be stehenden sozioökonomischen Unterschiede schaffen Anreize zur Migration in Staaten mit einem höheren Niveau an Sozialleistungen.
#483
Dies führt zum Zielkonflikt zwischen den nationalstaatlichen Interessen einer Begrenzung des Bezugs von Sozialleistungen auf die eigenen Bürger und dem Ziel der Freizügigkeit innerhalb der EU.
#484
Die AfD tritt dafür ein, dass in diesem Zielkonflikt die Ausübung der Freizügigkeit der EU-Bürger aus geschlossen wird, wenn sie vornehmlich dem Zweck des Bezugs von Sozialleistungen in Deutschland dient.
#485
Q Sozialleistungen für EU-Ausländer
#486
Bevor EU-Ausländer im Sozialrecht mit Deutschen gleichgestellt werden, soll bei Bedürftigkeit der jeweilige Herkunftsstaat zuständig bleiben.
#487
Wir setzen uns dafür ein, dass Ausländer aus EU-Staaten erst dann Sozialleistungen in Deutschland erhalten, wenn sie zehn Jahre im Inland Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben und in dieser Zeit ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe bestritten haben.
#488
Q Keine europäische Sozialunion
#489
Die sozialen Sicherungssysteme der verschiedenen EU-Länder sind höchst unterschiedlich geregelt.
#490
Gleiches gilt für die Arbeitsmärkte.
#491
Diese Vielfalt wollen wir im Sinne des Wettbewerbs der Systeme innerhalb der EU erhalten.
#492
Wir befürworten ein koordinierendes Sozialrecht samt Sozialabkommen, wonach in anderen EU-Mitglied staaten erworbene Sozialversicherungsansprüche auf das Sozialversicherungssystem im Herkunftsland übertragen werden können.
#493
Jegliche Versuche der EU, Mindeststandards in den EU-Mitgliedstaaten einzuführen, betrachten wir als Ver stöße gegen die Europäischen Verträge.
#494
Die EU-Sozialcharta halten wir für überflüssig.
#495
Die AfD lehnt alle Versuche ab, die in den Verträgen festgelegte Gestaltungskompetenz der Mitgliedstaaten für die Sozialpolitik mithilfe von Deklarationen (z.
#496
B.
#497
„Europäische Säule sozialer Rechte“) auszuhöhlen und auf diesem Wege neue Zuständigkeiten der EU-Institutionen zu schaffen.
#498
Keinesfalls darf es zu einer Ver einheitlichung von Sozialsystemen kommen, da dies die Gefahr birgt, dass inländische Arbeitnehmer für die Versicherung der Arbeitnehmer in anderen EU-Staaten Beiträge entrichten müssen.
#499
Eine derartige Umver teilungsunion widerspricht dem Geist des Vertrags von Lissabon.
#500
Dies gilt insbesondere für die bereits ins Auge gefasste europäische Arbeitslosenversicherung.
#501
Steuern und Finanzen
#502
Die Steuerhoheit steht den nationalen Parlamenten zu.
#503
Die EU ist, wie andere internationale Organisationen auch, ausschließlich durch Beiträge ihrer Mitgliedstaaten zu finanzieren.
#504
Q Besteuerung international tätiger Großkonzerne
#505
International tätige Großkonzerne sind sehr geschickt darin, ihre Steuerlast zu minimieren oder Steuer zahlungen gänzlich zu vermeiden.
#506
Wir sind der Auffassung, dass es im 21. Jahrhundert nicht mehr zeit gemäß ist, Großkonzerne beispielsweise danach zu besteuern, wo sie ihren Unternehmenssitz haben.
#507
Maßgeblich für die Steuerlast sollte die eigentliche wirtschaftliche Aktivität sein, die ein Konzern in einem Land entfaltet.
#508
Anstatt also Forderungen nach einer globalen Mindestbesteuerung zu erheben, um Steueroasen zu eliminieren, halten wir es für sinnvoller, sich international darauf zu verständigen, dass die Steuerlast, die man einem Konzern auf nationaler Ebene auferlegt, vorrangig anhand des Anteils der wirtschaftlichen Aktivität des Konzerns im steuererhebenden Staat berechnet werden sollte (sog.
#509
Gesamt konzernbesteuerung).
#510
Staaten wie z.


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