Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 18.06.2025 PDF
#284
Q Verteidigung gegen Migration als Mittel der hybriden Kriegsführung
#285
In den letzten Jahren wurden Migrationsbewegungen gezielt als Mittel der hybriden Kriegsführung und zum Zwecke der politischen Erpressung eingesetzt.
#286
Aus diesem Grund sind an der Außengrenze feste Grenzan lagen zu errichten, deren Kosten von der Staatengemeinschaft zu tragen sind.
#287
Fluggesellschaften, die sich an dem Transport von illegalen Migranten beteiligen, sind die Landerechte in der EU zu entziehen.
#288
Staaten, die sich gezielt zu Drehkreuzen illegaler Migration machen, ist jede finanzielle Unterstützung zu entziehen.
#289
Außerdem ist eine Visumspflicht für die Einreise in die EU einzuführen.
#290
Q Kontrolle statt Menschenhandel
#291
Kriminelle Schlepperbanden werden auch durch die Arbeit sogenannter Nichtregierungsorganisationen (NGOs), vielfach aus Deutschland, unterstützt.
#292
Deren Geschäftsmodell führt dazu, dass Menschen ihr Leben bei der gefährlichen Überfahrt über das Mittelmeer riskieren.
#293
Die AfD setzt sich für eine konsequente Be kämpfung dieser menschenfeindlichen Aktivitäten ein.
#294
Die Einschleusung von Drittstaatlern in die EU durch Nichtregierungsorganisationen muss zukünftig als schwere Straftat unterbunden werden.
#295
Aus Seenot geret tete Menschen sind an ihre Herkunftshäfen oder den nächstgelegenen nichteuropäischen Hafen zu bringen.
#296
Hierfür bedarf es eines sichtbaren Signals aller EU-Staaten, dass die illegale Einreise über das Mittelmeer nicht zu einem Bleiberecht in Europa führen darf.
#297
Wir wollen breit angelegte und von der EU finanzierte In formationskampagnen starten, die auf die Gefahren und die Aussichtslosigkeit einer Überfahrt hinweisen.
#298
Q Qualifizierte Zuwanderung nach japanischem Vorbild
#299
Die Abwanderung von einheimischen, meist hochqualifizierten Arbeitskräften soll möglichst verhindert werden.
#300
Statt solcher Abwanderungen brauchen wir Rückgewinnungsprogramme für auslandsdeutsche Leistungsträger.
#301
Auch technologische Lösungen wie Künstliche Intelligenz (KI), Robotik und Digitalisierung, die menschliche Arbeit ersetzen können, oder ökonomische Produktivitätssteigerungen haben Vorrang vor Zuwanderung.
#302
Bei ungelernten Personen sind in erster Linie Erwerbsfähige zu qualifizieren, die bereits heute in Deutschland leben.
#303
Hinzu kommen Arbeitskräfte, die im Rahmen der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit, ana loger Regelungen mit den EFTA-Ländern oder auch aufgrund der Westbalkan-Regelung nach Deutschland kommen.
#304
Im Rahmen der Westbalkan-Regelung ist zukünftig eine Vorrangprüfung durchzuführen.
#305
Eine Aus dehnung auf weitere Staaten, wie z.
#306
B.
#307
die Maghreb-Staaten, lehnen wir ebenso wie die Zuwanderung Unge lernter aus Drittstaaten ab.
#308
Mit Blick auf gelernte Fachkräfte werden wir eine strenge Vorrang- und Alternativprüfung einführen.
#309
Zunächst sind zwingend die einheimischen Potenziale sowie der europäische Arbeitskräftemarkt aus zuschöpfen.
#310
Für außereuropäische Fachkräfte ist in Anlehnung an das „japanische Modell“ das Fachkräfte einwanderungsrecht zu reformieren.
#311
Im Rahmen eines Auswahlverfahrens werden wir ein Punktesystem mit klaren Auswahlkriterien, wie z.
#312
B.
#313
ausreichende Sprachkenntnisse, einführen, verbunden mit einer jähr lichen Festlegung von Branchen und Quoten durch die Bundesregierung, die von der Konjunkturlage und der Situation auf dem Arbeitsmarkt abhängt.
#314
Für hochqualifizierte außereuropäische Bewerber wollen wir das bewährte Instrument der Blauen Karte EU fortentwickeln und zukünftig insbesondere Experten in den MINT Berufen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) ansprechen.


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