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vom 19.06.2025 PDF
#245
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Drittstaaten, deren Fluglinien keine korrekte und vollständige Kontrolle der Einreiselegitimation von Passa gieren mit europäischen Flugzielen gewährleisten können oder wollen, werden vom Anflug dieser Destina tionen ausgeschlossen.
#246An den internationalen Flughäfen auf dem Gebiet des Europäischen Bundes sind die Einreisekontrollen zu verschärfen, Passagiere ohne Einreiselegitimation werden ausnahmslos und mit dem nächsten Flug zu ihrem Abflughafen zurückgeführt.
#247Auf den Meeren werden Schleuserboote ausnahmslos zu ihren Herkunftshäfen oder den nächstgelegenen nichteuropäischen Häfen zurückeskortiert.
#248Zeitlich beschränkte Übergänge von Personen auf Schiffe der Küstenwache finden nur im Ausnahmefall zur Abwendung einer drohenden Gefahr für Leib und Leben der Migranten statt und dürfen unter keinen Umständen die Einreise der Migranten nach Europa zur Folge haben.
#249Mit dem wirksamen Schutz seiner Außengrenzen findet die Konstituierung und Abgrenzung des europäi schen Pols in der multipolaren Weltordnung einen sichtbaren und spürbaren Ausdruck.
#250Er macht unmissver ständlich klar: Hier beginnt Europa und hier entscheidet Europa, wer Zugang erhält.
#251Q Die künftige Rolle der EU: Unterstützung der Mitgliedstaaten
#252bei Grenzschutz, Rückführung und Hilfe vor Ort
#253Die Rolle der EU-Institutionen in der Migrationspolitik soll sich unter strikter Befolgung des Subsidiaritäts grundsatzes künftig auf praktische und formelle Hilfestellungen bei der Umsetzung des Außengrenzen schutzes und bei Abschiebungen sowie auf diplomatische Verhandlungen über Rückführungsabkommen konzentrieren.
#254Zur Finanzierung wirksamer Grenzschutzanlagen sind die Investitionen der EU spürbar zu er höhen.
#255Dagegen ist die zeitweilige Praxis der europäischen Grenzschutzagentur Frontex, indirekt Hilfsdienste für Schleuserbanden zu leisten, abzulehnen.
#256Sie verkehrt den Grenzschutzgedanken in sein Gegenteil.
#257Ent wicklungshilfe, die Erteilung von Visa, den Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt sowie den Marktzugang in die EU wollen wir auf die Staaten beschränken, die ausreisepflichtige Personen zurücknehmen.
#258Q Remigration statt Talentabwerbung
#259Die millionenfache Aufnahme junger Menschen aus Entwicklungsländern Afrikas und des Nahen Ostens in Europa beraubt die Herkunftsstaaten jener Leistungsträger, die dort zum Aufbau bzw.
#260Wiederaufbau drin gend benötigt werden (sogenannter „Brain Drain“).
#261Wegen des hohen Lebensstandards hierzulande geht der Antrieb, an der Entwicklung des Herkunftslandes mitzuwirken, oftmals verloren.
#262Dies erzeugt den Teufels kreis noch größerer Verelendung; daher ist ungesteuerte Emigration aus diesen Ländern selbst eine Ursache für weitere Migrationsbewegungen.
#263Sobald in einem Herkunftsland in den meisten Gebieten wieder Frieden herrscht, hat die EU bzw.
#264Deutschland umgehend die Bedingungen für eine Rückkehr der hier aufgenommenen Asylbewerber auszuhandeln und diese Rückkehr auch konsequent durchzusetzen.
#265Schutz vor Kriegsfolgen ist nur für deren Dauer zu gewähren und darf nicht zu dauerhafter Einwanderung führen.
#266Nicht „Resettlements“, also Umsiedlungsprogramme nach Europa, sind das Gebot der Stunde, sondern das Gegenteil: Auf nationaler und europäischer Ebene müssen Remigrationsprogramme auf- und ausgebaut werden.
#267Q Grenzschutz ist Bürgerschutz
#268Auch die Unvereinbarkeit von Schengen und Dublin führt zu einer Dysfunktionalität des europäischen Asyl systems, da Migranten ungehindert offene Grenzen im Schengen-Raum passieren und so aus den EU-Erst einreiseländern nach Deutschland gelangen.
#269Bis zur Wiederherstellung der deutschen Souveränität über unsere Grenzen ist daher eine Notifizierung der deutschen Binnengrenze bei der EU-Kommission erfor derlich.
#270Nur so kann die Bundespolizei als Grenzschutzbehörde agieren, da die EU-Binnengrenze so in den Zustand einer Außengrenze und die Bundespolizei in den Zustand einer Grenzbehörde versetzt würden.
#271Im grenznahen Bereich einzurichtende Gewahrsamszentren sollen dazu dienen, aufenthaltsbeendende Maß nahmen im Falle von unzulässigen Schutzanträgen zu sichern.
#272Auf diesem Weg ließe man unberechtigte Personen gar nicht erst einreisen.
#273Somit entfallen zeitaufwändige und kostenintensive Verwaltungs- und Gerichtsverfahren, die seit Jahren die Verwaltungsbehörden, die Gerichte und alle Sicherheitskräfte über alle Maßen belasten.
#274Q EU-Freizügigkeit: Privilegien zurückfahren – Missbrauch beenden
#275Die EU-Freizügigkeitsrichtlinie gewährt EU-Bürgern in Deutschland eine Rechtsstellung, die fast vollständig derjenigen deutscher Staatsangehöriger entspricht.
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