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vom 19.06.2025 PDF
#237
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Der Schutz der Außengrenzen des Europäischen Bundes wird als Aufgabe aller Mitgliedstaaten verstanden.
#238Er umfasst die Errichtung wirksamer physischer Barrieren, eine moderne technische Überwachung und den Einsatz von Grenzschutzpersonal.
#239Er wird durchgeführt von nationalen Behörden im Zusammenwirken mit der Agentur für die Grenz- und Küstenwache des Bundes.
#240Alle mit dem Außengrenzenschutz verbundenen Kosten werden von der Gemeinschaft getragen.
#241Die na tionalen Behörden der Grenzstaaten können in Krisensituationen die Unterstützung von Behörden anderer Mitgliedstaaten anfordern.
#242Einsatzkräfte der Bundespolizei und der Landespolizeien unterstützen in diesem Fall andere Mitgliedstaaten bei der Kontrolle ihrer Außengrenzen.
#243Sie handeln dann als Unterstützung für Polizei- und Grenzschutzbeamte des jeweiligen Staates.
#244Die Grenzstaaten werden außerdem ermächtigt, zur Wahrnehmung des Grenzschutzes technische und personelle Unterstützung ihrer Streitkräfte (Militär) her anzuziehen.
#245Drittstaaten, deren Fluglinien keine korrekte und vollständige Kontrolle der Einreiselegitimation von Passa gieren mit europäischen Flugzielen gewährleisten können oder wollen, werden vom Anflug dieser Destina tionen ausgeschlossen.
#246An den internationalen Flughäfen auf dem Gebiet des Europäischen Bundes sind die Einreisekontrollen zu verschärfen, Passagiere ohne Einreiselegitimation werden ausnahmslos und mit dem nächsten Flug zu ihrem Abflughafen zurückgeführt.
#247Auf den Meeren werden Schleuserboote ausnahmslos zu ihren Herkunftshäfen oder den nächstgelegenen nichteuropäischen Häfen zurückeskortiert.
#248Zeitlich beschränkte Übergänge von Personen auf Schiffe der Küstenwache finden nur im Ausnahmefall zur Abwendung einer drohenden Gefahr für Leib und Leben der Migranten statt und dürfen unter keinen Umständen die Einreise der Migranten nach Europa zur Folge haben.
#249Mit dem wirksamen Schutz seiner Außengrenzen findet die Konstituierung und Abgrenzung des europäi schen Pols in der multipolaren Weltordnung einen sichtbaren und spürbaren Ausdruck.
#250Er macht unmissver ständlich klar: Hier beginnt Europa und hier entscheidet Europa, wer Zugang erhält.
#251Q Die künftige Rolle der EU: Unterstützung der Mitgliedstaaten
#252bei Grenzschutz, Rückführung und Hilfe vor Ort
#253Die Rolle der EU-Institutionen in der Migrationspolitik soll sich unter strikter Befolgung des Subsidiaritäts grundsatzes künftig auf praktische und formelle Hilfestellungen bei der Umsetzung des Außengrenzen schutzes und bei Abschiebungen sowie auf diplomatische Verhandlungen über Rückführungsabkommen konzentrieren.
#254Zur Finanzierung wirksamer Grenzschutzanlagen sind die Investitionen der EU spürbar zu er höhen.
#255Dagegen ist die zeitweilige Praxis der europäischen Grenzschutzagentur Frontex, indirekt Hilfsdienste für Schleuserbanden zu leisten, abzulehnen.
#256Sie verkehrt den Grenzschutzgedanken in sein Gegenteil.
#257Ent wicklungshilfe, die Erteilung von Visa, den Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt sowie den Marktzugang in die EU wollen wir auf die Staaten beschränken, die ausreisepflichtige Personen zurücknehmen.
#258Q Remigration statt Talentabwerbung
#259Die millionenfache Aufnahme junger Menschen aus Entwicklungsländern Afrikas und des Nahen Ostens in Europa beraubt die Herkunftsstaaten jener Leistungsträger, die dort zum Aufbau bzw.
#260Wiederaufbau drin gend benötigt werden (sogenannter „Brain Drain“).
#261Wegen des hohen Lebensstandards hierzulande geht der Antrieb, an der Entwicklung des Herkunftslandes mitzuwirken, oftmals verloren.
#262Dies erzeugt den Teufels kreis noch größerer Verelendung; daher ist ungesteuerte Emigration aus diesen Ländern selbst eine Ursache für weitere Migrationsbewegungen.
#263Sobald in einem Herkunftsland in den meisten Gebieten wieder Frieden herrscht, hat die EU bzw.
#264Deutschland umgehend die Bedingungen für eine Rückkehr der hier aufgenommenen Asylbewerber auszuhandeln und diese Rückkehr auch konsequent durchzusetzen.
#265Schutz vor Kriegsfolgen ist nur für deren Dauer zu gewähren und darf nicht zu dauerhafter Einwanderung führen.
#266Nicht „Resettlements“, also Umsiedlungsprogramme nach Europa, sind das Gebot der Stunde, sondern das Gegenteil: Auf nationaler und europäischer Ebene müssen Remigrationsprogramme auf- und ausgebaut werden.
#267Q Grenzschutz ist Bürgerschutz
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