Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 19.06.2025 PDF
#217
Q Innere Sicherheit und Justiz sind nationale Aufgaben
#218
Die EU maßt sich seit Jahren Zuständigkeiten an, die nach den EU-Verträgen den Nationalstaaten vorbehalten sind, darunter auch in den Bereichen Polizei und Justiz.
#219
So wurde neben den bestehenden Behörden Europol und Eurojust die Europäische Staatsanwaltschaft eingerichtet.
#220
Dass es auch anders geht, zeigt beispielsweise die effektive polizeiliche Zusammenarbeit zwischen Deutsch land und der Schweiz auf der Grundlage des Deutsch-Schweizerischen Polizeivertrages.
#221
Deshalb setzen wir auf eine wesentliche und praxisgerechte Erleichterung des gesamten Rechtshilfeverkehrs durch zwischen staatliche Abkommen.
#222
Ansonsten besteht die Gefahr einer weiteren Verlagerung hoheitlicher Kompetenzen von den Nationalstaaten auf die EU-Ebene.
#223
Wir treten dem ebenso entgegen wie der Schaffung supranatio naler Behörden.
#224
Wir lehnen jegliche Einschränkung der Souveränität der Nationalstaaten durch die Rechtsetzung der EU auch im Bereich der Inneren Sicherheit eindeutig ab.
#225
Q Islamistische Terrorpotenziale abwehren und bekämpfen
#226
Die offenen Schengen-Grenzen in Verbindung mit dem unzureichenden EU-Außengrenzenschutz er schweren die eindeutige Identifikation von illegal einreisenden Personen.
#227
Die massive Einwanderung hat dazu geführt, dass islamistische Radikalisierungstendenzen zu einem umfassenden Sicherheitsproblem geworden sind.
#228
Allein in Deutschland waren 2021 insgesamt 28.290 Personen registriert, die dem Personen potenzial „Islamismus/islamistischer Terrorismus“ zugerechnet werden.
#229
Die europaweit begangenen Terroranschläge der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Wahrscheinlichkeit neuer Attentate weiterhin sehr hoch ist.
#230
Daher ist es von größter sicherheitspolitischer Bedeutung, einen intensiven Informationsaustausch im Hinblick auf Gefährder in Europa zu gewährleisten.
#231
Um dieser Gefah rensituation nachhaltig begegnen zu können, fordern wir neben der Bekämpfung von Parallelgesellschaften eine möglichst enge Zusammenarbeit europäischer Sicherheitsbehörden.
#232
Die ideologische Radikalisierung von Kindern ist zu einem wichtigen sicherheitsrelevanten Geschehen in der EU geworden.
#233
Dabei unterliegen vor allem Kinder aus muslimisch-fundamentalistischen Elternhäusern dem Zugriff radikaler Ideologen, die in religiösen Predigten immer wieder zur Gewalt aufrufen.
#234
Die EU-Mitgliedstaaten sind in der Verantwortung, Kinder und Jugendliche vor einer Indoktrination zu bewahren.
#235
Q Festung Europa
#236
Zum Schutz unserer Freiheit, unserer Lebensweise und unserer Identität muss die irreguläre und illegale Masseneinwanderung aus kulturfremden Regionen nach Europa beendet werden.
#237
Der Schutz der Außengrenzen des Europäischen Bundes wird als Aufgabe aller Mitgliedstaaten verstanden.
#238
Er umfasst die Errichtung wirksamer physischer Barrieren, eine moderne technische Überwachung und den Einsatz von Grenzschutzpersonal.
#239
Er wird durchgeführt von nationalen Behörden im Zusammenwirken mit der Agentur für die Grenz- und Küstenwache des Bundes.
#240
Alle mit dem Außengrenzenschutz verbundenen Kosten werden von der Gemeinschaft getragen.
#241
Die na tionalen Behörden der Grenzstaaten können in Krisensituationen die Unterstützung von Behörden anderer Mitgliedstaaten anfordern.
#242
Einsatzkräfte der Bundespolizei und der Landespolizeien unterstützen in diesem Fall andere Mitgliedstaaten bei der Kontrolle ihrer Außengrenzen.
#243
Sie handeln dann als Unterstützung für Polizei- und Grenzschutzbeamte des jeweiligen Staates.
#244
Die Grenzstaaten werden außerdem ermächtigt, zur Wahrnehmung des Grenzschutzes technische und personelle Unterstützung ihrer Streitkräfte (Militär) her anzuziehen.
#245
Drittstaaten, deren Fluglinien keine korrekte und vollständige Kontrolle der Einreiselegitimation von Passa gieren mit europäischen Flugzielen gewährleisten können oder wollen, werden vom Anflug dieser Destina tionen ausgeschlossen.
#246
An den internationalen Flughäfen auf dem Gebiet des Europäischen Bundes sind die Einreisekontrollen zu verschärfen, Passagiere ohne Einreiselegitimation werden ausnahmslos und mit dem nächsten Flug zu ihrem Abflughafen zurückgeführt.
#247
Auf den Meeren werden Schleuserboote ausnahmslos zu ihren Herkunftshäfen oder den nächstgelegenen nichteuropäischen Häfen zurückeskortiert.


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