Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 19.06.2025 PDF
#216
des Europäischen Bundes gemeinschaftlich von der Staatengemeinschaft geschützt werden, die einzelnen Mitgliedstaaten aber auch zusätzlich in Eigenregie Grenzkontrollen durchführen und andere ver hältnismäßige Maßnahmen zur rechtsstaatlichen Abwehr illegaler Migration an ihren eigenen Staatsgrenzen treffen dürfen.
#217
Q Innere Sicherheit und Justiz sind nationale Aufgaben
#218
Die EU maßt sich seit Jahren Zuständigkeiten an, die nach den EU-Verträgen den Nationalstaaten vorbehalten sind, darunter auch in den Bereichen Polizei und Justiz.
#219
So wurde neben den bestehenden Behörden Europol und Eurojust die Europäische Staatsanwaltschaft eingerichtet.
#220
Dass es auch anders geht, zeigt beispielsweise die effektive polizeiliche Zusammenarbeit zwischen Deutsch land und der Schweiz auf der Grundlage des Deutsch-Schweizerischen Polizeivertrages.
#221
Deshalb setzen wir auf eine wesentliche und praxisgerechte Erleichterung des gesamten Rechtshilfeverkehrs durch zwischen staatliche Abkommen.
#222
Ansonsten besteht die Gefahr einer weiteren Verlagerung hoheitlicher Kompetenzen von den Nationalstaaten auf die EU-Ebene.
#223
Wir treten dem ebenso entgegen wie der Schaffung supranatio naler Behörden.
#224
Wir lehnen jegliche Einschränkung der Souveränität der Nationalstaaten durch die Rechtsetzung der EU auch im Bereich der Inneren Sicherheit eindeutig ab.
#225
Q Islamistische Terrorpotenziale abwehren und bekämpfen
#226
Die offenen Schengen-Grenzen in Verbindung mit dem unzureichenden EU-Außengrenzenschutz er schweren die eindeutige Identifikation von illegal einreisenden Personen.
#227
Die massive Einwanderung hat dazu geführt, dass islamistische Radikalisierungstendenzen zu einem umfassenden Sicherheitsproblem geworden sind.
#228
Allein in Deutschland waren 2021 insgesamt 28.290 Personen registriert, die dem Personen potenzial „Islamismus/islamistischer Terrorismus“ zugerechnet werden.
#229
Die europaweit begangenen Terroranschläge der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Wahrscheinlichkeit neuer Attentate weiterhin sehr hoch ist.
#230
Daher ist es von größter sicherheitspolitischer Bedeutung, einen intensiven Informationsaustausch im Hinblick auf Gefährder in Europa zu gewährleisten.
#231
Um dieser Gefah rensituation nachhaltig begegnen zu können, fordern wir neben der Bekämpfung von Parallelgesellschaften eine möglichst enge Zusammenarbeit europäischer Sicherheitsbehörden.
#232
Die ideologische Radikalisierung von Kindern ist zu einem wichtigen sicherheitsrelevanten Geschehen in der EU geworden.
#233
Dabei unterliegen vor allem Kinder aus muslimisch-fundamentalistischen Elternhäusern dem Zugriff radikaler Ideologen, die in religiösen Predigten immer wieder zur Gewalt aufrufen.
#234
Die EU-Mitgliedstaaten sind in der Verantwortung, Kinder und Jugendliche vor einer Indoktrination zu bewahren.
#235
Q Festung Europa
#236
Zum Schutz unserer Freiheit, unserer Lebensweise und unserer Identität muss die irreguläre und illegale Masseneinwanderung aus kulturfremden Regionen nach Europa beendet werden.
#237
Der Schutz der Außengrenzen des Europäischen Bundes wird als Aufgabe aller Mitgliedstaaten verstanden.
#238
Er umfasst die Errichtung wirksamer physischer Barrieren, eine moderne technische Überwachung und den Einsatz von Grenzschutzpersonal.
#239
Er wird durchgeführt von nationalen Behörden im Zusammenwirken mit der Agentur für die Grenz- und Küstenwache des Bundes.
#240
Alle mit dem Außengrenzenschutz verbundenen Kosten werden von der Gemeinschaft getragen.
#241
Die na tionalen Behörden der Grenzstaaten können in Krisensituationen die Unterstützung von Behörden anderer Mitgliedstaaten anfordern.
#242
Einsatzkräfte der Bundespolizei und der Landespolizeien unterstützen in diesem Fall andere Mitgliedstaaten bei der Kontrolle ihrer Außengrenzen.
#243
Sie handeln dann als Unterstützung für Polizei- und Grenzschutzbeamte des jeweiligen Staates.
#244
Die Grenzstaaten werden außerdem ermächtigt, zur Wahrnehmung des Grenzschutzes technische und personelle Unterstützung ihrer Streitkräfte (Militär) her anzuziehen.
#245
Drittstaaten, deren Fluglinien keine korrekte und vollständige Kontrolle der Einreiselegitimation von Passa gieren mit europäischen Flugzielen gewährleisten können oder wollen, werden vom Anflug dieser Destina tionen ausgeschlossen.
#246
An den internationalen Flughäfen auf dem Gebiet des Europäischen Bundes sind die Einreisekontrollen zu verschärfen, Passagiere ohne Einreiselegitimation werden ausnahmslos und mit dem nächsten Flug zu ihrem Abflughafen zurückgeführt.


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