Dokument lesen
-
vom 19.06.2025 PDF
#174
Fenster schließen und zurück
Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) muss aus dem Europäischen Vertrag (AEUV) herausge nommen und die Zuständigkeit für die Asyl- und Zuwanderungspolitik an die Nationalstaaten zurückgegeben werden.
#175Dies wäre eine Situation, wie sie schon heute in Dänemark besteht.
#176Migrationsvermeidung aus Krisenregionen muss sich auf die Hilfe vor Ort konzentrieren, um möglichst vielen Menschen eine heimatnahe Zuflucht zu ermöglichen und den Anreiz für gefährliche Reisen zu nehmen.
#177Er forderlich ist ein strikter Grenzschutz, verbunden mit der Abweisung illegaler Migranten – soweit möglich an den Außengrenzen der EU, soweit nötig an der deutschen Grenze.
#178Falls Asylbewerber trotz des Grenzschutzes nach Deutschland gelangen, müssen ihre Asylverfahren in einem dazu bereiten Drittstaat durchgeführt werden, wo sie im Falle der tatsächlichen Schutzbedürftigkeit auch Aufnahme finden („Ruanda-Modell“).
#179Aus humanitären Erwägungen unterstützen wir als weitere Option die freiwillige und ausschließlich temporäre Aufnahme einer souverän bestimmten Zahl vorab ausgewählter besonders Schutzbedürftiger, beispielsweise im Zuge der medizinischen Versorgung von Kindern.
#180Zugleich weisen wir darauf hin, dass solche humanitär motivierten Aufnahmen nur dann von uns befürwortet werden und den Bürgern vermittelbar sind, wenn sich die massiv überspannten finanziellen, materiellen und kulturellen Aufnahmekapazitäten Deutsch lands wieder erholt haben.
#181Unabdingbare Voraussetzungen für eine solche Erholung sind ein konsequentes Vorgehen gegen illegale Migration und eine engmaschige Beschränkung und Steuerung legaler Migration.
#182International setzen wir auf eine verstärkte Zusammenarbeit bei der heimatnahen Versorgung von echten Flüchtlingen und beim Aufbau von Schutzzentren vor Ort.
#183Internationale Vorschriften und Verpflichtungen zur Aufnahme migrationswilliger Menschen – wie sie der UN-Migrationspakt und der UN-Flüchtlingspakt vorsehen – lehnen wir ab.
#184Bei der Bewältigung der Fluchtbewegung aus der Ukraine hat sich der Ansatz der heimatnahen Schutzge währung bewährt, den ukrainischen Kriegsflüchtlingen in Europa temporär Zuflucht zu gewähren.
#185Die Res sourcen Deutschlands sind nach der Aufnahme von einer Million Ukrainern erschöpft, weshalb die jetzt noch flüchtenden Ukrainer auf Basis des in der Massenzustrom-Richtlinie verankerten Solidaritätsmechanismus in die bislang weitaus weniger belasteten Staaten in Europa weiterzuleiten sind.
#186Zudem sind über die Ukraine einreisende Staatsangehörige aus Drittstaaten umgehend in ihre Heimatländer zurückzuführen, wenn dies sicher möglich ist.
#187Q Der Schutz vor Straftätern und Gefährdern ist unabdingbar
#188Das Recht auf Leib und Leben der Menschen in Deutschland ist höher zu gewichten als der Schutz von Straf tätern und Terroristen vor Abschiebung in Länder mit schwieriger Sicherheitslage.
#189Zahlreiche Gewalttaten und Tötungsdelikte der letzten Jahre hätten durch die rechtzeitige Abschiebung von Straftätern vermieden werden können.
#190Sofern Straftäter nicht in ihre Herkunftsstaaten abgeschoben werden können, sind sie hilfs weise in aufnahmebereite Drittstaaten zu überführen.
#191Q Deutschlands Kontrollverlust beenden
#192Wegen der im europäischen Vergleich sehr hohen Sozialleistungen, selbst für abgelehnte und ausreisepflich tige Asylbewerber, ist Deutschland ein Migrationsmagnet in der Mitte Europas.
#193Hinzu kommen fehlende Rück führungsbereitschaft und Bleiberechtsregelungen, die insgesamt zu einer Verfestigung des Aufenthalts für ausreisepflichtige Personen und zu einer späteren Einbürgerung führen.
#194Infolge dieses politischen Versagens verzeichnet Deutschland seit Jahren ähnlich viele Asylbewerberzugänge wie die klassischen Einwanderungs länder Australien, Neuseeland, Kanada und die USA zusammen.
#195Durch die bedingungslose Hinnahme der illegalen Sekundärmigration über andere EU-Staaten nimmt Deutschland eine im europäischen Ausland gern gesehene Außenseiterrolle ein.
#196Diese fatale Politik werden wir beenden.
#197Insbesondere werden wir sämtliche Bleiberechtsregelungen für Ausreisepflichtige wieder abschaffen.
#198Zudem dürfen anerkannte Asylbewerber nicht automatisch in einen Daueraufenthalt und die deutsche Staatsangehörigkeit hineinwachsen.
#199Sobald die Rückkehr in einen Herkunftsstaat möglich ist, muss diese auch durchgesetzt werden.
#200Die unreflektierte und uneingeschränkte deutsche „Willkommenskultur“ werden wir – ähnlich wie in Schweden, Dänemark oder Großbritannien – beenden!
#201Q Änderung des Schengener Abkommens
#202Wegen der fehlenden Sicherung der Außengrenzen findet immer noch ein unkontrollierter Zustrom von illegal einreisenden Ausländern statt.
#203Das durch das Schengen-Abkommen geschaffene „grenzenlose Eu ropa“ stellt zunehmend eine Gefahr für die Innere Sicherheit der einzelnen Nationalstaaten dar und schafft erhebliche Risiken nicht nur im Bereich des Terrorismus, sondern auch hinsichtlich der organisierten und der Bandenkriminalität.
#204International tätige Einbruchs- und Räuberbanden nutzen diese „Freiheit“ ebenso wie Menschen- und Drogenhändler.
Fenster schließen und zurück
Anzeige: