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vom 20.06.2025 PDF
#149
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Die Zuwanderung in Länder der EU muss strikten Regeln unterworfen und massiv beschränkt werden.
#150Eine rechtliche und gesellschaftliche Ungleichbehandlung von Männern und Frauen kann in unseren freiheitli chen demokratischen Staaten nicht toleriert werden.
#151Kinderehen, Vielehen (Polygamie), Zwangsehen nach islamischem Recht sind mit unserer Rechtsordnung nicht vereinbar.
#152Dies gilt auch für rituelle Genitalver stümmelungen.
#153Das geltende Strafrecht ist dabei konsequent durchzusetzen.
#154Nach französischem Vorbild soll die Vollverschleierung von Frauen in der Öffentlichkeit verboten werden.
#155Q Muslimischen Antisemitismus erkennen und bekämpfen
#156Die romantisierende Verklärung von Zuwanderung verstellt oftmals den Blick auf den neu in Erscheinung tretenden Antisemitismus in Europa, der seine Wurzeln im Islam hat.
#157Wir fordern daher eine gesellschaft liche Ächtung jeglicher Form von Antisemitismus – ausdrücklich auch, wenn die Urheber im linken oder muslimischen Milieu zu verorten sind.
#158Die Identität der Nationen bewahren
#159Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union postuliert die „Achtung der Vielfalt der Kulturen und Traditionen der Völker Europas sowie der nationalen Identität der Mitgliedstaaten“.
#160Im direkten Gegensatz zu diesem politischen Versprechen erleben wir in Europa seit Jahren eine Asyl- und Migrationspolitik, die zu massiven gesellschaftlichen Verwerfungen geführt hat.
#161Die Gräben werden immer tiefer.
#162Der EU-Staatenge meinschaft fehlt es gegenwärtig an einem gemeinsamen politischen Willen, die Migrationsfrage angemessen zu analysieren, insbesondere ihre langfristigen Wirkungen einzuschätzen und daraus politische Strategien zu entwickeln.
#163Die Migrationspolitik der Bundesregierung hat die Magnetwirkung Deutschlands für unge steuerte und illegale Migration noch verstärkt.
#164Dies trägt in erheblichem Maße dazu bei, dass das kriminelle Schleppergeschäft nicht unter Kontrolle gebracht werden kann und eine ausufernde Einwanderung insbe sondere in das deutsche Sozialsystem stattfindet.
#165Mit der Haltung der Bundesregierung wird Deutschlands Kontrollverlust zum Dauerzustand, der den Bund, die Bundesländer und die Kommunen finanziell, logistisch, betreuerisch und sicherheitspolitisch über fordert.
#166Eine zentrale Ursache hierfür ist der nach wie vor mangelhafte EU-Außengrenzenschutz.
#167Um die positiven Aspekte des Schengen-Raumes zu bewahren, muss Deutschland seine pseudomoralische Über heblichkeit aufgeben und ergebnisorientiert politische Prozesse zu dieser Schicksalsfrage innerhalb der EU in Gang bringen.
#168Die AfD unterstützt eine Migrationspolitik, die eine Trendwende herbeiführt.
#169Hierzu gehört insbesondere ein effektiver Außengrenzenschutz, der illegale Einreisen verhindert.
#170Die Einwanderung nach Europa muss so gesteuert werden, dass der Friede und die Identität des europäischen Kulturraumes und seiner Nationen gewahrt bleiben.
#171Q Nationale Souveränität in der Asyl- und Zuwanderungspolitik
#172Allein die nationalen Parlamente haben die nötige demokratische Legitimation, über die für ein Gemein wesen existenzielle Frage von Art und Umfang der Zuwanderung zu bestimmen.
#173Die Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten der EU in der Asyl- und Zuwanderungspolitik muss daher wiederhergestellt werden.
#174Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) muss aus dem Europäischen Vertrag (AEUV) herausge nommen und die Zuständigkeit für die Asyl- und Zuwanderungspolitik an die Nationalstaaten zurückgegeben werden.
#175Dies wäre eine Situation, wie sie schon heute in Dänemark besteht.
#176Migrationsvermeidung aus Krisenregionen muss sich auf die Hilfe vor Ort konzentrieren, um möglichst vielen Menschen eine heimatnahe Zuflucht zu ermöglichen und den Anreiz für gefährliche Reisen zu nehmen.
#177Er forderlich ist ein strikter Grenzschutz, verbunden mit der Abweisung illegaler Migranten – soweit möglich an den Außengrenzen der EU, soweit nötig an der deutschen Grenze.
#178Falls Asylbewerber trotz des Grenzschutzes nach Deutschland gelangen, müssen ihre Asylverfahren in einem dazu bereiten Drittstaat durchgeführt werden, wo sie im Falle der tatsächlichen Schutzbedürftigkeit auch Aufnahme finden („Ruanda-Modell“).
#179Aus humanitären Erwägungen unterstützen wir als weitere Option die freiwillige und ausschließlich temporäre Aufnahme einer souverän bestimmten Zahl vorab ausgewählter besonders Schutzbedürftiger, beispielsweise im Zuge der medizinischen Versorgung von Kindern.
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