Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

Dokument lesen

-

vom 19.06.2025 PDF
#1053
B.
#1054
bei Covid-19) und ein von der EU geplantes digitales Impf zertifikat wären erste Schritte hin zu weiteren staatlich verordneten Impfungen einschließlich der mRNA Injektionen.
#1055
Damit schränkt der Staat das im Grundgesetz verankerte Selbstbestimmungsrecht der Bürger über ihren eigenen Körper grundrechtswidrig ein und verlagert eine Impfentscheidung von der persönlichen auf die staatliche Ebene, wo durch massiven Druck bis hin zur Entziehung der wirtschaftlichen Lebensgrund lage der Bürger eine Entscheidung zugunsten einer Impfung erzwungen werden soll.
#1056
Eine freie und rechtlich wirksame Impfentscheidung ist unter diesen Umständen ausgeschlossen.
#1057
Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit sowie das Selbstbestimmungsrecht dürfen auf keinen Fall angetastet werden.
#1058
Q Stopp aller Corona-Impfungen
#1059
Aufgrund überproportional auftretender schwerer Impfschäden, einer alarmierenden Übersterblichkeit, der toxischen Spikewirkung und nachgewiesener Gefäßschädigungen, die jedes Organ betreffen können, fordern wir den Stopp der Zulassung von mRNA- und vektorbasierten Corona-Injektionen durch die EU-Kommission und eine breite und öffentliche Untersuchung durch ein unabhängiges Gremium.
#1060
Eine juristische Aufarbei tung der Zulassung von Corona-Injektionen durch die EU-Kommission auf Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur halten wir für unabdingbar.
#1061
Mittlerweile werden immer mehr warnende Stimmen aus den Bereichen von Medizin und Wissenschaft, vor allem von Gynäkologen und Kinderärzten, laut.
#1062
Selbst aus dem Bestattungswesen gibt es warnende Stimmen!
#1063
Diese Personen sind deutlich zu vernehmen und ihre Warnsignale sind ernsthaft und unabhängig zu prüfen.
#1064
Um die Öffentlichkeit in die Untersuchungen einzu binden, sollen Bürger direkt beteiligt werden und besonders Corona-Impfgeschädigte von ihren Erfahrungen berichten können.
#1065
Wir fordern auch die vollständige Rehabilitierung aller Bürger, die im Verlauf der Corona Krise rechtliche Nachteile und juristische Verfahren aufgrund ihrer kritischen Haltung zur staatlichen Impf und Corona-Politik erlitten haben.
#1066
Q Den Beruf des Heilpraktikers bewahren
#1067
Der EuGH hat das Verbot der Berufsausübung von Heilpraktikern in Österreich bestätigt und damit klar gestellt, dass die Heilpraktikertätigkeit für ihn nicht schützenswert ist.
#1068
Auch in Deutschland gibt es Bestre bungen, die Ausübung dieses Berufes stark einzuschränken oder ganz zu verbieten.
#1069
Für die AfD gehört die Möglichkeit, Leistungen von Heilpraktikern in Anspruch zu nehmen, zur Selbstbestimmung des Patienten über seinen Körper und über seine persönliche Gesundheitsvorsorge.
#1070
Jeder Patient soll eigenverantwortlich über die ihn jeweils betreffenden medizinischen Maßnahmen entscheiden.
#1071
Eine staatliche Bevormundung in diesem höchst persönlichen Bereich ist entschieden abzulehnen.
#1072
Eine Pflicht zur Kostenerstattung durch die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sollte damit nicht verbunden sein.
#1073
Q Nur nach deutschen Standards qualifiziertes Personal einsetzen
#1074
Zu Ärzten, Therapeuten, Apothekern oder Pflegekräften, die sprachliche Defizite aufweisen, kann weder Ver trauen aufgebaut werden, noch können Missverständnisse im Behandlungsablauf ausgeschlossen werden.
#1075
Die Beschäftigung von ausländischem Personal, das oftmals sprachliche Defizite aufweist, kann somit keine Lösung zur Behebung des Personalmangels im Gesundheitswesen darstellen.
#1076
Medizinisches Personal muss über gute Sprachkenntnisse verfügen und seine fachliche Qualifikation muss uneingeschränkt dem deutschen Standard entsprechen.
#1077
Dem Mangel an Ärzten muss vorwiegend durch eine Vergrößerung der Studienplatzkapazitäten begegnet werden, zumal in Deutschland kein Mangel an qualifizierten Studienplatzbewerbern besteht.
#1078
Q Medizintechnik
#1079
Durch die vom Europäischen Parlament verabschiedete neue Medizinprodukteverordnung („Medical Device Regulation“ – MDR), die unmittelbar in nationales Recht übergeht, werden die deutschen Hersteller von me dizintechnischen Produkten vor enorme bürokratische Herausforderungen gestellt, die auch mit erheblichen Kosten für die Firmen (und letztlich für den Endabnehmer der Medizinprodukte) verbunden sind.
#1080
Jedes be reits im Verkehr befindliche Medizinprodukt musste aufgrund der genannten Richtlinie nachträglich bis zum 22. Juli 2022 zertifiziert werden, was wohl gar nicht möglich war.
#1081
Zwar wurde diese Frist mittlerweile für einzelne Produktgruppen verlängert, doch für die vielen kleineren Hersteller in Deutschland (mit Schwerpunkt in Südwestdeutschland) ist der bürokratische Aufwand nicht zu bewältigen, zumal auch die Anzahl der Zertifizierungsstellen viel zu gering ist.
#1082
Es ist im Interesse der vielen innovativen, kleinen (und auch größeren) Medizintechnikfirmen in Deutschland, darauf hinzuwirken, dass für bereits im Verkehr befindliche Produkte ein Bestandsschutz eingeführt wird.
#1083
Diese erprobten und bewährten Produkte würden dann nach einer unbürokratischen Registrierung als zertifiziert anerkannt.


Fenster schließen und zurück

Anzeige: