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vom 18.06.2025 PDF
#1001
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Ein vorrangiges Ziel muss es daher sein, die Sicherheit der IT-Infrastruktur wiederherzustellen und unabhängiger von außereuropäi schen Märkten zu werden, auch in Bezug auf die Datenhoheit.
#1002Für eine freiheitliche Gesellschaft ist es unabdingbar, dass digitale Netze und Angebote vertrauenswürdig sind und die Privatsphäre der Benutzer gewahrt bleibt.
#1003Konkret sind unsere Forderungen:
#1004X Die Freiheitsrechte der Bürger dürfen durch Digitalisierung nicht eingeschränkt werden.
#1005X Die EU muss von Plattformanbietern die Offenlegung und Einstellung aller Zensur-Aktivitäten einfordern.
#1006X Die Freiheit der Bürger in Bezug auf Wort und Daten sichern (Recht auf Verschlüsselung und Netzneutralität).
#1007X Die Regulierung der Digitalisierung muss in nationaler Hand liegen und auf EU-Ebene muss Datenspar samkeit herrschen. Wir lehnen einen „Datenkraken EU“ ab.
#1008X Die DSGVO, die Verordnung zum Leistungsschutzrecht und Upload-Filter sind abzuschaffen.
#1009X Die Entwicklung europäischer, quelloffener Hard- und Software ist zur Stärkung der digitalen Souverä nität zu fördern.
#1010X Das Beschaffungswesen der öffentlichen Hand ist verpflichtend an strategischen und sicherheitspoliti schen Erwägungen auszurichten.
#1011X Ein Recht auf analoges Leben der Bürger: der Umgang mit Behörden und die Nutzung öffentlicher Ein richtungen müssen auch ohne digitale Identität möglich sein.
#1012X Der Erhalt des Bargelds als uneingeschränktes Zahlungsmittel (Stichwort „digitaler Euro“).
#1013X Keine digitale Erfassung sämtlicher Vermögenswerte in einem EU-Zentralregister.
#1014Q Für einen bürgerfreundlichen Datenschutz
#1015Die DSGVO ist nicht nur ein Beispiel für Überbürokratisierung durch die EU, sondern steht auch für die syste matische Missachtung des Grundsatzes der Subsidiarität.
#1016Auch die Zuständigkeit für den Datenschutz muss wieder den Nationalstaaten überantwortet werden.
#1017Die Datenschutz-Grundverordnung in der derzeitigen Form ist durch eine bürgerfreundliche nationale Re gelung zu ersetzen.
#1018Gesundheitspolitik
#1019Gesundheitspolitik muss in nationaler Verantwortung bleiben.
#1020Seit dem Beginn der „Corona-Pandemie“ im Jahre 2020 wird deutlich erkennbar, dass sich auch in der Gesund heitspolitik der Einfluss der EU zu Lasten der Einzelstaaten immer mehr verstärkt.
#1021Die Folge ist eine massive Ausweitung des Einflusses der EU-Kommission und der EU-Agenturen EMA, ECDC, HERA und künftig EHDS auf die Gesundheitspolitik der Nationalstaaten.
#1022So kann die EU-Kommission ohne Zustimmung des EU-Parla mentes künftig Pandemien und Gesundheitsnotstände ausrufen.
#1023Die Seuchenkontrollbehörde (ECDC) ist dann befugt, die Gesundheitspolitik der Länder zu überwachen, dort einzugreifen und Notfall-Assistenzteams in die Länder zu entsenden.
#1024Durch Beschlüsse in EU-Institutionen mit fragwürdiger Legitimation und nicht zuletzt durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) soll den Bürgern vorgeschrieben werden, wie sie mit eminent wichtigen Gesundheitsfragen umgehen und welche Einschränkungen der persönlichen Entscheidungsfreiheit sie hinzunehmen haben.
#1025Wir fordern eine EU-rechtliche Klarstellung, dass die Gesund heitspolitik im Zuständigkeitsbereich der nationalen Parlamente verbleibt.
#1026Ebenso lehnen wir auch die Verlage rung von Kompetenzen an die WHO entschieden ab.
#1027Q Krankenhäuser nicht weiter privatisieren
#1028In den letzten Jahrzehnten ist ein sich stetig verstärkender Trend zur Privatisierung von Krankenhäusern zu beobachten.
#1029Der Marktanteil der privatisierten Kliniken beträgt bundesweit mittlerweile ca.
#1030ein Drittel und hat damit eine kritische Größe erreicht, um die vom deutschen Gesetzgeber geforderte Trägervielfalt aus öf fentlichen, frei-gemeinnützigen und privaten Trägern zu gefährden.
#1031Die Krankenhäuser müssen als kritische Infrastruktur überwiegend in öffentlicher oder gemeinnütziger Hand verbleiben.
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