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vom 02.03.2026 PDF
#329
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Jedoch zeigt die häufige Beteiligung von Regierungsbehörden bei Unternehmungen im Bereich Überwachung und Internetzensur, wie z.
#330B.
#331bei INDECT und CleanIT, die klare Absicht, solche Technologien als öffentlich finanzierte Werkzeuge für die Demontage der Bürgerrechte zu nutzen.
#332Wir fordern, dass die EU keine Technologien finanziert, die dazu dienen, die Grundrechte einzuschränken.
#333Schutz unserer Privatsphäre im Internet
#334Mit der vorgeschlagenen Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation (ePrivacy- Verordnung) werden die Datenschutzbestimmungen für die elektronische Kommunikation überarbeitet.
#335Wir lehnen Versuche ab, den Anbietern zu erlauben, Kommunikationsdaten aus „Sicherheitsgründen“ wahllos aufzubewahren.
#336Die Erhebung oder Verwendung personenbezogener Daten für den Datenhandel, die Werbung oder die Marktoder Meinungsforschung darf nur mit aktiver und informierter Zustimmung der betroffenen Person erfolgen.
#337Zusätzliche Rechtsvorschriften zum Schutz der Privatsphäre im Internet sind erforderlich, um sicherzustellen, dass die Dienste der Informationsgesellschaft anonym genutzt und bezahlt werden können und dass unsere Online-Aktivitäten nicht wahllos erfasst werden.
#338Wir beabsichtigen, den Überwachungskapitalismus durch eine anonyme Micropayment-Wirtschaft zu ersetzen.
#339Das Recht zur Verwendung der Verschlüsselung muss gewährleistet werden.
#340Die Unterstützung von Ende-zu- Ende-Verschlüsselung ist Herstellern von Telekommunikationsgeräten obligatorisch vorzuschreiben.
#341Telekommunikationsbetreiber, insbesondere Betreiber internationaler Kabel, sollen zur Transportverschlüsselung von Telekommunikation verpflichtet werden.
#342Nationale und innereuropäische Kommunikation dürfen nicht mehr über Drittländer geleitet werden, um zu verhindern, dass ausländische Nachrichtendienste sie abfangen.
#343Exportkontrollen für Überwachungs- und Zensurtechnologie
#344Wir unterstützen Exportkontrollen für Überwachungs- und Zensurtechnologie.
#345Wir werden die Weitergabe von in Europa hergestellten Überwachungs- und Zensurtechnologien in autoritäre Länder, die die Rechtsstaatlichkeit nicht respektieren, nicht durch Exportkredite oder andere staatliche Garantien unterstützen.
#346Wir werden für die Wahrung der Privatsphäre von Journalisten, Aktivisten und Bürgern auf der ganzen Welt kämpfen, indem wir Rechtsvorschriften unterstützen, die verhindern, dass repressive Regime solche Technologien und Dienstleistungen von Unternehmen in der Europäischen Union erwerben.
#347Freie Software
#348PIRATEN sprechen sich für die Förderung von Software, die von jedermann verwendet, analysiert, verbreitet und modifiziert werden kann, aus.
#349Freie Libre Open Source Software (FLOSS) ist wesentlich dafür, dass die Nutzer die Kontrolle über ihre eigenen technischen Systeme haben und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Autonomie und Privatsphäre aller Nutzer.
#350Freie Software, Formate und Protokolle in der öffentlichen Verwaltung Die Daten der Bürger müssen nach Möglichkeit mit Freier Software verarbeitet, verwaltet und gesichert werden.
#351Proprietäre Software darf nur so lange angewendet werden, wie Freie Software nicht effektiv für diesen speziellen Zweck verwendet oder erstellt werden kann.
#352Freie Software reduziert Verwaltungskosten, fördert den lokalen technischen Support und erhöht die Fähigkeit, bösartigen Code zu identifizieren.
#353Wir werden dafür sorgen, dass im öffentlichen Sektor zukünftig freie Software zum Einsatz kommt, so dass keine Abhängigkeit von speziellen Anbietern mehr besteht.
#354Bürger und Unternehmen dürfen nicht gezwungen werden, im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung proprietäre Software zu verwenden.
#355Die Online- Kommunikation mit der Verwaltung muss auf kostenlosen und herstellerneutralen Protokollen und Formaten basieren.
#356Open Data
#357Alle Daten, die zur öffentlichen Nutzung erzeugt wurden, sollten unabhängig von ihrer Herkunft für eine breite Öffentlichkeit frei zugänglich sein, solange keine persönlichen Daten ohne Zustimmung der Betroffenen offenbart werden.
#358Diese Daten sollen in einer geeigneten Form zugänglich gemacht werden, wozu immer auch eine solche gehört, die für die Datenverarbeitung geeignet ist.
#359Der Zugang darf nicht durch Gebühren, besondere Lizenzbedingungen, aufwendige Zugangsverfahren oder durch technische Mittel begrenzt werden.
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