Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 01.03.2026 PDF
#148
„Dieses Video ist in Ihrem Land nicht verfügbar“ sollte der Vergangenheit angehören.
#149
Es muss verhindert werden, dass weitere Monopole in den Bereichen Information und Kultur geschaffen werden.
#150
Der Staat sollte Monopolrechte für immaterielle Güter nur gesetzlich einräumen oder aufrechterhalten, wenn hieran ein öffentliches Interesse besteht.
#151
Alle Monopolrechte müssen befristet sein, weder ihre Dauer noch ihr Umfang dürfen rückwirkend erweitert werden.
#152
Das gesellschaftliche Leben findet zunehmend in digitalen Räumen statt und darf nicht durch Monopolrechte auf immaterielle Güter beschränkt werden.
#153
Die Einführung von „Fair Use“-Regeln soll dafür sorgen, dass soziale Interaktionen hiervon unberührt bleiben.
#154
Die Informationsfreiheit muss durch Wahrung des Rechts auf Verlinkung verteidigt werden: Hyperlinks sind ein grundlegender Baustein des World Wide Web und dürfen niemals eine Urheberrechtsverletzung darstellen.
#155
Remixing, Parodien, Zitate und Sampling dürfen nicht Opfer des kommerziellen Urheberrechtsmonopols werden.
#156
Europäische Verwertungsgesellschaften müssen umfassend transparent arbeiten, faire Beteiligungsrechte für ihre Mitglieder gewährleisten und Künstlern faire Vertragsbedingungen bieten.
#157
Freies Wissen und Bildung
#158
Eine gebildete und kritisch denkende Bevölkerung ist Voraussetzung für die Aufrechterhaltung einer funktionierenden Demokratie, des Wohlstands, des sozialen Zusammenhalts und des Erfolgs der europäischen Integration.
#159
Wir streben einen universellen Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung in der gesamten EU an, die es Menschen unabhängig von ihren sozialen Herkunft ermöglicht, sich persönlich weiterzuentwickeln.
#160
Das Bildungssystem muss den Bürgern das Handwerkszeug für ein selbstbestimmtes Leben in der Informationsgesellschaft vermitteln.
#161
Dazu gehören im wesentlichen Schreib- und Lesekompetenz, Wirtschafts- und Finanzkompetenz, ein grundlegendes Verständnis für Rechtsangelegenheiten und den Schutz der Privatsphäre sowie Medienkompetenz.
#162
Durch Bildung kann die Wiederstandsfähigkeit der Menschen gegen Propaganda und psychologische Manipulation verbessert werden.
#163
PIRATEN werden erfolgreiche Bildungsmodelle auf lokaler Ebene (z.
#164
B.
#165
Medienerziehung in Finnland) in allen Mitgliedsstaaten bekannt machen.
#166
Wir betrachten die Mobilität von Lehrern als äußerst nützliche Möglichkeit, um das pädagogische Knowhow in ganz Europa zu verbreiten und die Unterentwicklung der nationalen Bildungssysteme zu bekämpfen.
#167
Lehrer aller Bildungsstufen sollen mindestens ein Halbjahr in einem anderen Land Unterrichtserfahrung sammeln.
#168
Der freie Wissens- und Informationsfluss ist im Bereich der Bildung von wesentlicher Bedeutung und muss dort gefördert und gewährleistet werden.
#169
Bildungseinrichtungen sollten zunehmend auf Lehrquellen unter freien Lizenzen zugreifen, bei denen es keine Kopierbeschränkungen gibt.
#170
Die Verfügbarkeit von Bildungsmedien unter freien Lizenzen für alle ist grundlegend für einen barrierefreien Zugang zu Bildung, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Grenzen der EU.
#171
Grenzüberschreitende Bildung ist ein wichtiger Bestandteil für die europäischen Entwicklungsprogramme zum Ausgleich sozialer und regionaler Nachteile.
#172
PIRATEN wollen die Digitalisierung und Veröffentlichung von Dokumenten fördern, die derzeit in öffentlichen Bibliotheken und Archiven in der EU aufbewahrt werden.
#173
Wir sehen Innovation als Schlüssel für die Entwicklung unseres kulturellen und geistigen Reichtums.
#174
Wir fordern die Aufklärung der Bürger, Schüler und Studenten über ihr Recht auf Zugang zu Informationen und über die Verwendungsmöglichkeiten von freien Formaten und freier Software in allen Arten von Bildungseinrichtungen.
#175
Wissenschaft
#176
Wissen soll effizient, transparent und ohne künstliche Hindernisse für seine Verbreitung geschaffen werden können.
#177
Daher streben wir einen Übergang zur offenen Wissenschaft in allen Forschungsbereichen an.
#178
Vom Steuerzahler finanzierte wissenschaftliche Ergebnisse müssen in öffentlich zugänglichen wissenschaftlichen Zeitschriften veröffentlicht werden.


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