Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 03.09.2026 PDF
#843
Damit entsteht ein deutlicher Wettbewerbsnachteil der einheimischen Apotheken.
#844
Deutschland gehört zu den sieben von momentan 28 EU-Staaten, die bisher den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zum Nachteil der eigenen Apotheken erlaubt haben.
#845
Der Großteil der EU-Länder hat aus guten Gründen den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten nicht erlaubt.
#846
Der Versandhandel mit rezeptfreien Arzneimitteln bleibt jedoch weiterhin gestattet.
#847
Der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten ist auch in Deutschland, wie in den meisten EU-Ländern, nicht mehr zu gestatten.
#848
10.5 Bewahrung des Berufsbildes des Heilpraktikers
#849
Das in Deutschland in den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts eingeführte Berufsbild des Heilpraktikers sieht sich Bestrebungen ausgesetzt, diese Tätigkeit grundsätzlich zu negieren bzw.
#850
den „Heilpraktiker“ abzuschaffen.
#851
Der EuGH hat bereits im Jahre 2002 das grundsätzliche Verbot der Berufsausübung in Österreich als im Einklang mit europäischem Recht stehend bestätigt.
#852
Insofern kann davon ausgegangen werden, dass der Heilpraktiker in Deutschland früher oder später ins Visier des EuGH geraten wird.
#853
Sicherlich muss das deutsche Heilpraktikergesetz nachgebessert werden, insbesondere was die Einheitlichkeit sowie die Qualitäts- und Prüfungsstandards der Ausbildung anbelangt.
#854
Dies bedeutet jedoch nicht, dass dem Bürger diese Behandlungsmöglichkeit grundsätzlich genommen werden darf.
#855
Letztlich ist der Patient selbst dafür verantwortlich, von wem er sich behandeln lässt.
#856
Eine Kostentragungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung ist hiermit jedoch nicht verbunden.
#857
Das Berufsbild des Heilpraktikers in Deutschland ist zu schützen und weiterzuentwickeln.
#858
Eine Abschaffung oder wesentliche Beeinträchtigung durch europäische Institutionen ist abzulehnen.
#859
63 Subsidarität in der Gesundheitspolitik bewahren
#860
KAPITEL 11
#861
Familienpolitik
#862
65 Familienpolitik
#863
Familienpolitik
#864
Die Familie ist die Keimzelle jeder Gesellschaft und steht deshalb in Deutschland unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes.
#865
Alle Personen haben das Recht, ihren Lebensstand frei zu wählen.
#866
Andere Formen des Zusammenlebens als die Ehe zwischen Mann und Frau sind zu respektieren, damit aber weder gleichzusetzen noch zu fördern.
#867
Die AfD bekennt sich in ihrer Familienpolitik zum klassischen Leitbild der Familie, in der Vater und Mutter in dauerhafter gemeinsamer Verantwortung für ihre Kinder sorgen.
#868
Die einzigartige und privilegierte Position von Vater und Mutter im Hinblick auf den Schutz des Kindeswohls muss in vollem Umfang erhalten werden.
#869
Wir streben Chancengleichheit für Frauen und Männer an, lehnen aber die Stigmatisierung traditioneller Geschlechterrollen ab.
#870
Wir sehen Kinder sowohl für jeden Einzelnen als auch für unsere Gesellschaft als sinnstiftendes, bereicherndes, lebensnotwendiges Element und nicht als Kostenfaktor.
#871
Ohne Familien mit Kindern können unsere europäischen Gesellschaften, unsere Kultur und Freiheit nicht bestehen bleiben.
#872
Für die AfD stehen daher die originären Bedürfnisse von Kindern im Mittelpunkt ihrer Familienpolitik.
#873
Nicht nur Deutschland, sondern nahezu alle europäischen Staaten kämpfen mit den Folgeproblemen einer niedrigen Geburtenrate und zunehmenden Alterung der Gesellschaft.


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