Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

Dokument lesen

-

vom 03.09.2026 PDF
#836
„Europäische“ Regelungen sind in diesem Bereich strikt abzulehnen.
#837
62 Subsidarität in der Gesundheitspolitik bewahren
#838
10.4 Flächendeckende Arzneimittelversorgung sichern.
#839
Für die Gewährleistung der flächendeckenden und qualifizierten Versorgung mit Arzneimitteln müssen insbesondere die inhabergeführten Apotheken erhalten bleiben.
#840
Dies ist gerade für strukturschwache Regionen von Bedeutung, wo die Apotheke oder der Arzt im Ort zu den wesentlichen Voraussetzungen für eine regionale Strukturpolitik gehören.
#841
Im Wesentlichen finanzieren sich die Apotheken durch den Handel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln.
#842
Dieses Geschäftsfeld wird durch ausländische Versandapotheken bedroht, die im Gegensatz zu den inländischen Apotheken Boni und Rabatte gewähren dürfen und keine Kosten für Notdienste und Rezepturen haben.
#843
Damit entsteht ein deutlicher Wettbewerbsnachteil der einheimischen Apotheken.
#844
Deutschland gehört zu den sieben von momentan 28 EU-Staaten, die bisher den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zum Nachteil der eigenen Apotheken erlaubt haben.
#845
Der Großteil der EU-Länder hat aus guten Gründen den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten nicht erlaubt.
#846
Der Versandhandel mit rezeptfreien Arzneimitteln bleibt jedoch weiterhin gestattet.
#847
Der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten ist auch in Deutschland, wie in den meisten EU-Ländern, nicht mehr zu gestatten.
#848
10.5 Bewahrung des Berufsbildes des Heilpraktikers
#849
Das in Deutschland in den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts eingeführte Berufsbild des Heilpraktikers sieht sich Bestrebungen ausgesetzt, diese Tätigkeit grundsätzlich zu negieren bzw.
#850
den „Heilpraktiker“ abzuschaffen.
#851
Der EuGH hat bereits im Jahre 2002 das grundsätzliche Verbot der Berufsausübung in Österreich als im Einklang mit europäischem Recht stehend bestätigt.
#852
Insofern kann davon ausgegangen werden, dass der Heilpraktiker in Deutschland früher oder später ins Visier des EuGH geraten wird.
#853
Sicherlich muss das deutsche Heilpraktikergesetz nachgebessert werden, insbesondere was die Einheitlichkeit sowie die Qualitäts- und Prüfungsstandards der Ausbildung anbelangt.
#854
Dies bedeutet jedoch nicht, dass dem Bürger diese Behandlungsmöglichkeit grundsätzlich genommen werden darf.
#855
Letztlich ist der Patient selbst dafür verantwortlich, von wem er sich behandeln lässt.
#856
Eine Kostentragungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung ist hiermit jedoch nicht verbunden.
#857
Das Berufsbild des Heilpraktikers in Deutschland ist zu schützen und weiterzuentwickeln.
#858
Eine Abschaffung oder wesentliche Beeinträchtigung durch europäische Institutionen ist abzulehnen.
#859
63 Subsidarität in der Gesundheitspolitik bewahren
#860
KAPITEL 11
#861
Familienpolitik
#862
65 Familienpolitik
#863
Familienpolitik
#864
Die Familie ist die Keimzelle jeder Gesellschaft und steht deshalb in Deutschland unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes.
#865
Alle Personen haben das Recht, ihren Lebensstand frei zu wählen.
#866
Andere Formen des Zusammenlebens als die Ehe zwischen Mann und Frau sind zu respektieren, damit aber weder gleichzusetzen noch zu fördern.


Fenster schließen und zurück

Anzeige: