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vom 03.09.2026 PDF
#834
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Eine ausdrückliche Pflicht, auch wenn diese als Widerspruchslösung getarnt wird, ist mit dem Selbstbestimmungsrecht und der Freiheit der Person grundsätzlich nicht vereinbar.
#835Medizinisch-ethische Fragen, die unser Grundverständnis von Menschenwürde betreffen, sind ausschließlich auf der nationalen Ebene und unter Berücksichtigung der freien Entscheidung der Menschen zu treffen.
#836„Europäische“ Regelungen sind in diesem Bereich strikt abzulehnen.
#83762 Subsidarität in der Gesundheitspolitik bewahren
#83810.4 Flächendeckende Arzneimittelversorgung sichern.
#839Für die Gewährleistung der flächendeckenden und qualifizierten Versorgung mit Arzneimitteln müssen insbesondere die inhabergeführten Apotheken erhalten bleiben.
#840Dies ist gerade für strukturschwache Regionen von Bedeutung, wo die Apotheke oder der Arzt im Ort zu den wesentlichen Voraussetzungen für eine regionale Strukturpolitik gehören.
#841Im Wesentlichen finanzieren sich die Apotheken durch den Handel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln.
#842Dieses Geschäftsfeld wird durch ausländische Versandapotheken bedroht, die im Gegensatz zu den inländischen Apotheken Boni und Rabatte gewähren dürfen und keine Kosten für Notdienste und Rezepturen haben.
#843Damit entsteht ein deutlicher Wettbewerbsnachteil der einheimischen Apotheken.
#844Deutschland gehört zu den sieben von momentan 28 EU-Staaten, die bisher den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zum Nachteil der eigenen Apotheken erlaubt haben.
#845Der Großteil der EU-Länder hat aus guten Gründen den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten nicht erlaubt.
#846Der Versandhandel mit rezeptfreien Arzneimitteln bleibt jedoch weiterhin gestattet.
#847Der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten ist auch in Deutschland, wie in den meisten EU-Ländern, nicht mehr zu gestatten.
#84810.5 Bewahrung des Berufsbildes des Heilpraktikers
#849Das in Deutschland in den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts eingeführte Berufsbild des Heilpraktikers sieht sich Bestrebungen ausgesetzt, diese Tätigkeit grundsätzlich zu negieren bzw.
#850den „Heilpraktiker“ abzuschaffen.
#851Der EuGH hat bereits im Jahre 2002 das grundsätzliche Verbot der Berufsausübung in Österreich als im Einklang mit europäischem Recht stehend bestätigt.
#852Insofern kann davon ausgegangen werden, dass der Heilpraktiker in Deutschland früher oder später ins Visier des EuGH geraten wird.
#853Sicherlich muss das deutsche Heilpraktikergesetz nachgebessert werden, insbesondere was die Einheitlichkeit sowie die Qualitäts- und Prüfungsstandards der Ausbildung anbelangt.
#854Dies bedeutet jedoch nicht, dass dem Bürger diese Behandlungsmöglichkeit grundsätzlich genommen werden darf.
#855Letztlich ist der Patient selbst dafür verantwortlich, von wem er sich behandeln lässt.
#856Eine Kostentragungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung ist hiermit jedoch nicht verbunden.
#857Das Berufsbild des Heilpraktikers in Deutschland ist zu schützen und weiterzuentwickeln.
#858Eine Abschaffung oder wesentliche Beeinträchtigung durch europäische Institutionen ist abzulehnen.
#85963 Subsidarität in der Gesundheitspolitik bewahren
#860KAPITEL 11
#861Familienpolitik
#86265 Familienpolitik
#863Familienpolitik
#864Die Familie ist die Keimzelle jeder Gesellschaft und steht deshalb in Deutschland unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes.
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