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vom 03.09.2026 PDF
#829
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Als Folge einiger Skandale ist die Bereitschaft, Organe zu spenden, deutlich zurückgegangen.
#830Um diesen Rückgang an Spenderorganen zu kompensieren, werden verschiedene Modelle diskutiert: Einerseits eine erhöhte Werbung für die in Deutschland geltende „Einwilligungsregelung“, bei der zu Lebzeiten des Spenders die Einwilligung in die Organspende durch einen Organspenderausweis dokumentiert wird und andererseits die „Widerspruchsregelung“, bei der im Falle eines Hirntodes grundsätzlich und ohne Rücksprache mit den Angehörigen Organe entnommen werden können, sofern nicht ein ausdrücklicher Widerspruch des Betroffenen zu Lebzeiten beurkundet wurde.
#831Bei der Widerspruchsregelung wird offensichtlich mit einer gewissen „Nachlässigkeit“ der Bürger bei der Regelung dieser Angelegenheit gerechnet.
#832Die Frage der Organspende ist jedoch keine rein medizinische, sondern eine überwiegend ethische.
#833Die Entscheidung zur Organspende kann nur beim Betroffenen liegen, der diese in voller Kenntnis der hiermit zusammenhängenden Abläufe treffen muss.
#834Eine ausdrückliche Pflicht, auch wenn diese als Widerspruchslösung getarnt wird, ist mit dem Selbstbestimmungsrecht und der Freiheit der Person grundsätzlich nicht vereinbar.
#835Medizinisch-ethische Fragen, die unser Grundverständnis von Menschenwürde betreffen, sind ausschließlich auf der nationalen Ebene und unter Berücksichtigung der freien Entscheidung der Menschen zu treffen.
#836„Europäische“ Regelungen sind in diesem Bereich strikt abzulehnen.
#83762 Subsidarität in der Gesundheitspolitik bewahren
#83810.4 Flächendeckende Arzneimittelversorgung sichern.
#839Für die Gewährleistung der flächendeckenden und qualifizierten Versorgung mit Arzneimitteln müssen insbesondere die inhabergeführten Apotheken erhalten bleiben.
#840Dies ist gerade für strukturschwache Regionen von Bedeutung, wo die Apotheke oder der Arzt im Ort zu den wesentlichen Voraussetzungen für eine regionale Strukturpolitik gehören.
#841Im Wesentlichen finanzieren sich die Apotheken durch den Handel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln.
#842Dieses Geschäftsfeld wird durch ausländische Versandapotheken bedroht, die im Gegensatz zu den inländischen Apotheken Boni und Rabatte gewähren dürfen und keine Kosten für Notdienste und Rezepturen haben.
#843Damit entsteht ein deutlicher Wettbewerbsnachteil der einheimischen Apotheken.
#844Deutschland gehört zu den sieben von momentan 28 EU-Staaten, die bisher den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zum Nachteil der eigenen Apotheken erlaubt haben.
#845Der Großteil der EU-Länder hat aus guten Gründen den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten nicht erlaubt.
#846Der Versandhandel mit rezeptfreien Arzneimitteln bleibt jedoch weiterhin gestattet.
#847Der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten ist auch in Deutschland, wie in den meisten EU-Ländern, nicht mehr zu gestatten.
#84810.5 Bewahrung des Berufsbildes des Heilpraktikers
#849Das in Deutschland in den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts eingeführte Berufsbild des Heilpraktikers sieht sich Bestrebungen ausgesetzt, diese Tätigkeit grundsätzlich zu negieren bzw.
#850den „Heilpraktiker“ abzuschaffen.
#851Der EuGH hat bereits im Jahre 2002 das grundsätzliche Verbot der Berufsausübung in Österreich als im Einklang mit europäischem Recht stehend bestätigt.
#852Insofern kann davon ausgegangen werden, dass der Heilpraktiker in Deutschland früher oder später ins Visier des EuGH geraten wird.
#853Sicherlich muss das deutsche Heilpraktikergesetz nachgebessert werden, insbesondere was die Einheitlichkeit sowie die Qualitäts- und Prüfungsstandards der Ausbildung anbelangt.
#854Dies bedeutet jedoch nicht, dass dem Bürger diese Behandlungsmöglichkeit grundsätzlich genommen werden darf.
#855Letztlich ist der Patient selbst dafür verantwortlich, von wem er sich behandeln lässt.
#856Eine Kostentragungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung ist hiermit jedoch nicht verbunden.
#857Das Berufsbild des Heilpraktikers in Deutschland ist zu schützen und weiterzuentwickeln.
#858Eine Abschaffung oder wesentliche Beeinträchtigung durch europäische Institutionen ist abzulehnen.
#85963 Subsidarität in der Gesundheitspolitik bewahren
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