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vom 03.09.2026 PDF
#820
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Ein 61 Subsidarität in der Gesundheitspolitik bewahren
#821Eingriff in dieses System würde insbesondere die öffentlichen und gemeinnützigen bzw.
#822konfessionellen Krankenhausträger unter weiteren Privatisierungsdruck setzen.
#823Die vom Gesetzgeber vorgesehene Trägervielfalt im Krankenhauswesen darf nicht zu einer weitgehenden Privatisierung und Öffnung des „Krankenhausmarktes“ für europaweit agierende Gesundheitskonzerne führen.
#824Die Zuständigkeit der Krankenhausplanung auf der Ebene der deutschen Bundesländer muss erhalten bleiben.
#825Einer fortschreitenden Unterversorgung im ländlichen Raum muss entgegengewirkt werden.
#826Der gesetzlich verankerte Sicherstellungsauftrag der öffentlichen Hand muss auch bei dieser verbleiben.
#827Dies gilt sinngemäß auch für stationäre Pflegeeinrichtungen und für Medizinische Versorgungszentren (MVZ).
#82810.3 Keine europaweite Organspendepflicht
#829Als Folge einiger Skandale ist die Bereitschaft, Organe zu spenden, deutlich zurückgegangen.
#830Um diesen Rückgang an Spenderorganen zu kompensieren, werden verschiedene Modelle diskutiert: Einerseits eine erhöhte Werbung für die in Deutschland geltende „Einwilligungsregelung“, bei der zu Lebzeiten des Spenders die Einwilligung in die Organspende durch einen Organspenderausweis dokumentiert wird und andererseits die „Widerspruchsregelung“, bei der im Falle eines Hirntodes grundsätzlich und ohne Rücksprache mit den Angehörigen Organe entnommen werden können, sofern nicht ein ausdrücklicher Widerspruch des Betroffenen zu Lebzeiten beurkundet wurde.
#831Bei der Widerspruchsregelung wird offensichtlich mit einer gewissen „Nachlässigkeit“ der Bürger bei der Regelung dieser Angelegenheit gerechnet.
#832Die Frage der Organspende ist jedoch keine rein medizinische, sondern eine überwiegend ethische.
#833Die Entscheidung zur Organspende kann nur beim Betroffenen liegen, der diese in voller Kenntnis der hiermit zusammenhängenden Abläufe treffen muss.
#834Eine ausdrückliche Pflicht, auch wenn diese als Widerspruchslösung getarnt wird, ist mit dem Selbstbestimmungsrecht und der Freiheit der Person grundsätzlich nicht vereinbar.
#835Medizinisch-ethische Fragen, die unser Grundverständnis von Menschenwürde betreffen, sind ausschließlich auf der nationalen Ebene und unter Berücksichtigung der freien Entscheidung der Menschen zu treffen.
#836„Europäische“ Regelungen sind in diesem Bereich strikt abzulehnen.
#83762 Subsidarität in der Gesundheitspolitik bewahren
#83810.4 Flächendeckende Arzneimittelversorgung sichern.
#839Für die Gewährleistung der flächendeckenden und qualifizierten Versorgung mit Arzneimitteln müssen insbesondere die inhabergeführten Apotheken erhalten bleiben.
#840Dies ist gerade für strukturschwache Regionen von Bedeutung, wo die Apotheke oder der Arzt im Ort zu den wesentlichen Voraussetzungen für eine regionale Strukturpolitik gehören.
#841Im Wesentlichen finanzieren sich die Apotheken durch den Handel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln.
#842Dieses Geschäftsfeld wird durch ausländische Versandapotheken bedroht, die im Gegensatz zu den inländischen Apotheken Boni und Rabatte gewähren dürfen und keine Kosten für Notdienste und Rezepturen haben.
#843Damit entsteht ein deutlicher Wettbewerbsnachteil der einheimischen Apotheken.
#844Deutschland gehört zu den sieben von momentan 28 EU-Staaten, die bisher den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zum Nachteil der eigenen Apotheken erlaubt haben.
#845Der Großteil der EU-Länder hat aus guten Gründen den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten nicht erlaubt.
#846Der Versandhandel mit rezeptfreien Arzneimitteln bleibt jedoch weiterhin gestattet.
#847Der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten ist auch in Deutschland, wie in den meisten EU-Ländern, nicht mehr zu gestatten.
#84810.5 Bewahrung des Berufsbildes des Heilpraktikers
#849Das in Deutschland in den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts eingeführte Berufsbild des Heilpraktikers sieht sich Bestrebungen ausgesetzt, diese Tätigkeit grundsätzlich zu negieren bzw.
#850den „Heilpraktiker“ abzuschaffen.
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