Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 04.09.2026 PDF
#65
Die Abgeordneten, Kommissare, Beamten und sonstigen EU-Beschäftigten erhalten unangemessen hohe Vergütungen und Privilegien, von paradiesischen Pensionsansprüchen bis zu steuerfreien Zulagen.
#66
In der EU verdienen beispielsweise etwa 4.000 EU-Beamte jeweils mehr als der deutsche Bundeskanzler (290.000 € brutto/Jahr).
#67
Mit der Reform der EU wollen wir den aufgeblähten Behördenapparat schrumpfen und die unverhältnismäßige Besoldung und Versorgung der EU-Bürokraten stoppen.
#68
Die Besetzung von Ämtern und Funktionen der EU-Institutionen soll nach Eignung und Befähigung erfolgen und nicht nach Parteibuch.
#69
Die Abkehr vom Einstimmigkeitsprinzip und die Einführung eines Mehrheitsprinzips ist mit unserer Vorstellung der Europäischen Union nicht vereinbar.
#70
Kein Land soll über ein anderes Land bestimmen.
#71
Das Mehrheitsprinzip hebt die Souveränität der Staaten auf.
#72
EU-Parlament abschaffen
#73
Das undemokratische EU-Parlament mit seinen derzeit privilegierten 751 Abgeordneten wollen wir abschaffen.
#74
Die Rechtsetzungskompetenz sehen wir ausschließlich bei den Nationalstaaten, befürworten jedoch eine Intensivierung der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit der Mitgliedsländer und den Abschluss von multilateralen Staatsverträgen.
#75
Nicht Zentralismus und Gängelung, sondern partnerschaftliche Kooperation gewährleistet nachhaltigen Wohlstand und Frieden.
#76
13 Ein Europa der Nationen
#77
Ein neuer Europäischer Gerichtshof als
#78
supranationales Schiedsgericht
#79
Bei der Neuordnung der Europäischen Union wollen wir anstelle der bisherigen EU-Organe eine Organisationsstruktur schaffen, welche der Organisation anderer zwischenstaatlicher Zusammenschlüsse entspricht.
#80
Die Einzelheiten der Organisationsstruktur sind in multilateralen Verträgen zu regeln.
#81
Die Eingriffe des Europäischen Gerichtshofes in die Souveränität der Nationalstaaten wollen wir beenden.
#82
Mit dem Wegfall der Gesetzgebungskompetenz der EU ist der Vorrang des deutschen Grundgesetzes und des nationalen Rechtes wiederhergestellt.
#83
Ein neuer EuGH soll die Aufgaben eines supranationalen Schiedsgerichts wahrnehmen.
#84
Die Richter des neuen EuGH sollen von den obersten Gerichten der Nationalstaaten gewählt werden.
#85
2.2.2 Volksabstimmungen in europäischen Angelegenheiten
#86
Solange die staatliche Souveränität der Nationalstaaten nicht wiederhergestellt ist, darf Deutschland ohne Volksabstimmung keine Verträge bezüglich einer EU-Erweiterung, Abgabe von Souveränität und Haftungszusagen ändern oder abschließen.
#87
Wir halten es für ein selbstverständliches Recht jedes Volkes in der Europäischen Union, über den Verbleib in der EU, der Währungsunion oder sonstiger supranationaler Projekte abzustimmen.
#88
Der Austritt Großbritanniens aus der EU hat historische Dimensionen.
#89
Er wurde von den politischen Klassen der EU mit verursacht und hat Europa einen schweren Schaden zugefügt.
#90
Wir respektieren den Brexit als souveräne Entscheidung der britischen Bürger zum Verlassen der EU.
#91
2.3 Lobbyismus, Korruption und Bereicherung
#92
Aufgrund fehlender Bürgernähe, der Intransparenz der EU-Institutionen, deren weitreichender Regulierungsmacht und deren Entscheidung über gewaltige Geldmittel hat sich eine Vertreter-Maschinerie mit mehr als 25.000 Lobbyisten in den Schaltstellen der EU festgesetzt.
#93
Sie versucht auf die politischen Entscheidungen Einfluss zu nehmen, oftmals in der Grauzone zur Korruption.
#94
Die Einwirkung auf die Brüsseler Bürokratie geschieht erschreckend ungeniert, zuweilen werden Richtlinien und Gesetzentwürfe direkt von den Lobbyisten verfasst.
#95
Die nach unzähligen Skandalen getroffenen Maßnahmen zur Regulierung des Lobbyismus sind nur Augenwischerei.


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