Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 02.09.2026 PDF
#778
Dieses Lohn- und Sozialdumping wollen wir beenden.
#779
57 Soziales und EU
#780
KAPITEL 10
#781
Subsidarität in der
#782
Gesundheitspolitik
#783
bewahren
#784
59 Subsidarität in der Gesundheitspolitik bewahren
#785
Subsidarität in der Gesundheitspolitik bewahren
#786
Die Gesundheitspolitik in der Europäischen Union ist bisher vor allem eine Angelegenheit der Nationalstaaten.
#787
Infolgedessen war die Einflussnahme der EU auf die deutsche Gesundheitspolitik bis heute eher gering.
#788
Es lässt sich allerdings beobachten, dass seit einiger Zeit, insbesondere aufgrund des europäischen Wirtschafts- und Wettbewerbsrechtes, eine weitergehende Einwirkung auf die nationalen Gesundheitssysteme erfolgt, die vorgeblich der „Unterstützung“ der Mitgliedstaaten im Bereich der Gesundheitspolitik dienen soll.
#789
Der zunehmende Eingriff der EU ergibt sich dabei weniger durch direkte Einflussnahme der europäischen Gesetzgebung („Lissabon-Vertrag“), sondern eher durch die Hintertür der Rechtsprechung des EuGH, dessen Entscheidungen unmittelbar wirksam sind („Richterrecht“) und zunehmend die Gesundheits- und Sozialpolitik bestimmen.
#790
Obwohl der Lissabon-Vertrag für den Bereich des nationalen Gesundheitswesens ausdrücklich das Subsidiaritätsprinzip betont, wird dieses jedoch durch eine Priorisierung des europäischen Wettbewerbsrechts und der laufenden Rechtsprechung des EuGH konterkariert.
#791
Daneben bereitet auch schon die Europäische Normierungsplattform CEN zurzeit eine Strategie zur systematischen Standardisierung von Gesundheitsleistungen vor.
#792
Wir fordern, dem Subsidiaritätsprinzip in der Gesundheitspolitik den Vorrang vor indirekten Einflussnahmen der europäischen Wirtschaftspolitik einzuräumen.
#793
Es muss eine gesetzgeberische Klarstellung erfolgen, dass die Gesundheitspolitik ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der nationalen Gesetzgebung fällt.
#794
Hierzu gehört auch die Bewahrung der Rechtsstellung der freien Berufe.
#795
10.1 Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten
#796
und Epidemien
#797
Seit Beginn der Flüchtlingskrise ist ein signifikanter Anstieg meldepflichtiger Infektionskrankheiten zu verzeichnen, vermehrt auch mit resistenten Erregern.
#798
So entfallen in Deutschland beispielsweise von 4.900 Tuberkulose-Neuinfektionen pro Jahr ca. 1.300 auf Migranten.
#799
Derzeit gibt es keine einheitlichen, verpflichtenden Untersuchungen in Europa bei Migranten.
#800
Dies stellt eine erhebliche Gefährdung für die Gesundheit der einheimischen Bevölkerung und des medizinischen Personals dar.
#801
Dabei ermöglicht die rechtzeitige Diagnosestellung von Infektionen nicht nur einen raschen Therapiebeginn, sondern kann dabei helfen, die Ausbreitung von Erkrankungen einzudämmen.
#802
60 Subsidarität in der Gesundheitspolitik bewahren
#803
Zum Schutz der einheimischen Bevölkerung ist ein verbindliches und einheitliches Gesundheitsschutzprogramm einzuführen, für das der jeweilige Zutrittsstaat zuständig ist.
#804
Es soll die Diagnose ansteckender Krankheiten sowie Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung umfassen.
#805
Weitergehende Regelungen auf nationaler Ebene bleiben davon unberührt.
#806
Verbindliche Untersuchungen von anerkannten Migranten müssen alle meldepflichtigen Erkrankungen umfassen.
#807
Folgende Infektionen haben hierbei Priorität: TBC, HIV, Hepatitis, parasitäre Darmerkrankungen, Lues, ansteckende Hauterkrankungen, Masern, Polio.
#808
Bei Änderung der Gefahrenlage muss der Umfang der Untersuchungen unbürokratisch angepasst werden können.


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