Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 02.09.2026 PDF
#766
9.4 Sozialleistungen für EU-Ausländer
#767
Bevor EU-Ausländer im Sozialrecht mit Deutschen gleichgestellt werden, soll bei Bedürftigkeit der jeweilige Herkunftsstaat zuständig bleiben.
#768
Asylbewerber im laufenden Verfahren und abgelehnte Asylbewerber sollen durchgängig nur Sachleistungen auf dem Niveau des Asylbewerbergesetzes erhalten, anerkannte Asylbewerber mit einem vorläufigen Bleiberecht nur Sachleistungen auf dem Niveau der Grundsicherung.
#769
Flüchtlinge, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention ein vorläufiges Aufenthaltsrecht haben, sollen nur Sachleistungen auf Basis der Grundsicherung erhalten.
#770
Die Höhe von Kindergeldzahlungen für Kinder, die nicht in Deutschland leben, ist an die Verhältnisse (Leistungen) des Herkunftslandes anzupassen.
#771
9.5 Keine europäische Arbeitsagentur und europäische
#772
Arbeitslosenversicherung
#773
Die AfD lehnt die Einführung einer europäischen Arbeitslosenversicherung und Arbeitsagentur (ELA) ab.
#774
Wir setzen uns dafür ein, dass Ausländer aus EU-Staaten und aus Dritt-Staaten erst dann Sozialleistungen ähnlich denen deutscher Staatsbürger erhalten, wenn sie zehn Jahre ununterbrochen im Inland steuerpflichtige Einkünfte erzielen konnten und mit diesen ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe oder Hilfe von Dritten bestreiten konnten.
#775
9.6 Niederlassungsfreiheit
#776
Die EU-Niederlassungsfreiheit darf durch Zuwanderer nicht weiter dazu missbraucht werden, durch Scheinselbständigkeit Anrechte auf Sozialleistungen zu erlangen.
#777
Die EU-Dienstleistungsfreiheit führt insbesondere im Transportgewerbe zu einer den deutschen Sozialstaat schädigenden Umgehung von Mindestlöhnen, Steuern und Sozialabgaben.
#778
Dieses Lohn- und Sozialdumping wollen wir beenden.
#779
57 Soziales und EU
#780
KAPITEL 10
#781
Subsidarität in der
#782
Gesundheitspolitik
#783
bewahren
#784
59 Subsidarität in der Gesundheitspolitik bewahren
#785
Subsidarität in der Gesundheitspolitik bewahren
#786
Die Gesundheitspolitik in der Europäischen Union ist bisher vor allem eine Angelegenheit der Nationalstaaten.
#787
Infolgedessen war die Einflussnahme der EU auf die deutsche Gesundheitspolitik bis heute eher gering.
#788
Es lässt sich allerdings beobachten, dass seit einiger Zeit, insbesondere aufgrund des europäischen Wirtschafts- und Wettbewerbsrechtes, eine weitergehende Einwirkung auf die nationalen Gesundheitssysteme erfolgt, die vorgeblich der „Unterstützung“ der Mitgliedstaaten im Bereich der Gesundheitspolitik dienen soll.
#789
Der zunehmende Eingriff der EU ergibt sich dabei weniger durch direkte Einflussnahme der europäischen Gesetzgebung („Lissabon-Vertrag“), sondern eher durch die Hintertür der Rechtsprechung des EuGH, dessen Entscheidungen unmittelbar wirksam sind („Richterrecht“) und zunehmend die Gesundheits- und Sozialpolitik bestimmen.
#790
Obwohl der Lissabon-Vertrag für den Bereich des nationalen Gesundheitswesens ausdrücklich das Subsidiaritätsprinzip betont, wird dieses jedoch durch eine Priorisierung des europäischen Wettbewerbsrechts und der laufenden Rechtsprechung des EuGH konterkariert.
#791
Daneben bereitet auch schon die Europäische Normierungsplattform CEN zurzeit eine Strategie zur systematischen Standardisierung von Gesundheitsleistungen vor.
#792
Wir fordern, dem Subsidiaritätsprinzip in der Gesundheitspolitik den Vorrang vor indirekten Einflussnahmen der europäischen Wirtschaftspolitik einzuräumen.
#793
Es muss eine gesetzgeberische Klarstellung erfolgen, dass die Gesundheitspolitik ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der nationalen Gesetzgebung fällt.
#794
Hierzu gehört auch die Bewahrung der Rechtsstellung der freien Berufe.
#795
10.1 Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten
#796
und Epidemien


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