Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 02.09.2026 PDF
#751
Mit der Digitalisierung der Arbeitswelt könnte eine qualifizierte Zuwanderung, durch welche der Bedarf der Wirtschaft an qualifizierten Arbeitskräften gedeckt wird, erforderlich sein.
#752
Die Zuwanderung von Arbeitskräften muss aber immer am jeweiligen Arbeitsmarkt orientiert sein.
#753
Andernfalls besteht die Gefahr von Lohndumping und damit einhergehend das Absinken von Teilen der Arbeiterschaft in die Sozialsysteme.
#754
Ausländische EU-Arbeitnehmer sind in den Mitgliedsstaaten, in denen sie Beschäftigung finden, genauso zu entlohnen und müssen den gleichen gesetzlichen Regelungen unterliegen wie inländische Arbeitnehmer.
#755
Nicht zuletzt wird so auch eine stärker qualifikationsbezogene Zuwanderung von Arbeitskräften befördert.
#756
Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen, wie beispielsweise das Entsendegesetz, sind weitgehend ausreichend.
#757
Allerdings verlangt die AfD wirkungsvolle Kontrollen zu ihrer Einhaltung.
#758
Der Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen mit niedrig entlohnten ausländischen Arbeitskräften in Deutschland führt zu Lohndumping und ist strikt zu unterbinden.
#759
56 Soziales und EU
#760
9.3 Keine europäische Sozialunion
#761
Die sozialen Sicherungssysteme der verschiedenen EU-Länder sind höchst unterschiedlich geregelt.
#762
Gleiches gilt für die Arbeitsmärkte.
#763
Die sich daraus ergebende Vielfalt wollen wir im Sinne des Wettbewerbs der Systeme innerhalb der EU erhalten.
#764
Erfolgreiche Länder sind Vorbild für die anderen.
#765
Keinesfalls darf es zu einer Vereinheitlichung von Sozialsystemen, wie beispielsweise bei der Arbeitslosenversicherung, kommen, da dies eine weitere Senkung der Sozialstandards zur Folge haben wird.
#766
9.4 Sozialleistungen für EU-Ausländer
#767
Bevor EU-Ausländer im Sozialrecht mit Deutschen gleichgestellt werden, soll bei Bedürftigkeit der jeweilige Herkunftsstaat zuständig bleiben.
#768
Asylbewerber im laufenden Verfahren und abgelehnte Asylbewerber sollen durchgängig nur Sachleistungen auf dem Niveau des Asylbewerbergesetzes erhalten, anerkannte Asylbewerber mit einem vorläufigen Bleiberecht nur Sachleistungen auf dem Niveau der Grundsicherung.
#769
Flüchtlinge, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention ein vorläufiges Aufenthaltsrecht haben, sollen nur Sachleistungen auf Basis der Grundsicherung erhalten.
#770
Die Höhe von Kindergeldzahlungen für Kinder, die nicht in Deutschland leben, ist an die Verhältnisse (Leistungen) des Herkunftslandes anzupassen.
#771
9.5 Keine europäische Arbeitsagentur und europäische
#772
Arbeitslosenversicherung
#773
Die AfD lehnt die Einführung einer europäischen Arbeitslosenversicherung und Arbeitsagentur (ELA) ab.
#774
Wir setzen uns dafür ein, dass Ausländer aus EU-Staaten und aus Dritt-Staaten erst dann Sozialleistungen ähnlich denen deutscher Staatsbürger erhalten, wenn sie zehn Jahre ununterbrochen im Inland steuerpflichtige Einkünfte erzielen konnten und mit diesen ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe oder Hilfe von Dritten bestreiten konnten.
#775
9.6 Niederlassungsfreiheit
#776
Die EU-Niederlassungsfreiheit darf durch Zuwanderer nicht weiter dazu missbraucht werden, durch Scheinselbständigkeit Anrechte auf Sozialleistungen zu erlangen.
#777
Die EU-Dienstleistungsfreiheit führt insbesondere im Transportgewerbe zu einer den deutschen Sozialstaat schädigenden Umgehung von Mindestlöhnen, Steuern und Sozialabgaben.
#778
Dieses Lohn- und Sozialdumping wollen wir beenden.
#779
57 Soziales und EU
#780
KAPITEL 10
#781
Subsidarität in der


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