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vom 02.09.2026 PDF
#746
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Die verfrühte Aufnahme von Ländern, in denen pro Einwohner wesentlich weniger Bruttoinlandsprodukt erzielt wird als im Durchschnitt der EU, führt zu verstärkter Binnenmigration auf Basis der EU-Freizügigkeitsrichtlinie.
#747Das Sozialstaatsprinzip in Ländern wie Deutschland steht daher in einem Spannungsfeld zur freien Wohnsitzwahl der Arbeitnehmer aus den Mitgliedsländern, dem Prinzip der Nichtdiskriminierung sowie der sozialen Inklusion für alle Bürger.
#748Langfristig drohen eine Überforderung des Sozialbudgets und die Erosion des Sozialstaates.
#7499.2 Zuwanderung von Arbeitskräften
#750Im gemeinsamen Wirtschaftsraum ist eine an den Bedürfnissen der nationalen Arbeitsmärkte ausgerichtete Mobilität von Arbeitskräften wertvoll.
#751Mit der Digitalisierung der Arbeitswelt könnte eine qualifizierte Zuwanderung, durch welche der Bedarf der Wirtschaft an qualifizierten Arbeitskräften gedeckt wird, erforderlich sein.
#752Die Zuwanderung von Arbeitskräften muss aber immer am jeweiligen Arbeitsmarkt orientiert sein.
#753Andernfalls besteht die Gefahr von Lohndumping und damit einhergehend das Absinken von Teilen der Arbeiterschaft in die Sozialsysteme.
#754Ausländische EU-Arbeitnehmer sind in den Mitgliedsstaaten, in denen sie Beschäftigung finden, genauso zu entlohnen und müssen den gleichen gesetzlichen Regelungen unterliegen wie inländische Arbeitnehmer.
#755Nicht zuletzt wird so auch eine stärker qualifikationsbezogene Zuwanderung von Arbeitskräften befördert.
#756Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen, wie beispielsweise das Entsendegesetz, sind weitgehend ausreichend.
#757Allerdings verlangt die AfD wirkungsvolle Kontrollen zu ihrer Einhaltung.
#758Der Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen mit niedrig entlohnten ausländischen Arbeitskräften in Deutschland führt zu Lohndumping und ist strikt zu unterbinden.
#75956 Soziales und EU
#7609.3 Keine europäische Sozialunion
#761Die sozialen Sicherungssysteme der verschiedenen EU-Länder sind höchst unterschiedlich geregelt.
#762Gleiches gilt für die Arbeitsmärkte.
#763Die sich daraus ergebende Vielfalt wollen wir im Sinne des Wettbewerbs der Systeme innerhalb der EU erhalten.
#764Erfolgreiche Länder sind Vorbild für die anderen.
#765Keinesfalls darf es zu einer Vereinheitlichung von Sozialsystemen, wie beispielsweise bei der Arbeitslosenversicherung, kommen, da dies eine weitere Senkung der Sozialstandards zur Folge haben wird.
#7669.4 Sozialleistungen für EU-Ausländer
#767Bevor EU-Ausländer im Sozialrecht mit Deutschen gleichgestellt werden, soll bei Bedürftigkeit der jeweilige Herkunftsstaat zuständig bleiben.
#768Asylbewerber im laufenden Verfahren und abgelehnte Asylbewerber sollen durchgängig nur Sachleistungen auf dem Niveau des Asylbewerbergesetzes erhalten, anerkannte Asylbewerber mit einem vorläufigen Bleiberecht nur Sachleistungen auf dem Niveau der Grundsicherung.
#769Flüchtlinge, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention ein vorläufiges Aufenthaltsrecht haben, sollen nur Sachleistungen auf Basis der Grundsicherung erhalten.
#770Die Höhe von Kindergeldzahlungen für Kinder, die nicht in Deutschland leben, ist an die Verhältnisse (Leistungen) des Herkunftslandes anzupassen.
#7719.5 Keine europäische Arbeitsagentur und europäische
#772Arbeitslosenversicherung
#773Die AfD lehnt die Einführung einer europäischen Arbeitslosenversicherung und Arbeitsagentur (ELA) ab.
#774Wir setzen uns dafür ein, dass Ausländer aus EU-Staaten und aus Dritt-Staaten erst dann Sozialleistungen ähnlich denen deutscher Staatsbürger erhalten, wenn sie zehn Jahre ununterbrochen im Inland steuerpflichtige Einkünfte erzielen konnten und mit diesen ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe oder Hilfe von Dritten bestreiten konnten.
#7759.6 Niederlassungsfreiheit
#776Die EU-Niederlassungsfreiheit darf durch Zuwanderer nicht weiter dazu missbraucht werden, durch Scheinselbständigkeit Anrechte auf Sozialleistungen zu erlangen.
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