Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

Dokument lesen

-

vom 04.09.2026 PDF
#56
Die in den europäischen Verträgen fixierten Grundsätze der Subsidiarität und des Verbotes der Staatshaftung für Schulden anderer Staaten werden ignoriert.
#57
Die Politik der EU-Organe, insbesondere des Europäischen Rats und der Europäischen Kommission, ist vom Feilschen um Partikularinteressen von Einzelstaaten und Lobby-Klüngel dominiert.
#58
Der Wettbewerb wird zunehmend durch eine europäische Regulierungswut erdrosselt.
#59
Die demokratische Kontrolle der EU-Organe ist völlig unzureichend, auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) nimmt diese Rolle nicht wahr, sondern weitet beharrlich die EU-Kompetenzen zu Lasten der Souveränität der Nationalstaaten aus.
#60
12 Ein Europa der Nationen
#61
2.2.1 DEXIT – Der Austritt als letzte Option
#62
Sollten sich unsere grundlegenden Reformansätze im bestehenden System der EU nicht in angemessener Zeit verwirklichen lassen, halten wir einen Austritt Deutschlands oder eine geordnete Auflösung der Europäischen Union und die Gründung einer neuen europäischen Wirtschafts- und Interessengemeinschaft für notwendig und werden die Entscheidung über den DEXIT bei den Bürgern einholen, so wie es nach unserem Modell der direkten Demokratie selbstverständlich ist.
#63
Die EU – Zentralismus und Bürokratie
#64
Die politischen Akteure Europas haben die Europäische Union zu einem monströsen Behörden- und Verwaltungsapparat ausgebaut: Zwölf EU-Institutionen mit 44.000 EU-Beamten und 11.000 Angestellten, Personalkosten von über acht Milliarden Euro, 24 EU-Agenturen mit einer nicht veröffentlichten Zahl von Mitarbeitern und Heerscharen von Dienstleistern wie Dolmetschern und Sachverständigen.
#65
Die Abgeordneten, Kommissare, Beamten und sonstigen EU-Beschäftigten erhalten unangemessen hohe Vergütungen und Privilegien, von paradiesischen Pensionsansprüchen bis zu steuerfreien Zulagen.
#66
In der EU verdienen beispielsweise etwa 4.000 EU-Beamte jeweils mehr als der deutsche Bundeskanzler (290.000 € brutto/Jahr).
#67
Mit der Reform der EU wollen wir den aufgeblähten Behördenapparat schrumpfen und die unverhältnismäßige Besoldung und Versorgung der EU-Bürokraten stoppen.
#68
Die Besetzung von Ämtern und Funktionen der EU-Institutionen soll nach Eignung und Befähigung erfolgen und nicht nach Parteibuch.
#69
Die Abkehr vom Einstimmigkeitsprinzip und die Einführung eines Mehrheitsprinzips ist mit unserer Vorstellung der Europäischen Union nicht vereinbar.
#70
Kein Land soll über ein anderes Land bestimmen.
#71
Das Mehrheitsprinzip hebt die Souveränität der Staaten auf.
#72
EU-Parlament abschaffen
#73
Das undemokratische EU-Parlament mit seinen derzeit privilegierten 751 Abgeordneten wollen wir abschaffen.
#74
Die Rechtsetzungskompetenz sehen wir ausschließlich bei den Nationalstaaten, befürworten jedoch eine Intensivierung der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit der Mitgliedsländer und den Abschluss von multilateralen Staatsverträgen.
#75
Nicht Zentralismus und Gängelung, sondern partnerschaftliche Kooperation gewährleistet nachhaltigen Wohlstand und Frieden.
#76
13 Ein Europa der Nationen
#77
Ein neuer Europäischer Gerichtshof als
#78
supranationales Schiedsgericht
#79
Bei der Neuordnung der Europäischen Union wollen wir anstelle der bisherigen EU-Organe eine Organisationsstruktur schaffen, welche der Organisation anderer zwischenstaatlicher Zusammenschlüsse entspricht.
#80
Die Einzelheiten der Organisationsstruktur sind in multilateralen Verträgen zu regeln.
#81
Die Eingriffe des Europäischen Gerichtshofes in die Souveränität der Nationalstaaten wollen wir beenden.
#82
Mit dem Wegfall der Gesetzgebungskompetenz der EU ist der Vorrang des deutschen Grundgesetzes und des nationalen Rechtes wiederhergestellt.
#83
Ein neuer EuGH soll die Aufgaben eines supranationalen Schiedsgerichts wahrnehmen.
#84
Die Richter des neuen EuGH sollen von den obersten Gerichten der Nationalstaaten gewählt werden.
#85
2.2.2 Volksabstimmungen in europäischen Angelegenheiten
#86
Solange die staatliche Souveränität der Nationalstaaten nicht wiederhergestellt ist, darf Deutschland ohne Volksabstimmung keine Verträge bezüglich einer EU-Erweiterung, Abgabe von Souveränität und Haftungszusagen ändern oder abschließen.


Fenster schließen und zurück

Anzeige: