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vom 02.09.2026 PDF
#513
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Deutschland soll die EU künftig nicht mehr um Erlaubnis fragen müssen, wo, wann, auf welche Art und wie lange es Grenzkontrollen durchführt.
#514Denn nach dem Asylgrundrecht (Art 16 a Abs.
#5152 Grundgesetz), kann sich nicht auf Asyl berufen, wer aus einem sicheren Drittstaat einreist.
#516Dieser nationale grundgesetzliche Auftrag muss durchgesetzt werden.
#5176.7 EU-Freizügigkeit: Privilegien zurückfahren
#518Die Freizügigkeitsrichtlinie gewährt EU-Bürgern in Deutschland eine Rechtsstellung, die fast vollständig der deutschen Staatsangehörigkeit entspricht.
#519Das 41 Die Nationen schützen
#520führt dazu, dass dauerhafte Sozialhilfeempfänger und sogar Schwerverbrecher so gut wie nie abgeschoben werden.
#521Das muss sich ändern.
#522Auch EU-Bürger, die einem andern EU-Staat zur Last fallen oder sich nicht an Gesetze halten, müssen leicht und dauerhaft des Landes verwiesen werden können.
#523Teilweise genießen in Deutschland lebende EU-Staatsangehörige sogar mehr Rechte als Deutsche.
#524Diese sogenannte „Inländerdiskriminierung“ muss sofort beendet werden.
#525Wir lehnen die Einführung einer EU-Staatsangehörigkeit ab.
#526Staatsangehörigkeit ist und bleibt ein Merkmal souveräner Völker und Staaten.
#5276.8 Keine Freizügigkeit in die Sozialhilfe
#528Die europäische Personenfreizügigkeit hat zu massiven Wanderungsbewegungen innerhalb der EU aus den ärmeren in die reicheren Staaten, besonders nach Deutschland, allein zum Zweck des Sozialhilfebezugs geführt.
#529Die schwach ausgeprägten und betrugsanfälligen Regelungen der Freizügigkeitsrichtlinie reichen nicht aus, um den Missbrauch des großzügigen deutschen Sozialsystems durchgreifend zu verhindern.
#530Armutszuwanderung und Einwanderung in die nationalen Sozialsysteme muss auch auf EU-Ebene unterbunden werden können.
#531Wir fordern daher eine Einschränkung der EU-Personenfreizügigkeit mit dem Ziel, den aufnehmenden Staaten eine Beschränkung der EU-Zuwanderung zu ermöglichen, die nur Personen zulässt, die selbst für sich sorgen können.
#532Daneben muss allen EU-Ländern die Möglichkeit eröffnet werden, den Anspruch auf steuerfinanzierte Sozialleistungen für EU-Bürger und ihre Familienangehörigen von einer mindestens zehnjährigen, durchgängig sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ohne staatliche Zuschüsse abhängig zu machen.
#5336.9 Die Türkei gehört nicht in die EU
#534Einen EU-Beitritt der Türkei lehnen wir ebenso strikt ab wie Visaerleichterungen oder gar Visafreiheit für türkische Staatsbürger.
#535Türkische Staatsangehörige genießen hierzulande Sonderrechte, die auf längst überholten Verträgen beruhen.
#536Dazu zählt ihre ausländerrechtliche Bevorzugung nach dem sogenannten Assoziationsratsbeschluss 1/80 und in sozialrechtlicher Hinsicht die Krankenmitversicherung von Eltern nach dem Sozialversicherungsabkommen.
#537Diese ungerechtfertigten Privilegien müssen schnellstmöglich entfallen.
#538KAPITEL 7
#539Umweltschutz,
#540Landwirtschaft und
#541Verbraucherschutz
#54243 Umweltschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
#543Umweltschutz, Landwirschaft und Verbraucherschutz
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