Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 02.09.2026 PDF
#509
6.6 Grenzschutz ist Bürgerschutz
#510
Zum Schutz der Bürger müssen neben EU-Außengrenzkontrollen auch nationale Grenzkontrollen dauerhaft wiedereingeführt werden.
#511
Sie erleichtern zugleich die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus.
#512
Das Abkommen von Schengen stellt in seiner jetzigen Form eine Gefahr für die Sicherheit und den Wohlstand der Bürger der EU dar und ist zu reformieren.
#513
Deutschland soll die EU künftig nicht mehr um Erlaubnis fragen müssen, wo, wann, auf welche Art und wie lange es Grenzkontrollen durchführt.
#514
Denn nach dem Asylgrundrecht (Art 16 a Abs.
#515
2 Grundgesetz), kann sich nicht auf Asyl berufen, wer aus einem sicheren Drittstaat einreist.
#516
Dieser nationale grundgesetzliche Auftrag muss durchgesetzt werden.
#517
6.7 EU-Freizügigkeit: Privilegien zurückfahren
#518
Die Freizügigkeitsrichtlinie gewährt EU-Bürgern in Deutschland eine Rechtsstellung, die fast vollständig der deutschen Staatsangehörigkeit entspricht.
#519
Das 41 Die Nationen schützen
#520
führt dazu, dass dauerhafte Sozialhilfeempfänger und sogar Schwerverbrecher so gut wie nie abgeschoben werden.
#521
Das muss sich ändern.
#522
Auch EU-Bürger, die einem andern EU-Staat zur Last fallen oder sich nicht an Gesetze halten, müssen leicht und dauerhaft des Landes verwiesen werden können.
#523
Teilweise genießen in Deutschland lebende EU-Staatsangehörige sogar mehr Rechte als Deutsche.
#524
Diese sogenannte „Inländerdiskriminierung“ muss sofort beendet werden.
#525
Wir lehnen die Einführung einer EU-Staatsangehörigkeit ab.
#526
Staatsangehörigkeit ist und bleibt ein Merkmal souveräner Völker und Staaten.
#527
6.8 Keine Freizügigkeit in die Sozialhilfe
#528
Die europäische Personenfreizügigkeit hat zu massiven Wanderungsbewegungen innerhalb der EU aus den ärmeren in die reicheren Staaten, besonders nach Deutschland, allein zum Zweck des Sozialhilfebezugs geführt.
#529
Die schwach ausgeprägten und betrugsanfälligen Regelungen der Freizügigkeitsrichtlinie reichen nicht aus, um den Missbrauch des großzügigen deutschen Sozialsystems durchgreifend zu verhindern.
#530
Armutszuwanderung und Einwanderung in die nationalen Sozialsysteme muss auch auf EU-Ebene unterbunden werden können.
#531
Wir fordern daher eine Einschränkung der EU-Personenfreizügigkeit mit dem Ziel, den aufnehmenden Staaten eine Beschränkung der EU-Zuwanderung zu ermöglichen, die nur Personen zulässt, die selbst für sich sorgen können.
#532
Daneben muss allen EU-Ländern die Möglichkeit eröffnet werden, den Anspruch auf steuerfinanzierte Sozialleistungen für EU-Bürger und ihre Familienangehörigen von einer mindestens zehnjährigen, durchgängig sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ohne staatliche Zuschüsse abhängig zu machen.
#533
6.9 Die Türkei gehört nicht in die EU
#534
Einen EU-Beitritt der Türkei lehnen wir ebenso strikt ab wie Visaerleichterungen oder gar Visafreiheit für türkische Staatsbürger.
#535
Türkische Staatsangehörige genießen hierzulande Sonderrechte, die auf längst überholten Verträgen beruhen.
#536
Dazu zählt ihre ausländerrechtliche Bevorzugung nach dem sogenannten Assoziationsratsbeschluss 1/80 und in sozialrechtlicher Hinsicht die Krankenmitversicherung von Eltern nach dem Sozialversicherungsabkommen.
#537
Diese ungerechtfertigten Privilegien müssen schnellstmöglich entfallen.
#538
KAPITEL 7
#539
Umweltschutz,


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