Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 02.09.2026 PDF
#505
Dies erzeugt und unterhält einen Teufelskreis noch größerer Verelendung; daher ist Massenzuwanderung selbst eine Fluchtursache, die bekämpft werden muss.
#506
Es darf daher keine Zweifel an der Durchsetzung der Rückkehr all jener geben, die hier ihr Asylrecht auf Zeit genießen, wenn sie nicht freiwillig an der Entwicklung ihrer Länder mithelfen wollen.
#507
Nicht „Resettlement”, also Umsiedlungsprogramme nach Europa, sind das Gebot der Stunde, sondern das Gegenteil: In Deutschland und Europa müssen Remigrations-Programme größtmöglichen Umfangs aufgelegt werden.
#508
Die EU und die Nationalstaaten werden aufgefordert, nach australischem Vorbild Abkommen mit Drittländern zu schließen, um abgelehnte Migranten aufzunehmen, die nicht in ihre Heimatstaaten abgeschoben werden können.
#509
6.6 Grenzschutz ist Bürgerschutz
#510
Zum Schutz der Bürger müssen neben EU-Außengrenzkontrollen auch nationale Grenzkontrollen dauerhaft wiedereingeführt werden.
#511
Sie erleichtern zugleich die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus.
#512
Das Abkommen von Schengen stellt in seiner jetzigen Form eine Gefahr für die Sicherheit und den Wohlstand der Bürger der EU dar und ist zu reformieren.
#513
Deutschland soll die EU künftig nicht mehr um Erlaubnis fragen müssen, wo, wann, auf welche Art und wie lange es Grenzkontrollen durchführt.
#514
Denn nach dem Asylgrundrecht (Art 16 a Abs.
#515
2 Grundgesetz), kann sich nicht auf Asyl berufen, wer aus einem sicheren Drittstaat einreist.
#516
Dieser nationale grundgesetzliche Auftrag muss durchgesetzt werden.
#517
6.7 EU-Freizügigkeit: Privilegien zurückfahren
#518
Die Freizügigkeitsrichtlinie gewährt EU-Bürgern in Deutschland eine Rechtsstellung, die fast vollständig der deutschen Staatsangehörigkeit entspricht.
#519
Das 41 Die Nationen schützen
#520
führt dazu, dass dauerhafte Sozialhilfeempfänger und sogar Schwerverbrecher so gut wie nie abgeschoben werden.
#521
Das muss sich ändern.
#522
Auch EU-Bürger, die einem andern EU-Staat zur Last fallen oder sich nicht an Gesetze halten, müssen leicht und dauerhaft des Landes verwiesen werden können.
#523
Teilweise genießen in Deutschland lebende EU-Staatsangehörige sogar mehr Rechte als Deutsche.
#524
Diese sogenannte „Inländerdiskriminierung“ muss sofort beendet werden.
#525
Wir lehnen die Einführung einer EU-Staatsangehörigkeit ab.
#526
Staatsangehörigkeit ist und bleibt ein Merkmal souveräner Völker und Staaten.
#527
6.8 Keine Freizügigkeit in die Sozialhilfe
#528
Die europäische Personenfreizügigkeit hat zu massiven Wanderungsbewegungen innerhalb der EU aus den ärmeren in die reicheren Staaten, besonders nach Deutschland, allein zum Zweck des Sozialhilfebezugs geführt.
#529
Die schwach ausgeprägten und betrugsanfälligen Regelungen der Freizügigkeitsrichtlinie reichen nicht aus, um den Missbrauch des großzügigen deutschen Sozialsystems durchgreifend zu verhindern.
#530
Armutszuwanderung und Einwanderung in die nationalen Sozialsysteme muss auch auf EU-Ebene unterbunden werden können.
#531
Wir fordern daher eine Einschränkung der EU-Personenfreizügigkeit mit dem Ziel, den aufnehmenden Staaten eine Beschränkung der EU-Zuwanderung zu ermöglichen, die nur Personen zulässt, die selbst für sich sorgen können.
#532
Daneben muss allen EU-Ländern die Möglichkeit eröffnet werden, den Anspruch auf steuerfinanzierte Sozialleistungen für EU-Bürger und ihre Familienangehörigen von einer mindestens zehnjährigen, durchgängig sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ohne staatliche Zuschüsse abhängig zu machen.
#533
6.9 Die Türkei gehört nicht in die EU
#534
Einen EU-Beitritt der Türkei lehnen wir ebenso strikt ab wie Visaerleichterungen oder gar Visafreiheit für türkische Staatsbürger.
#535
Türkische Staatsangehörige genießen hierzulande Sonderrechte, die auf längst überholten Verträgen beruhen.


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