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vom 02.09.2026 PDF
#498
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Ist ein Mitgliedsstaat hierzu dauerhaft nicht allein in der Lage, ist dieses als letzte Maßnahme temporär oder dauerhaft aus dem Schengen-Raum auszuschließen.
#499Auf Anfrage des betroffenen Landes unterstützen wir angemessen bei der Grenzsicherung.
#500Außerdem ist die Einschleusung von Drittstaatern in die EU durch Nichtregie40 Die Nationen schützen rungsorganisationen (NGO) als schwere Straftat zu unterbinden und zu verfolgen.
#501Entwicklungshilfe, die Gewährung von Visa sowie den Marktzugang in die EU wollen wir auf die Staaten beschränken, welche ihre abzuschiebenden Staatsbürger zurücknehmen und nicht eigenverantwortlich Fluchtgründe verursachen.
#502Die EU sollte außerdem Staaten in Kriegsregionen beim Wiederaufbau unterstützen, sodass von dort in die EU geflohene Menschen in ihre Heimat zurückkehren können.
#5036.5 Remigration statt Massenzuwanderung
#504Die millionenfache Aufnahme junger, durchsetzungsfähiger Menschen aus der „Dritten Welt“ in Deutschland und Europa beraubt die Herkunftsstaaten jener Leistungsträger, welche sie gerade zum Aufbau ihrer eigenen Länder dringend benötigen.
#505Dies erzeugt und unterhält einen Teufelskreis noch größerer Verelendung; daher ist Massenzuwanderung selbst eine Fluchtursache, die bekämpft werden muss.
#506Es darf daher keine Zweifel an der Durchsetzung der Rückkehr all jener geben, die hier ihr Asylrecht auf Zeit genießen, wenn sie nicht freiwillig an der Entwicklung ihrer Länder mithelfen wollen.
#507Nicht „Resettlement”, also Umsiedlungsprogramme nach Europa, sind das Gebot der Stunde, sondern das Gegenteil: In Deutschland und Europa müssen Remigrations-Programme größtmöglichen Umfangs aufgelegt werden.
#508Die EU und die Nationalstaaten werden aufgefordert, nach australischem Vorbild Abkommen mit Drittländern zu schließen, um abgelehnte Migranten aufzunehmen, die nicht in ihre Heimatstaaten abgeschoben werden können.
#5096.6 Grenzschutz ist Bürgerschutz
#510Zum Schutz der Bürger müssen neben EU-Außengrenzkontrollen auch nationale Grenzkontrollen dauerhaft wiedereingeführt werden.
#511Sie erleichtern zugleich die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus.
#512Das Abkommen von Schengen stellt in seiner jetzigen Form eine Gefahr für die Sicherheit und den Wohlstand der Bürger der EU dar und ist zu reformieren.
#513Deutschland soll die EU künftig nicht mehr um Erlaubnis fragen müssen, wo, wann, auf welche Art und wie lange es Grenzkontrollen durchführt.
#514Denn nach dem Asylgrundrecht (Art 16 a Abs.
#5152 Grundgesetz), kann sich nicht auf Asyl berufen, wer aus einem sicheren Drittstaat einreist.
#516Dieser nationale grundgesetzliche Auftrag muss durchgesetzt werden.
#5176.7 EU-Freizügigkeit: Privilegien zurückfahren
#518Die Freizügigkeitsrichtlinie gewährt EU-Bürgern in Deutschland eine Rechtsstellung, die fast vollständig der deutschen Staatsangehörigkeit entspricht.
#519Das 41 Die Nationen schützen
#520führt dazu, dass dauerhafte Sozialhilfeempfänger und sogar Schwerverbrecher so gut wie nie abgeschoben werden.
#521Das muss sich ändern.
#522Auch EU-Bürger, die einem andern EU-Staat zur Last fallen oder sich nicht an Gesetze halten, müssen leicht und dauerhaft des Landes verwiesen werden können.
#523Teilweise genießen in Deutschland lebende EU-Staatsangehörige sogar mehr Rechte als Deutsche.
#524Diese sogenannte „Inländerdiskriminierung“ muss sofort beendet werden.
#525Wir lehnen die Einführung einer EU-Staatsangehörigkeit ab.
#526Staatsangehörigkeit ist und bleibt ein Merkmal souveräner Völker und Staaten.
#5276.8 Keine Freizügigkeit in die Sozialhilfe
#528Die europäische Personenfreizügigkeit hat zu massiven Wanderungsbewegungen innerhalb der EU aus den ärmeren in die reicheren Staaten, besonders nach Deutschland, allein zum Zweck des Sozialhilfebezugs geführt.
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