Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 02.09.2026 PDF
#494
für die Mitgliedsstaaten
#495
Die EU hat sich unter strikter Befolgung des Subsidiaritätsgrundsatzes künftig im Wesentlichen auf operative Hilfestellung für die Mitgliedstaaten bei Abschiebungen sowie bei Verhandlungen über Rückführungsabkommen mit den Herkunftsstaaten zu beschränken.
#496
Die aktuelle Praxis der europäischen Grenzschutzagentur Frontex, auf See aufgegriffene Menschen mit Migrationsziel Europa in die EU weiter zu transportieren und damit Hilfsdienste für Schleuser zu verrichten, ist absurd und verkehrt den Zweck einer Agentur für Grenzschutz in sein Gegenteil.
#497
Für die Sicherung der Außengrenzen sind in erster Linie die betroffenen Staaten der EU national selbst zuständig, wie dies von Ungarn beispielhaft vorgelebt wird.
#498
Ist ein Mitgliedsstaat hierzu dauerhaft nicht allein in der Lage, ist dieses als letzte Maßnahme temporär oder dauerhaft aus dem Schengen-Raum auszuschließen.
#499
Auf Anfrage des betroffenen Landes unterstützen wir angemessen bei der Grenzsicherung.
#500
Außerdem ist die Einschleusung von Drittstaatern in die EU durch Nichtregie40 Die Nationen schützen rungsorganisationen (NGO) als schwere Straftat zu unterbinden und zu verfolgen.
#501
Entwicklungshilfe, die Gewährung von Visa sowie den Marktzugang in die EU wollen wir auf die Staaten beschränken, welche ihre abzuschiebenden Staatsbürger zurücknehmen und nicht eigenverantwortlich Fluchtgründe verursachen.
#502
Die EU sollte außerdem Staaten in Kriegsregionen beim Wiederaufbau unterstützen, sodass von dort in die EU geflohene Menschen in ihre Heimat zurückkehren können.
#503
6.5 Remigration statt Massenzuwanderung
#504
Die millionenfache Aufnahme junger, durchsetzungsfähiger Menschen aus der „Dritten Welt“ in Deutschland und Europa beraubt die Herkunftsstaaten jener Leistungsträger, welche sie gerade zum Aufbau ihrer eigenen Länder dringend benötigen.
#505
Dies erzeugt und unterhält einen Teufelskreis noch größerer Verelendung; daher ist Massenzuwanderung selbst eine Fluchtursache, die bekämpft werden muss.
#506
Es darf daher keine Zweifel an der Durchsetzung der Rückkehr all jener geben, die hier ihr Asylrecht auf Zeit genießen, wenn sie nicht freiwillig an der Entwicklung ihrer Länder mithelfen wollen.
#507
Nicht „Resettlement”, also Umsiedlungsprogramme nach Europa, sind das Gebot der Stunde, sondern das Gegenteil: In Deutschland und Europa müssen Remigrations-Programme größtmöglichen Umfangs aufgelegt werden.
#508
Die EU und die Nationalstaaten werden aufgefordert, nach australischem Vorbild Abkommen mit Drittländern zu schließen, um abgelehnte Migranten aufzunehmen, die nicht in ihre Heimatstaaten abgeschoben werden können.
#509
6.6 Grenzschutz ist Bürgerschutz
#510
Zum Schutz der Bürger müssen neben EU-Außengrenzkontrollen auch nationale Grenzkontrollen dauerhaft wiedereingeführt werden.
#511
Sie erleichtern zugleich die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus.
#512
Das Abkommen von Schengen stellt in seiner jetzigen Form eine Gefahr für die Sicherheit und den Wohlstand der Bürger der EU dar und ist zu reformieren.
#513
Deutschland soll die EU künftig nicht mehr um Erlaubnis fragen müssen, wo, wann, auf welche Art und wie lange es Grenzkontrollen durchführt.
#514
Denn nach dem Asylgrundrecht (Art 16 a Abs.
#515
2 Grundgesetz), kann sich nicht auf Asyl berufen, wer aus einem sicheren Drittstaat einreist.
#516
Dieser nationale grundgesetzliche Auftrag muss durchgesetzt werden.
#517
6.7 EU-Freizügigkeit: Privilegien zurückfahren
#518
Die Freizügigkeitsrichtlinie gewährt EU-Bürgern in Deutschland eine Rechtsstellung, die fast vollständig der deutschen Staatsangehörigkeit entspricht.
#519
Das 41 Die Nationen schützen
#520
führt dazu, dass dauerhafte Sozialhilfeempfänger und sogar Schwerverbrecher so gut wie nie abgeschoben werden.
#521
Das muss sich ändern.
#522
Auch EU-Bürger, die einem andern EU-Staat zur Last fallen oder sich nicht an Gesetze halten, müssen leicht und dauerhaft des Landes verwiesen werden können.
#523
Teilweise genießen in Deutschland lebende EU-Staatsangehörige sogar mehr Rechte als Deutsche.
#524
Diese sogenannte „Inländerdiskriminierung“ muss sofort beendet werden.


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