Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

Dokument lesen

-

vom 02.09.2026 PDF
#479
Mit einer Anpassung an die anschwellenden globalen Migrationsströme wollen wir es zu einem Schutzsystem des 21. Jahrhunderts fortentwickeln, welches sich auf Hilfe vor Ort konzentriert und so bei vergleichbaren finanziellen Aufwendungen einen viel größeren Teil der tatsächlich Schutzbedürftigen erreicht.
#480
Eine Aufnahme einer begrenzten Zahl von Menschen aus humanitären Gründen in Deutschland kann künftig allein auf freiwilliger Basis erfolgen, wobei über Anzahl und Auswahlkriterien der Deutsche Bundestag entscheiden sollte.
#481
39 Die Nationen schützen
#482
Kriminelle, sonstige Rechtsbrecher und Terroristen können niemals schutzberechtigt sein.
#483
Soweit dem die Europäische Menschenrechtskonvention entgegensteht, ist sie zu ändern.
#484
6.3 Überlastung Deutschlands beenden
#485
Der Missstand, wonach auf Deutschland die weitaus meisten Asylanträge in Europa entfallen – 2015 und 2016 fast zwei Drittel – muss sofort beendet werden.
#486
Insbesondere ist auch die freiwillige Übernahme („Relocation“) von Asylbewerbern aus Italien und Griechenland zu stoppen.
#487
Anreize im deutschen Asylverfahren – beispielsweise überlange Verfahren, Arbeitsmarktzugang vor Anerkennung, überhöhte Sozialleistungen, unterlassene Abschiebungen – die Asylbewerber innerhalb der EU primär nach Deutschland locken, müssen behoben und die Sogwirkung der deutschen Willkommenskultur beendet werden.
#488
Darüber hinaus muss international im Internet Aufklärungsarbeit dahingehend betrieben werden, dass Deutschland niemanden mehr aufnimmt.
#489
Abgelehnte Asylbewerber müssen das Land verlassen, einen nachträglichen „Spurwechsel“ (von einem Schutzstatus zu einem Bleiberecht) lehnen wir ab.
#490
Es darf zu keiner nachträglichen Legalisierung der illegalen Einreise kommen.
#491
Auch anerkannte Asylbewerber dürfen nicht automatisch in einen Daueraufenthalt hineinwachsen.
#492
Sobald die Rückkehr in einen Herkunftsstaat möglich ist, muss diese unverzüglich, ausnahmslos und unbürokratisch durchzusetzen sein.
#493
6.4 Die künftige Rolle der EU: operative und administrative Hilfe
#494
für die Mitgliedsstaaten
#495
Die EU hat sich unter strikter Befolgung des Subsidiaritätsgrundsatzes künftig im Wesentlichen auf operative Hilfestellung für die Mitgliedstaaten bei Abschiebungen sowie bei Verhandlungen über Rückführungsabkommen mit den Herkunftsstaaten zu beschränken.
#496
Die aktuelle Praxis der europäischen Grenzschutzagentur Frontex, auf See aufgegriffene Menschen mit Migrationsziel Europa in die EU weiter zu transportieren und damit Hilfsdienste für Schleuser zu verrichten, ist absurd und verkehrt den Zweck einer Agentur für Grenzschutz in sein Gegenteil.
#497
Für die Sicherung der Außengrenzen sind in erster Linie die betroffenen Staaten der EU national selbst zuständig, wie dies von Ungarn beispielhaft vorgelebt wird.
#498
Ist ein Mitgliedsstaat hierzu dauerhaft nicht allein in der Lage, ist dieses als letzte Maßnahme temporär oder dauerhaft aus dem Schengen-Raum auszuschließen.
#499
Auf Anfrage des betroffenen Landes unterstützen wir angemessen bei der Grenzsicherung.
#500
Außerdem ist die Einschleusung von Drittstaatern in die EU durch Nichtregie40 Die Nationen schützen rungsorganisationen (NGO) als schwere Straftat zu unterbinden und zu verfolgen.
#501
Entwicklungshilfe, die Gewährung von Visa sowie den Marktzugang in die EU wollen wir auf die Staaten beschränken, welche ihre abzuschiebenden Staatsbürger zurücknehmen und nicht eigenverantwortlich Fluchtgründe verursachen.
#502
Die EU sollte außerdem Staaten in Kriegsregionen beim Wiederaufbau unterstützen, sodass von dort in die EU geflohene Menschen in ihre Heimat zurückkehren können.
#503
6.5 Remigration statt Massenzuwanderung
#504
Die millionenfache Aufnahme junger, durchsetzungsfähiger Menschen aus der „Dritten Welt“ in Deutschland und Europa beraubt die Herkunftsstaaten jener Leistungsträger, welche sie gerade zum Aufbau ihrer eigenen Länder dringend benötigen.
#505
Dies erzeugt und unterhält einen Teufelskreis noch größerer Verelendung; daher ist Massenzuwanderung selbst eine Fluchtursache, die bekämpft werden muss.
#506
Es darf daher keine Zweifel an der Durchsetzung der Rückkehr all jener geben, die hier ihr Asylrecht auf Zeit genießen, wenn sie nicht freiwillig an der Entwicklung ihrer Länder mithelfen wollen.
#507
Nicht „Resettlement”, also Umsiedlungsprogramme nach Europa, sind das Gebot der Stunde, sondern das Gegenteil: In Deutschland und Europa müssen Remigrations-Programme größtmöglichen Umfangs aufgelegt werden.
#508
Die EU und die Nationalstaaten werden aufgefordert, nach australischem Vorbild Abkommen mit Drittländern zu schließen, um abgelehnte Migranten aufzunehmen, die nicht in ihre Heimatstaaten abgeschoben werden können.
#509
6.6 Grenzschutz ist Bürgerschutz


Fenster schließen und zurück

Anzeige: