Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 03.09.2026 PDF
#259
Die geübte Praxis in der EU, eine Budgetplanung über sieben Jahre, also selbst über eine EU-Wahlperiode hinaus mit faktischer Bindungswirkung für die nationalen Parlamente zu verabschieden, untergräbt die nationale Budgethoheit.
#260
Deshalb wird die Budgetplanung auf die jeweilige Wahlperiode des EU-Parlaments begrenzt.
#261
Die AfD fordert, den deutschen Anteil an den EU-Ausgaben und Einnahmen im Bundeshaushalt jährlich einzustellen.
#262
4.2 Unternehmensbesteuerung in der EU
#263
Eines der Problemfelder der globalen Finanzpolitik ist die unzureichende Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug.
#264
Die AfD setzt sich dafür ein, dass rechtswidrige Handlungsweisen mit Hilfe der OECD beendet werden.
#265
Die EU ist dafür nicht zuständig.
#266
Um Gewinnverschiebungen zu vermeiden, müssen Staaten zudem ihre Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland ändern.
#267
Zuständig für die Aushandlung 24 Finanzen und Wirtschaft
#268
von Steuerabkommen und Verhandlungen mit der OECD sind die Nationalstaaten.
#269
Entsprechende Bestrebungen, die EU bei dem Verhandeln von Doppelbesteuerungsabkommen zu involvieren, lehnen wir ab.
#270
Eine EU-getriebene Harmonisierung von Unternehmenssteuern sowohl bei der Bemessungsgrundlage wie auch bei den Steuersätzen lehnen wir ab.
#271
Seit der Abschaffung von Wechselkursen innerhalb der Eurozone können die Länder Handelsungleichgewichte nicht mehr abfedern.
#272
Die AfD warnt davor, auch noch die nationale Steuerhoheit als Wettbewerbsinstrument abzuschaffen.
#273
Entscheidungen eines Landes, durch geringere Steuersätze ihre Standortnachteile auszugleichen, sind gerade für Länder mit niedriger Wirtschaftsleistung überlebensnotwendig.
#274
Eine Finanztransaktionssteuer unterstützen wir, wenn sie an allen Handelsplätzen, auch außerhalb der EU, eingeführt und nationalstaatlich vereinnahmt wird.
#275
Andernfalls käme es nur zu einer Verlagerung der Handelsaktivitäten.
#276
4.3 EU-Finanzen – Fass ohne Boden
#277
Die AfD lehnt den Vorschlag der EU-Kommission, den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für die Jahre 2021 bis 2027 um 192 auf 1.279 Milliarden Euro zu erhöhen, entschieden ab.
#278
Dies wäre angesichts der Verkleinerung der EU durch den Austritt des Nettozahlers Großbritanniens absurd.
#279
Zusätzlich soll erstmalig noch mit 28 Milliarden Euro ein Sondervermögen für “Globalisierung, Solidarfonds und als Flexibilitätsinstrument” finanziert werden.
#280
Deutschlands EU-Beitrag würde dann von derzeit 26 auf 40 Milliarden Euro im Jahr steigen.
#281
Das wäre eine Erhöhung der deutschen Finanzierungsbeteiligung an der EU statt von derzeit 20 auf dann 24 %.
#282
Die AfD lehnt eine Ausweitung des EU-Haushaltes ab.
#283
Die durch die EU verhängten und vereinnahmten Strafen sind anteilig an die Mitgliedstaaten weiterzuleiten.
#284
4.3.1 Ausgaben der EU reduzieren
#285
Die AfD fordert eine Verkleinerung des Haushaltes, mindestens um die wegfallenden Netto-Einnahmen aus Großbritannien.
#286
Neue Aufgaben der EU, die weitere Kosten verursachen, dürfen nur dann aufgenommen werden, wenn diese Kosten durch Einsparungen an anderer Stelle des EU-Haushalts finanziert werden.
#287
Zur Ausgabenreduzierung ist auch die EU-Verwaltung zu verkleinern sowie der kosten- und zeitintensive Tourismus zwischen den drei Arbeitsorten Straßburg, Brüssel und Luxemburg sofort zu beenden.
#288
25 Finanzen und Wirtschaft
#289
4.3.2 Nationale Reformen statt Umverteilung


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