Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 03.09.2026 PDF
#249
Bestrebungen, insbesondere von französischer Seite, dies zu ändern, erteilt die AfD eine entschiedene Absage.
#250
Hierdurch würde die Budgethoheit der nationalen Parlamente unterlaufen und die Legitimität der EU deutlich überstrapaziert.
#251
Steuern, insbesondere solche, die ausschließlich zur Finanzierung des EU-Haushalts dienen, lehnen wir ab.
#252
Die EU soll sich wie ein Club allein aus Beiträgen entsprechend der Wirtschaftskraft ihrer Mitgliedsstaaten finanzieren.
#253
Die Zölle werden von den Mitgliedstaaten erhoben und sollen auch in deren Budgets zufließen.
#254
Jede Kompetenz der EU zur Besteuerung befeuert den Drang der EU, zu einem selbständigen Staat zu werden.
#255
Wir lehnen daher mit aller Entschiedenheit die Vorschläge ab, das Eigenmittelsystem der EU so zu reformieren, dass die EU Zugang zu den von den Beiträgen der Mitgliedstaaten unabhängigen Finanzierungsquellen erhält.
#256
Als solche Finanzierungsquellen werden derzeit Plastiksteuern, Dieselsteuern, Erträge aus dem Emissionshandel, Unternehmenssteuern, Finanztransaktionssteuern oder gar die Seigniorage-Gewinne der EZB genannt.
#257
Die EU darf niemals Steuern erheben dürfen.
#258
Die AfD fordert umfangreiche Ausgabenkürzungen statt ein überflüssiges EU-Finanzministerium.
#259
Die geübte Praxis in der EU, eine Budgetplanung über sieben Jahre, also selbst über eine EU-Wahlperiode hinaus mit faktischer Bindungswirkung für die nationalen Parlamente zu verabschieden, untergräbt die nationale Budgethoheit.
#260
Deshalb wird die Budgetplanung auf die jeweilige Wahlperiode des EU-Parlaments begrenzt.
#261
Die AfD fordert, den deutschen Anteil an den EU-Ausgaben und Einnahmen im Bundeshaushalt jährlich einzustellen.
#262
4.2 Unternehmensbesteuerung in der EU
#263
Eines der Problemfelder der globalen Finanzpolitik ist die unzureichende Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug.
#264
Die AfD setzt sich dafür ein, dass rechtswidrige Handlungsweisen mit Hilfe der OECD beendet werden.
#265
Die EU ist dafür nicht zuständig.
#266
Um Gewinnverschiebungen zu vermeiden, müssen Staaten zudem ihre Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland ändern.
#267
Zuständig für die Aushandlung 24 Finanzen und Wirtschaft
#268
von Steuerabkommen und Verhandlungen mit der OECD sind die Nationalstaaten.
#269
Entsprechende Bestrebungen, die EU bei dem Verhandeln von Doppelbesteuerungsabkommen zu involvieren, lehnen wir ab.
#270
Eine EU-getriebene Harmonisierung von Unternehmenssteuern sowohl bei der Bemessungsgrundlage wie auch bei den Steuersätzen lehnen wir ab.
#271
Seit der Abschaffung von Wechselkursen innerhalb der Eurozone können die Länder Handelsungleichgewichte nicht mehr abfedern.
#272
Die AfD warnt davor, auch noch die nationale Steuerhoheit als Wettbewerbsinstrument abzuschaffen.
#273
Entscheidungen eines Landes, durch geringere Steuersätze ihre Standortnachteile auszugleichen, sind gerade für Länder mit niedriger Wirtschaftsleistung überlebensnotwendig.
#274
Eine Finanztransaktionssteuer unterstützen wir, wenn sie an allen Handelsplätzen, auch außerhalb der EU, eingeführt und nationalstaatlich vereinnahmt wird.
#275
Andernfalls käme es nur zu einer Verlagerung der Handelsaktivitäten.
#276
4.3 EU-Finanzen – Fass ohne Boden
#277
Die AfD lehnt den Vorschlag der EU-Kommission, den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für die Jahre 2021 bis 2027 um 192 auf 1.279 Milliarden Euro zu erhöhen, entschieden ab.
#278
Dies wäre angesichts der Verkleinerung der EU durch den Austritt des Nettozahlers Großbritanniens absurd.
#279
Zusätzlich soll erstmalig noch mit 28 Milliarden Euro ein Sondervermögen für “Globalisierung, Solidarfonds und als Flexibilitätsinstrument” finanziert werden.


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