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vom 03.09.2026 PDF
#241
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KAPITEL 4
#242Finanzen und
#243Wirtschaft
#24423 Finanzen und Wirtschaft
#2454.1 Keine EU-Steuern und kein EU-Finanzministerium
#246Die EU ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kein Staat.
#247Sowohl das Grundgesetz (Haushaltsvorbehalt des Parlaments nach Art.
#248110 GG) als auch die EU-Verträge (mit Verfassungsrang) lassen EU-Steuern nicht zu: Als loser Staatenbund hat die EU derzeit kein eigenes Besteuerungsrecht und darf somit keine „EU-Steuern“ erheben.
#249Bestrebungen, insbesondere von französischer Seite, dies zu ändern, erteilt die AfD eine entschiedene Absage.
#250Hierdurch würde die Budgethoheit der nationalen Parlamente unterlaufen und die Legitimität der EU deutlich überstrapaziert.
#251Steuern, insbesondere solche, die ausschließlich zur Finanzierung des EU-Haushalts dienen, lehnen wir ab.
#252Die EU soll sich wie ein Club allein aus Beiträgen entsprechend der Wirtschaftskraft ihrer Mitgliedsstaaten finanzieren.
#253Die Zölle werden von den Mitgliedstaaten erhoben und sollen auch in deren Budgets zufließen.
#254Jede Kompetenz der EU zur Besteuerung befeuert den Drang der EU, zu einem selbständigen Staat zu werden.
#255Wir lehnen daher mit aller Entschiedenheit die Vorschläge ab, das Eigenmittelsystem der EU so zu reformieren, dass die EU Zugang zu den von den Beiträgen der Mitgliedstaaten unabhängigen Finanzierungsquellen erhält.
#256Als solche Finanzierungsquellen werden derzeit Plastiksteuern, Dieselsteuern, Erträge aus dem Emissionshandel, Unternehmenssteuern, Finanztransaktionssteuern oder gar die Seigniorage-Gewinne der EZB genannt.
#257Die EU darf niemals Steuern erheben dürfen.
#258Die AfD fordert umfangreiche Ausgabenkürzungen statt ein überflüssiges EU-Finanzministerium.
#259Die geübte Praxis in der EU, eine Budgetplanung über sieben Jahre, also selbst über eine EU-Wahlperiode hinaus mit faktischer Bindungswirkung für die nationalen Parlamente zu verabschieden, untergräbt die nationale Budgethoheit.
#260Deshalb wird die Budgetplanung auf die jeweilige Wahlperiode des EU-Parlaments begrenzt.
#261Die AfD fordert, den deutschen Anteil an den EU-Ausgaben und Einnahmen im Bundeshaushalt jährlich einzustellen.
#2624.2 Unternehmensbesteuerung in der EU
#263Eines der Problemfelder der globalen Finanzpolitik ist die unzureichende Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug.
#264Die AfD setzt sich dafür ein, dass rechtswidrige Handlungsweisen mit Hilfe der OECD beendet werden.
#265Die EU ist dafür nicht zuständig.
#266Um Gewinnverschiebungen zu vermeiden, müssen Staaten zudem ihre Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland ändern.
#267Zuständig für die Aushandlung 24 Finanzen und Wirtschaft
#268von Steuerabkommen und Verhandlungen mit der OECD sind die Nationalstaaten.
#269Entsprechende Bestrebungen, die EU bei dem Verhandeln von Doppelbesteuerungsabkommen zu involvieren, lehnen wir ab.
#270Eine EU-getriebene Harmonisierung von Unternehmenssteuern sowohl bei der Bemessungsgrundlage wie auch bei den Steuersätzen lehnen wir ab.
#271Seit der Abschaffung von Wechselkursen innerhalb der Eurozone können die Länder Handelsungleichgewichte nicht mehr abfedern.
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