Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 03.09.2026 PDF
#225
Dazu gehört vor allem, dass die EU sich weiterhin für den Freihandel und offene Märkte einsetzt.
#226
Protektionistischen Bestrebungen ist entgegenzuwirken.
#227
Importbeschränkungen der EU, insbesondere im nichttarifären Bereich, sind abzubauen.
#228
Exportsubventionen sind schrittweise zu streichen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
#229
Da nicht alle Branchen gleichermaßen vom Freihandel und der Globalisierung profitieren, sollen gegebenenfalls innereuropäische oder nationale Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden.
#230
Handelsvereinbarungen sind vorzugsweise im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) abzuschließen, da sie dann den größten Nutzen für alle Beteiligten erbringen.
#231
Unsere Standards bei Verbraucher& Umweltschutz und im Sozialbereich sind dabei zu erhalten.
#232
Alle Abkommen müssen in transparenten Verfahren unter Einbeziehung von Wirtschaftsvertretern verhandelt und durch die nationalen Parlamente ratifiziert werden.
#233
Investitionsabkommen, die die Rechte der europäischen Unternehmen schützen, sollen von der EU ausgehandelt werden.
#234
Dabei lehnt die AfD die Übertragung von nationalen Souveränitätsrechten auf private Schiedsgerichte ab.
#235
Soweit die EU Handelssanktionen gegen Drittstaaten ergriffen hat, sind die Sanktionen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen.
#236
Andererseits soll die EU gegen ungerechtfertigte Handelsbeschränkungen von Drittstaaten angemessene Gegenmaßnahmen ergreifen und den Schutz geistigen Eigentums sowie die Gleichbehandlung von Unternehmen sichern.
#237
Der Ausverkauf von Technologieunternehmen an Drittstaaten ist durch geeignete handelspolitische und andere Maßnahmen zu unterbinden.
#238
Wertschöpfungsketten und deren technologisches Wissen müssen erhalten bleiben.
#239
Die Außenhandels-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik müssen aufeinander abgestimmt werden.
#240
In Kooperation mit den Mitgliedstaaten und internationalen Partnern muss die EU die Freiheit der See- und Handelswege garantieren und damit den Zugang zu Rohstoffen, Energie und Absatzmärkten sicherstellen.
#241
KAPITEL 4
#242
Finanzen und
#243
Wirtschaft
#244
23 Finanzen und Wirtschaft
#245
4.1 Keine EU-Steuern und kein EU-Finanzministerium
#246
Die EU ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kein Staat.
#247
Sowohl das Grundgesetz (Haushaltsvorbehalt des Parlaments nach Art.
#248
110 GG) als auch die EU-Verträge (mit Verfassungsrang) lassen EU-Steuern nicht zu: Als loser Staatenbund hat die EU derzeit kein eigenes Besteuerungsrecht und darf somit keine „EU-Steuern“ erheben.
#249
Bestrebungen, insbesondere von französischer Seite, dies zu ändern, erteilt die AfD eine entschiedene Absage.
#250
Hierdurch würde die Budgethoheit der nationalen Parlamente unterlaufen und die Legitimität der EU deutlich überstrapaziert.
#251
Steuern, insbesondere solche, die ausschließlich zur Finanzierung des EU-Haushalts dienen, lehnen wir ab.
#252
Die EU soll sich wie ein Club allein aus Beiträgen entsprechend der Wirtschaftskraft ihrer Mitgliedsstaaten finanzieren.
#253
Die Zölle werden von den Mitgliedstaaten erhoben und sollen auch in deren Budgets zufließen.
#254
Jede Kompetenz der EU zur Besteuerung befeuert den Drang der EU, zu einem selbständigen Staat zu werden.
#255
Wir lehnen daher mit aller Entschiedenheit die Vorschläge ab, das Eigenmittelsystem der EU so zu reformieren, dass die EU Zugang zu den von den Beiträgen der Mitgliedstaaten unabhängigen Finanzierungsquellen erhält.


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