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vom 03.09.2026 PDF
#203
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Bei Schlüsselfähigkeiten muss Deutschland die Systemführerschaft anstreben.
#2043.3 Entwicklungspolitik
#205Ziel der AfD ist es, die Entwicklungspolitik der EU wieder auf die nationale Ebene der Mitgliedstaaten zurückzuführen, mit einer Koordinierungsrolle der EU, um Doppelmaßnahmen zu vermeiden.
#206Es gilt das Prinzip der Subsidiarität und der Wahrung der Eigeninteressen der Geberländer bei der Vergabe von Entwicklungshilfe.
#207Die Entwicklungspolitik muss Hilfe zur Selbsthilfe sein.
#208Nachhaltige Armutsbekämpfung muss primär über die stetige wirtschaftliche Entwicklung, den Aufbau des Bildungssystems und funktionierende staatliche Institutionen erfolgen.
#209Die privatwirtschaftliche Initiative, wettbewerbsfähige Arbeitsplätze und die Versorgungssicherheit sind zu fördern.
#210Die Empfängerländer sollen in die Lage versetzt werden, aus eigener Kraft ihre Wirtschaft und Gesellschaft zu gestalten.
#211Weiterhin sind Waffenexporte in Krisenregionen und insbesondere an Willkürregime umgehend zu beenden.
#212Staaten, in denen Korruption, Vetternwirtschaft und Missmanagement vorherrschen, sind von der Entwicklungshilfe auszuschließen.
#213Budgethilfe begünstigt die Mittelverschwendung und ist daher einzustellen.
#214Atommächte wie China, Indien und Pakistan aber auch Staaten, die selbst Entwicklungshilfe gewähren, sollen keine, wie auch immer gestaltete, Entwicklungshilfe erhalten.
#215Freihandel ist die wirksamste und unbürokratischste Form der Entwicklungshilfe.
#216Deshalb muss die EU ihre Märkte für Güter und Dienstleistungen der Entwicklungsländer öffnen und die Ausfuhr von subventionierten Produkten in die Entwicklungsländer beenden.
#217EU-Bewertungs- und Vergabeverfahren sowie Standards und 21 Außen- und Sicherheitspolitik, Außenhandel und Entwicklungshilfe
#218Normen sollen nicht zu Handelshemmnissen werden.
#219Die Entwicklungshilfe muss einer strikten Verwendungskontrolle und einer regelmäßigen unabhängigen Evaluierung der Ergebnisse unterzogen werden.
#220Humanitäre Hilfe hat in der Regel keine langfristige Entwicklungswirkung und ist daher keine Entwicklungshilfe im engeren Sinne.
#221Die humanitäre Hilfe sollte Aufgabe der Kirchen und Wohltätigkeitsorganisationen sein.
#222Finanzhilfen an Organisationen, die Terroraktionen durchführen, unterstützen oder befürworten, sind umgehend einzustellen.
#2233.4 Außenhandelspolitik
#224Die EU soll eine Außenwirtschaftspolitik betreiben, die sich an den Interessen der Mitgliedsstaaten ausrichtet.
#225Dazu gehört vor allem, dass die EU sich weiterhin für den Freihandel und offene Märkte einsetzt.
#226Protektionistischen Bestrebungen ist entgegenzuwirken.
#227Importbeschränkungen der EU, insbesondere im nichttarifären Bereich, sind abzubauen.
#228Exportsubventionen sind schrittweise zu streichen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
#229Da nicht alle Branchen gleichermaßen vom Freihandel und der Globalisierung profitieren, sollen gegebenenfalls innereuropäische oder nationale Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden.
#230Handelsvereinbarungen sind vorzugsweise im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) abzuschließen, da sie dann den größten Nutzen für alle Beteiligten erbringen.
#231Unsere Standards bei Verbraucher& Umweltschutz und im Sozialbereich sind dabei zu erhalten.
#232Alle Abkommen müssen in transparenten Verfahren unter Einbeziehung von Wirtschaftsvertretern verhandelt und durch die nationalen Parlamente ratifiziert werden.
#233Investitionsabkommen, die die Rechte der europäischen Unternehmen schützen, sollen von der EU ausgehandelt werden.
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