Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 03.09.2026 PDF
#203
Bei Schlüsselfähigkeiten muss Deutschland die Systemführerschaft anstreben.
#204
3.3 Entwicklungspolitik
#205
Ziel der AfD ist es, die Entwicklungspolitik der EU wieder auf die nationale Ebene der Mitgliedstaaten zurückzuführen, mit einer Koordinierungsrolle der EU, um Doppelmaßnahmen zu vermeiden.
#206
Es gilt das Prinzip der Subsidiarität und der Wahrung der Eigeninteressen der Geberländer bei der Vergabe von Entwicklungshilfe.
#207
Die Entwicklungspolitik muss Hilfe zur Selbsthilfe sein.
#208
Nachhaltige Armutsbekämpfung muss primär über die stetige wirtschaftliche Entwicklung, den Aufbau des Bildungssystems und funktionierende staatliche Institutionen erfolgen.
#209
Die privatwirtschaftliche Initiative, wettbewerbsfähige Arbeitsplätze und die Versorgungssicherheit sind zu fördern.
#210
Die Empfängerländer sollen in die Lage versetzt werden, aus eigener Kraft ihre Wirtschaft und Gesellschaft zu gestalten.
#211
Weiterhin sind Waffenexporte in Krisenregionen und insbesondere an Willkürregime umgehend zu beenden.
#212
Staaten, in denen Korruption, Vetternwirtschaft und Missmanagement vorherrschen, sind von der Entwicklungshilfe auszuschließen.
#213
Budgethilfe begünstigt die Mittelverschwendung und ist daher einzustellen.
#214
Atommächte wie China, Indien und Pakistan aber auch Staaten, die selbst Entwicklungshilfe gewähren, sollen keine, wie auch immer gestaltete, Entwicklungshilfe erhalten.
#215
Freihandel ist die wirksamste und unbürokratischste Form der Entwicklungshilfe.
#216
Deshalb muss die EU ihre Märkte für Güter und Dienstleistungen der Entwicklungsländer öffnen und die Ausfuhr von subventionierten Produkten in die Entwicklungsländer beenden.
#217
EU-Bewertungs- und Vergabeverfahren sowie Standards und 21 Außen- und Sicherheitspolitik, Außenhandel und Entwicklungshilfe
#218
Normen sollen nicht zu Handelshemmnissen werden.
#219
Die Entwicklungshilfe muss einer strikten Verwendungskontrolle und einer regelmäßigen unabhängigen Evaluierung der Ergebnisse unterzogen werden.
#220
Humanitäre Hilfe hat in der Regel keine langfristige Entwicklungswirkung und ist daher keine Entwicklungshilfe im engeren Sinne.
#221
Die humanitäre Hilfe sollte Aufgabe der Kirchen und Wohltätigkeitsorganisationen sein.
#222
Finanzhilfen an Organisationen, die Terroraktionen durchführen, unterstützen oder befürworten, sind umgehend einzustellen.
#223
3.4 Außenhandelspolitik
#224
Die EU soll eine Außenwirtschaftspolitik betreiben, die sich an den Interessen der Mitgliedsstaaten ausrichtet.
#225
Dazu gehört vor allem, dass die EU sich weiterhin für den Freihandel und offene Märkte einsetzt.
#226
Protektionistischen Bestrebungen ist entgegenzuwirken.
#227
Importbeschränkungen der EU, insbesondere im nichttarifären Bereich, sind abzubauen.
#228
Exportsubventionen sind schrittweise zu streichen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
#229
Da nicht alle Branchen gleichermaßen vom Freihandel und der Globalisierung profitieren, sollen gegebenenfalls innereuropäische oder nationale Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden.
#230
Handelsvereinbarungen sind vorzugsweise im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) abzuschließen, da sie dann den größten Nutzen für alle Beteiligten erbringen.
#231
Unsere Standards bei Verbraucher& Umweltschutz und im Sozialbereich sind dabei zu erhalten.
#232
Alle Abkommen müssen in transparenten Verfahren unter Einbeziehung von Wirtschaftsvertretern verhandelt und durch die nationalen Parlamente ratifiziert werden.
#233
Investitionsabkommen, die die Rechte der europäischen Unternehmen schützen, sollen von der EU ausgehandelt werden.


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