Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 03.09.2026 PDF
#187
Die Erfüllung dieses Ziels dient der Erneuerung der Einsatz- und Bündnisfähigkeit unserer Streitkräfte.
#188
Darüber hinaus ist der Aufbau der Bundeswehr auf eine für die Landes-und Bündnisverteidigung notwendige Größe erforderlich, die auch eine uneingeschränkte Wahrnehmung ihrer nationalen Aufgaben im Rahmen der Katastrophenhilfe (Art.
#189
35 Abs.
#190
2, Satz 2, Abs.
#191
3 GG), der Terrorabwehr (Art.
#192
87a IV GG) und der Cyberabwehr garantiert.
#193
Die Sicherung der personellen Grundlagen und adäquater Strukturen der Bundeswehr werden nur mit der Aufhebung der Aussetzung der Wehrpflicht möglich sein.
#194
1 Permanent Structured Cooperation
#195
20 Außen- und Sicherheitspolitik, Außenhandel und Entwicklungshilfe
#196
3.2.3 Erhalt der deutschen und europäischen
#197
wehrtechnischen Industrie
#198
Die AfD fordert den Erhalt der wehrtechnischen Fähigkeiten, die Sicherung der in diesem Hochtechnologiesektor bestehenden Arbeitsplätze und Planungssicherheit für die deutsche Industrie und unsere Streitkräfte.
#199
Dafür müssen unter anderem neue wehrtechnische Programme initiiert werden.
#200
Im Rahmen künftiger Rüstungskooperationen bestehen wir auf den Schutz deutscher Interessen.
#201
Deutsche Schlüsseltechnologien dürfen nicht an Drittstaaten veräußert werden.
#202
Zudem muss auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Finanzierung und der anteiligen Produktion in Deutschland geachtet werden.
#203
Bei Schlüsselfähigkeiten muss Deutschland die Systemführerschaft anstreben.
#204
3.3 Entwicklungspolitik
#205
Ziel der AfD ist es, die Entwicklungspolitik der EU wieder auf die nationale Ebene der Mitgliedstaaten zurückzuführen, mit einer Koordinierungsrolle der EU, um Doppelmaßnahmen zu vermeiden.
#206
Es gilt das Prinzip der Subsidiarität und der Wahrung der Eigeninteressen der Geberländer bei der Vergabe von Entwicklungshilfe.
#207
Die Entwicklungspolitik muss Hilfe zur Selbsthilfe sein.
#208
Nachhaltige Armutsbekämpfung muss primär über die stetige wirtschaftliche Entwicklung, den Aufbau des Bildungssystems und funktionierende staatliche Institutionen erfolgen.
#209
Die privatwirtschaftliche Initiative, wettbewerbsfähige Arbeitsplätze und die Versorgungssicherheit sind zu fördern.
#210
Die Empfängerländer sollen in die Lage versetzt werden, aus eigener Kraft ihre Wirtschaft und Gesellschaft zu gestalten.
#211
Weiterhin sind Waffenexporte in Krisenregionen und insbesondere an Willkürregime umgehend zu beenden.
#212
Staaten, in denen Korruption, Vetternwirtschaft und Missmanagement vorherrschen, sind von der Entwicklungshilfe auszuschließen.
#213
Budgethilfe begünstigt die Mittelverschwendung und ist daher einzustellen.
#214
Atommächte wie China, Indien und Pakistan aber auch Staaten, die selbst Entwicklungshilfe gewähren, sollen keine, wie auch immer gestaltete, Entwicklungshilfe erhalten.
#215
Freihandel ist die wirksamste und unbürokratischste Form der Entwicklungshilfe.
#216
Deshalb muss die EU ihre Märkte für Güter und Dienstleistungen der Entwicklungsländer öffnen und die Ausfuhr von subventionierten Produkten in die Entwicklungsländer beenden.
#217
EU-Bewertungs- und Vergabeverfahren sowie Standards und 21 Außen- und Sicherheitspolitik, Außenhandel und Entwicklungshilfe


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