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vom 04.09.2026 PDF
#1106
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Hardware und Software) zu entwickeln und diese als Gemeinschaftsaufgabe zu fördern.
#1107Die AfD tritt an, die Missstände bei der Forschungsförderung auf europäischer Ebene zu beheben.
#1108Dazu fordern wir, neben einer Entflechtung der Aufgaben Forschungsförderung, Wirtschaftsförderung und Regionalentwicklung, eine Rückführung der Budgets in nationale Verantwortung und an den nationalen Gegebenheiten ausgerichtete Forschungsstrategien, um eine effektive Verwendung der Mittel im Sinne ihrer Bürger zu erreichen.
#1109Wissenschaftler sollen ohne ideologische und bürokratische Zwänge in ihrer Forschung, über nationale Grenzen hinaus, gefördert werden.
#1110Bi- und multilaterale Forschungsprojekte zwischen einzelnen Staaten, wie sie bei CERN, ITER oder Wendelstein7X erfolgreich exerziert werden, sollen Leitbildcharakter für andere Großprojekte haben.
#1111Die Förderung kleiner oder forschungsstarker Unternehmen soll über geeignete Instrumente (z.
#1112B.
#1113Bürgschaften, Darlehen oder Steuernachlässe) erfolgen.
#111413.3 Planen, Bauen und Wohnen
#1115Der EU fehlt zwar eine eigenständige Gesetzgebungskompetenz für die Bereiche Bauen und Wohnen, doch haben die bereits geltenden EU-Richtlinien zu Wohnimmobilienkrediten und zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden erhebliche 82 Energie, Klima, Technik und Infrastruktur
#1116Auswirkungen auf den nationalen Wohnungsmarkt und den Immobiliensektor.
#1117Wohnimmobilienkreditrichtlinie
#1118Die seit dem 21. März 2016 in Deutschland umgesetzte Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Wokri) hat entgegen den Ankündigungen weder die grenzüberschreitende Vergabe von Wohnungsbaufinanzierungskrediten erleichtert noch Verbesserungen für die Kreditnehmer gebracht.
#1119Stattdessen haben insbesondere die verschärften Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung zu einer Einschränkung der Kreditvergabe an bestimmte Personengruppen wie Selbstständige, junge Familien oder ältere Kreditnehmer geführt.
#1120Wir fordern daher die ersatzlose Aufhebung der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie.
#1121Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
#1122Die erst im April 2018 nochmals verschärfte Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sieht u.
#1123a.
#1124die Einführung eines „Niedrigst-Energiegebäudes“ als Standard für alle Neubauten ab 2021 und für behördliche Bauten ab 2019 vor.
#1125Dies erfordert große Mengen Dämmmaterial (Sondermüll), birgt die Gefahr von Schimmelbildung in Gebäuden, führt zu erheblich höheren Baukosten und damit zu unnötig hohen Mieten, ohne den Nachweis zu erbringen, dass die Kosten/Nutzen Bilanz sowie die Energieeinsparungs- und CO2-Bilanz positiv nachgewiesen wurden.
#1126Diese verordnete Energiepolitik führt zu massiven Eingriffen in die Planungsund Gestaltungsfreiheit der Mitgliedstaaten.
#1127Dies widerspricht elementar dem Subsidiaritätsprinzip.
#1128Es kann keine EU-Richtlinien für Gebäude und Städteplanung geben, die passend sind für Nordfinnland bis Sizilien und für Portugal bis Rumänien.
#1129Wir befürworten alle Möglichkeiten zur Energie- und Kosteneinsparung, aber wir wollen eine technologieoffene Entscheidungsbefugnis.
#1130Baurecht und zugehörige Verordnungen gehören ausschließlich in nationale Zuständigkeit.
#1131Förderung des ländlichen Raumes
#1132Wir fordern, die Förderprogramme für den ländlichen Raum zurückzuholen und die deutschen Mittel dazu auf nationaler und regionaler Ebene zielgerichtet und effizient einzusetzen.
#1133Wasserwirtschaft nicht durch die EU privatisieren lassen
#1134Die deutsche Wasserwirtschaft (BDEW) hat die von der EU verhandelten Handelsabkommen (JEFTA, CETA) kritisiert und stellt heraus, dass sich aus solchen Abkommen Nachteile beim Schutz der kommunalen Wasserwirtschaft ergeben.
#113583 Energie, Klima, Technik und Infrastruktur
#1136Wasser ist keine gewöhnliche Handelsware, sondern ein öffentliches Gut.
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