Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 01.03.2026 PDF
#562
Eine Stärkung der europäischen Säule sozialer Rechte bedeutet dagegen Zugang zum Arbeitsmarkt, faire Arbeitsbedingungen und nachhaltigen Sozialschutz.
#563
Die EU muss ihre Mitgliedstaaten verpflichten, allen Menschen ein Leben ohne Armut zu ermöglichen.
#564
Das gilt für Erwachsene wie für Kinder und Jugendliche – unabhängig von Herkunft oder Nationalität.
#565
Die ärmeren Länder der Europäischen Union müssen beim Aufbau und Ausbau von Systemen der sozialen Mindestsicherung unterstützt werden.
#566
Die EU muss dazu erhebliche Mittel in den Strukturfonds zur Verfügung stellen und sie dazu zusätzlich aufstocken (statt sie, wie derzeit vorgesehen, zu kürzen).
#567
Dazu gehört eine sanktionsfreie Mindestsicherung für Menschen, die keine Erwerbsarbeit haben oder ausüben können.
#568
Sie muss oberhalb der Armutsrisikogrenze des jeweiligen Landes liegen.
#569
Die Sozialsysteme der Mitgliedstaaten sind unterschiedlich.
#570
Einheitlich muss sein: das Recht auf ein Leben frei von Armut.
#571
Soziale Rechte müssen von jedem Menschen in der EU individuell einklagbar sein.
#572
Dafür braucht es:
#573
einen Rettungsschirm für die Beschäftigten statt für die Banken: wenn in Krisen die Erwerbslosigkeit stark ansteigt, muss die soziale Absicherung für Betroffene europaweit garantiert werden.
#574
Europäische Arbeitslosenversicherung: Wir wollen, dass in der EU ein Solidar-Fonds eingerichtet wird, aus dem im Krisenfall die Sozial- und Arbeitslosensysteme eines Krisenlandes gestützt werden.
#575
Für diesen Fonds muss gelten: Superreiche und Konzerne des betroffenen Landes werden durch Sonderabgaben an den Kosten gerecht beteiligt.
#576
Der Solidar-Fonds entlässt die Mitgliedstaaten nicht aus der Pflicht, gute Arbeit und gute Ausbildung zu schaffen, den Schutz vor prekärer Beschäftigung zu garantieren und eine existenzsichernde Erwerbslosenabsicherung und -vermittlung sicherzustellen.
#577
Versicherungsleistungen aus den Renten- und Arbeitslosensystemen müssen ohne Verluste in verschiedenen EU-Ländern ausgezahlt werden (können).
#578
Wir wollen die Frist verkürzen, nach der Beschäftigte dem Sozialversicherungssystem des Arbeitsortes unterliegen.
#579
Grenzüberschreitendes Arbeiten muss gut abgesichert sein.
#580
Wir fordern eine europäische statt nationaler Sozialversicherungsnummern.
#581
So wollen wir verhindern, dass Arbeitgeber bei Sozialabgaben und der Sozialversicherungspflicht betrügen.
#582
Dazu muss ein Europäisches Sozialversicherungsregister eingeführt werden.
#583
Als Zwischenschritt wollen wir Mechanismen und Kontrollrechte im Zielland stärken.
#584
Der Rettungsschirm für die Beschäftigten sollte mittelfristig durch eine solidarische EU-Arbeitslosenversicherung ergänzt werden.
#585
Kostenfreie Bildung, Betreuung und Gesundheitsversorgung, eine angemessene Wohnung und gute Ernährung sind Grundrechte, die für alle Kinder in der EU gelten.
#586
Die Kürzung des Kindergeldes für die im Heimatland verbliebenen Kinder der außerhalb ihres Heimatlandes Beschäftigten lehnen wir ab.
#587
Beratung in der Muttersprache muss für mobile Beschäftigte, Solo-Selbständige und ihre Angehörigen ausreichend finanziert werden.
#588
Deutschland tut zu wenig gegen Armut.
#589
Das hat auch die EU-Kommission beanstandet.
#590
Für eine Abschaffung der Armut in Deutschland ist es notwendig, endlich das Hartz IV-System durch eine Erwerbslosenversicherung und eine individuelle Mindestsicherung ohne Sanktionen in Höhe von derzeit 1.050 Euro netto zu ersetzen.
#591
Wir streiten für eine eigenständige Kindergrundsicherung, die jedes Kind, jeden Jugendlichen sicher vor Armut schützt.
#592
Jedes Kind ist gleich viel wert.


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