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vom 01.03.2026 PDF
#540
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Und wir wollen kollektive Unternehmen – Belegschaftsbetriebe, Genossenschaften und öffentliche Unternehmen – stärken.
#541In fast der Hälfte der EU-Mitgliedstaaten gibt es keine Mitbestimmung.
#542Deshalb haben wir eine Initiative für mehr Mitbestimmung in den Unternehmen gestartet.
#543Wir wollen, dass EU-weite Mindeststandards zur Beteiligung der Beschäftigten festgelegt werden.
#544Schlupflöcher müssen geschlossen werden: Unternehmen dürfen sich nicht aus den deutschen Regeln der Mitbestimmung schleichen, indem sie den Unternehmenssitz in ein mitbestimmungsfreies Land verlegen oder eine europäische Aktiengesellschaft (SE) gründen.
#545Wir wollen europäische Betriebsräte stärken.
#546Die Beschäftigten müssen das Recht haben, Beschäftigtenvertretungen zu wählen, die im Aufsichtsrat sitzen.
#547Wir schlagen eine europäische Arbeiterkammer vor, die im Sinne der Beschäftigten in Europa deren soziale, wirtschaftliche und berufliche Belange vertritt.
#548Unternehmen, die Profite machen, dürfen keine Massenentlassungen durchführen und Arbeitsplätze vernichten.
#549Der Betriebsrat muss ein echtes Mitbestimmungsrecht erhalten.
#550Bei Standortverlagerungen haben die Gewerkschaften ein Veto-Recht.
#551Unternehmen, die Fördermittel, Steuererleichterungen oder andere Anreize von EU, Bund, Land oder Kommune für die Ansiedlung erhalten haben, dürfen ihre Standorte nur verlagern, wenn für Steuererleichterungen und Fördermittel Ersatz geleistet haben.
#552Die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert ein Streikrecht auch für den Großteil der Beamten und erlaubt Streiks für Ziele außerhalb der Tarifverhandlungen.
#553In Deutschland gilt beides als verboten – Deutschland wurde dafür von der EU gerügt.
#554Wir streiten für ein Recht auf europaweiten politischen Streik und eine Weiterentwicklung des Streikrechts: Solidaritätsstreiks in transnationalen Unternehmen müssen möglich sein.
#5553. Soziale Absicherung für alle, Armut in Europa abschaffen
#556Es ist längst keine Ausnahme mehr in den Mitgliedstaaten der EU: Obdachlose, die sich in Amsterdam, Berlin, Köln oder Paris um einen Platz vor Notunterkünften oder Tafeln streiten müssen.
#557Oftmals ausgebeutet als Tagelöhner, bleibt ihre einzige Hoffnung die Unterstützung durch Hilfsorganisationen.
#558Anspruch auf staatliche Hilfe haben sie in einem anderen als ihrem Heimatland nicht, denn das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU gilt nicht für arme Menschen.
#559DIE LINKE fordert: Soziale Menschenrechte müssen bedingungslos für alle Menschen in der EU gelten: Wohnen, Gesundheit, Bildung, Zugang zu sozialen und kulturellen Dienstleistungen, zu sozialen Sicherungssystemen, zu Wasser und Energie – kurz: Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung.
#560Die »Krisenbewältigung« der EU hat mit den Auflagen und »Reformen« Millionen Menschen in die Krise gestürzt.
#561Was als »Strukturanpassung« bezeichnet wird, sind Kürzungsprogramme und bedeutet für die Menschen zunehmende Verarmung und Ausgrenzung zugunsten der Profite der Unternehmen.
#562Eine Stärkung der europäischen Säule sozialer Rechte bedeutet dagegen Zugang zum Arbeitsmarkt, faire Arbeitsbedingungen und nachhaltigen Sozialschutz.
#563Die EU muss ihre Mitgliedstaaten verpflichten, allen Menschen ein Leben ohne Armut zu ermöglichen.
#564Das gilt für Erwachsene wie für Kinder und Jugendliche – unabhängig von Herkunft oder Nationalität.
#565Die ärmeren Länder der Europäischen Union müssen beim Aufbau und Ausbau von Systemen der sozialen Mindestsicherung unterstützt werden.
#566Die EU muss dazu erhebliche Mittel in den Strukturfonds zur Verfügung stellen und sie dazu zusätzlich aufstocken (statt sie, wie derzeit vorgesehen, zu kürzen).
#567Dazu gehört eine sanktionsfreie Mindestsicherung für Menschen, die keine Erwerbsarbeit haben oder ausüben können.
#568Sie muss oberhalb der Armutsrisikogrenze des jeweiligen Landes liegen.
#569Die Sozialsysteme der Mitgliedstaaten sind unterschiedlich.
#570Einheitlich muss sein: das Recht auf ein Leben frei von Armut.
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