Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 01.03.2026 PDF
#1932
Doch das Programm ist unterfinanziert und bisher fast ausschließlich auf die Förderung der Kultur- und Kreativindustrie ausgerichtet.
#1933
DIE LINKE fordert eine Aufstockung des Programms Creative Europe im Zeitraum von 2021 bis 2027 auf 2,8 Mrd.
#1934
Euro, im Unterschied zum Kommissionsvorschlag von 1,9 Mrd.
#1935
Euro.
#1936
Dabei orientieren wir auf den kulturellen Eigenwert der Produktionen.
#1937
Nachhaltige Infrastrukturen wollen wir fördern, insbesondere bei den Europäischen Kulturhauptstädte.
#1938
Wir orientieren auf die Vernetzung von Produzent*innen und Nutzer*innen, sowie einen Europäischen Mehrwert der Projekte.
#1939
Wir setzen uns dafür ein, dass alle Kulturschaffenden unabhängig davon, ob sie im öffentlichen und frei-gemeinnützigen Kulturbereich oder in der Kultur- und Kreativwirtschaft angestellt oder selbstständig arbeiten, von ihrer Arbeit leben können.
#1940
Schon heute sind 7,5 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten in der EU in Verlagen, der Spieleindustrie und der Musikoder der Filmwirtschaft beschäftigt.
#1941
Doch sie erarbeiten nur 5,3 Prozent der Bruttowertschöpfung.
#1942
Das heißt, es wird schlecht verdient und es trifft auch in der Kulturwirtschaft vorrangig Frauen.
#1943
Um der Kleinteiligkeit der Branche gerecht zu werden, fordern wir schon lange die Entwicklung eines »fair work Siegel« für Kulturprodukte, damit sowohl für die vielen Selbstständigen als auch die Angestellten in der Kultur- und Kreativindustrie Mindeststandards einer fairen Arbeitswelt nachgewiesen werden müssen.
#1944
Dazu gehört auch ein modernes Urhebervertragsrecht, welches Kreativen mehr Transparenzpflichten von und Nachverhandlungsrechte gegenüber den Rechteverwertungsgesellschaften sichert.
#1945
Doppelbesteuerungen für Kulturschaffende, die grenzüberschreitend tätig sind, müssen unterbunden werden.
#1946
(Vgl.
#1947
Kapitel Gute Arbeit: gerecht in Europa) Die guten Erfahrungen aus dem Kulturerbe-Jahr 2018 müssen verstetigt werden.
#1948
Das gilt auch für die Förderung des Denkmalschutzes.
#1949
Insbesondere der Ausbau öffentlicher europäischer Kulturinstitutionen, wie die Europeana, Filmarchive, Möglichkeiten der Fernleihe von Büchern und Medien, die digitale Ausstattung und die Zugänge zu Gedächtnisinstitutionen sind unzureichend.
#1950
Wir unterstützen die Begründung europäischer öffentlich-rechtlicher Filmplattformen.
#1951
Dafür muss die Urheberrechtspolitik auch an öffentlichen Interessen und institutionellen Nutzern wie Galerien, Bibliotheken, Museen und Archiven ausgerichtet werden.
#1952
Im Rahmen der EU-Urheberrechtsreform sind die bisher ausgehandelten Ausnahmen für Bildung, Kultur und Forschung sowie die out-of-commerce-Regelung für verwaiste Werke umzusetzen, damit endlich mehr Rechtssicherheit zum Beispiel für die Speicherung, Kulturforschung, die digitale Präsenz von Sammlungen und Archiven sowie für Bibliotheken in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden können.
#1953
Für den Ausbau Europäischer Filmplattformen und Archive sowie der Sicherung des Filmerbes ist die Debatte über die Reichweite des Territorialprinzips und neuer europäischer Lizenzmodelle intensiv fortzusetzen, um die Einkommen der Produzent*innen und den Zugang für Nutzer*innen fair zu regeln.
#1954
Eine Liberalisierung des Kulturbetriebes lehnen wir ab und fordern die Herausnahme öffentlich-rechtlicher und kommunaler Kulturinstitutionen aus Internationalen Handelsverträgen.
#1955
Medienfreiheit in Gefahr – Mediendienste regulieren – demokratische Medienlandschaft erhalten Es war ein langer Weg vom »Fernsehen ohne Grenzen« bis zur Audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie der EU und ihrer Revision 2018. Lineares Fernsehen, wie wir es aus der »guten alten Zeit« kennen, wird längst durch Streamingangebote auf Pads und Smartphones, durch Podcasts und Online-Kanäle ergänzt.
#1956
Alle Informationskanäle unterlagen bis 2018 unterschiedlichen Regulationen, obwohl sie alle unsere audiovisuelle Welt und damit auch unsere Meinungsbildung und die europäische Öffentlichkeit prägen.
#1957
In der Revision der Audio-visuellen Mediendienste-Richtlinie (AVMSD) gab es großes Bemühen, die Videosharingplattformen den traditionellen Sendeanstalten gleichzustellen, vor allem wenn es um die redaktionelle Verantwortung geht sowie um Werbung, Jugendschutz und den Kampf gegen Hassbotschaften.
#1958
Das ist nur mäßig gelungen.
#1959
Immerhin liegen die Konflikte klarer auf dem Tisch.
#1960
Doch Lösungen lassen noch immer zu wünschen übrig.
#1961
Dies liegt an der Unverbindlichkeit der Richtlinie, die die Selbstregulation in den Mittelpunkt stellt.
#1962
Der Hintergrund ist die hoheitliche Verantwortung der Mitgliedstaaten für Medienpolitik.


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