Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 01.03.2026 PDF
#1705
Diese unterstreichen und erhärten die Forderung: Die EU muss sich endlich ihrer Verantwortung für den Schutz und die Förderung aller hier lebenden ethnischen Minderheiten stellen.
#1706
Die kulturelle und sprachliche Vielfalt, die die Minderheiten in die Europäische Union einbringen, bedarf einer angemessenen politischen Anerkennung und Förderung durch alle EU-Institutionen.
#1707
DIE LINKE wird die Europäische Bürgerinitiative deshalb im Europäischen Parlament und in den Mitgliedstaaten unterstützen.
#1708
Wir wollen, dass die EU zu einer verlässlichen Förderin der kulturellen und sprachlichen Vielfalt in Europa wird.
#1709
Die Kopenhagener Kriterien zum Schutz der Rechte von Minderheiten, denen sich 2004 alle Beitrittskandidaten unterworfen haben, müssen von allen Mitgliedstaaten eingehalten werden.
#1710
Es muss ein verbindlicher EU-Rahmen für den Minderheitenschutz geschaffen werden.
#1711
Die EU soll sich für die europaweite Anerkennung der Jenischen als Minderheit einsetzen.
#1712
Sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung
#1713
Vielfalt ist für uns kein Lippenbekenntnis, sondern eine Selbstverständlichkeit.
#1714
Der Kampf für die Menschenrechte und gegen Diskriminierung von Homosexuellen, trans*- und intergeschlechtlichen Menschen ist gerade angesichts des Aufschwungs rechter Kräfte zentral.
#1715
Wir wollen, dass vielfältige Lebensweisen rechtlich gleichgestellt werden und setzen uns für ihre gesellschaftliche Akzeptanz und für soziale Gleichheit in den Lebensbedingungen ein.
#1716
Dazu gehört, die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften in Europa zu überwinden.
#1717
Wir unterstützen Trans*Menschen in ihrem Kampf für das Recht auf selbstbestimmte Geschlechtsidentität.
#1718
Das beginnt damit, Trans*Identitäten nicht mehr als Krankheit zu betrachten, die geheilt werden muss.
#1719
Das Transsexuellengesetz muss als Sondergesetz aufgehoben und in bestehendes Recht integriert werden.
#1720
Wir fordern Beratungs- und Aufklärungszentren für Betroffene und deren Angehörige sowie einen Entschädigungsfonds für Intersexuelle, denen durch geschlechtsangleichende Operationen erhebliches Leid widerfahren ist.
#1721
Wir wollen den Schutz vor Diskriminierungen aufgrund der geschlechtlichen Identität, sexuellen Orientierung und Lebensweise in Artikel 3 des Grundgesetzes und in das Antidiskriminierungsgesetz aufnehmen.
#1722
Um dieses erweiterte Grundrecht zu garantieren, braucht es Antidiskriminierungsstellen, ein echtes Klagerecht für Verbände im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz sowie dessen EU-rechtskonforme Ausgestaltung.
#1723
Die Betroffenen von Verurteilungen nach § 175 StGB in der BRD und der DDR müssen vollständig rehabilitiert und mit den allgemein gültigen Tagessätzen entschädigt werden.
#1724
Das allgemeine Schutzalter muss auf 14 Jahre angesetzt werden.
#1725
Schutz- und Hilfseinrichtungen sollen einzelfallunabhängig, pauschal und verlässlich finanziert sowie barrierefrei werden.
#1726
Für ein inklusives Europa
#1727
DIE LINKE tritt für eine volle und wirksame Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen in Europa ein.
#1728
80 Millionen von ihnen leben mit einer Behinderung.
#1729
Wir wollen Barrieren abbauen – bauliche, kommunikative und strukturelle – und Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung erleichtern.
#1730
Doch Inklusion geht weit darüber hinaus.
#1731
Inklusion ist Menschenrecht: Sie eröffnet allen Menschen die Möglichkeit, überall im politischen, sozialen und kulturellen Leben nicht nur dabei zu sein, sondern es auch selbstbestimmt aktiv gestalten zu können.
#1732
Doppelstrukturen in Bildung, Wohnen und Arbeit wollen wir europaweit auflösen.
#1733
Für Menschen mit Behinderungen gibt es besonders viele Diskriminierungen und strukturelle Zugangsbeschränkungen: auf dem Arbeitsmarkt, im Sozialraum, im Verkehr, in der Bildung und in der ehrenamtlichen und politischen Betätigung.
#1734
Das wollen wir ändern.
#1735
Wir wollen ein Europäisches Gesetz zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act EAA) ohne Einschränkung des Geltungsbereiches, damit Menschen mit Behinderungen den gleichen Zugang zu Orten, Produkten und Dienstleistungen erhalten wie alle anderen.


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